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Hallo Werner. Danke für deine Nachricht.
Gerade der erste lange Absatz war sehr hilfreich für mich. Denn diese Punkte kann ich alle verneinen. Ich habe in meinem Bereich sowieso kaum Kontakt zu Frauen und es gab auch keine Vorfälle in der Arbeit oder mit Kunden. Einen Medienbericht Gott sei Dank auch nicht. Die Damen hätten sich ja zusätzlich zum Arbeitgeber auch an die Presse wenden können, das haben sie aber nicht gemacht.
Und das Thema Zeugen müssen wir dann wohl einfach mal abwarten.
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Zitat von Obstsalat Beitrag anzeigenIch habe am Mittwoch einen Termin beim Anwalt,
der Gang zum Anwalt ist der richtige Weg.
würde mich aber trotzdem über eine zweite Meinung freuen.
Dem Grunde nach kann ein außerdienstliches Verhalten nur dann arbeitsrechtlich von Belang sein, wenn in irgend einer Weise ein Bezug zur Tätigkeit hergestellt werden kann. Sofern es also beispielsweise zu deinem Beruf gehört, Frauen zu schützen (z.B. als Polizist, Sicherheitsdienst, oder vielleicht auch Sozialarbeiter), könnte dein Verhalten in der Freizeit relevant für die Arbeit sein. Oder vielleicht auch, falls du in der Vergangenheit mit ähnlichen Vorfällen innerhalb der Arbeit aufgefallen bist und dein außerdienstliches Verhalten nun zeigt, dass du dich nicht zum Positiven verändert hast. Oder das außerdienstliche Verhalten hat irgendwie zu einer Rufschädigung deines Arbeitgebers geführt (Medienbericht: "Mitarbeiter der Fa. XY belästigt wiederholt Frauen").
Zeug*innen werden vor ihrer Zeugenaussage vor Gericht eindringlich zur Wahrheit ermahnt. Sie werden darauf hingewiesen, dass im Anschluss eine Vereidigung vorgenommen werden kann, aber auch eine uneidliche Falschaussage mit Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Unter dem Eindruck einer solchen richterlichen Ermahnung erlebt man es immer wieder, dass zuvor sicher geglaubte Aussagen plötzlich ins Wanken geraten.
Die Zeug*innen werden allerdings erst geladen, wenn das Gericht in den vorherigen Prozessschritten zu der Erkenntnis gelangt, dass diese etwas zum Kündigungsschutzverfahren beitragen können. Es wird also erst einmal nicht um die Frage gehen, ob das alles so passiert ist oder nicht, sondern wo der Zusammenhang zu deiner Tätigkeit zu suchen ist. Erst wenn dieser mit hinreichender Wahrscheinlichkeit gegeben ist, wird der eigentliche Sachverhalt zu ermitteln sein.
Gruß,
werner
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Ich habe am Mittwoch einen Termin beim Anwalt, würde mich aber trotzdem über eine zweite Meinung freuen.
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Die Fragen im Detail und die Erfolgsaussichten bestimmter Argumente oder Schritte kann man nicht ein einem Internetforum klären. Dafür ist eine professionelle Rechtsberatung nötig. Und ja, das kostet Geld (sofern man nicht Rechtsschutz einer Gewerkschaft hat oder dafür versichert ist).
Für die Klage gegen die Kündigung hat man drei Wochen Zeit, mindestens eine Woche davon ist schon verstrichen. Wenn man erst in den letzten Tagen der drei Wochen einen Anwalt anruft, kann es aber auch schon zu spät sein - der hat nicht unbedingt die Zeit, das sofort zu bearbeiten.
E.D.
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Das kommt daher, dass eine der drei Frauen in einer Facebook-Gruppe gegen mich gehetzt hat und sich ihr zwei Frauen aus der über 20.000 Mitglieder fassenden Frauengruppe angeschlossen haben. Das Problem für mich ist ja, dass hier bereits gelogen wurde und Dinge erfunden wurden. In welchem Rechtsstaat leben wir denn, wenn diese Behauptungen nicht bewiesen werden müssen? Dann kann künftig ja jeder irgendetwas behaupten, das weder bewiesen noch widerlegt werden kann - und beim Arbeitgeber anrufen, so dass dieser den Arbeitnehmer vor die Tür setzt.
Da könnte ich mir ja genauso gut ein falsches Alibi ausdenken, dass ich mit XY zum Zeitpunkt als ich eine der Frauen belästigt haben soll unterwegs war und XY bestätigt das als Zeuge. Dann hätten beide Seiten eine Falschaussage gemacht und keinem wäre geholfen. Das kann ja auch nicht Sinn der Sache sein.
Wäre es denn klug, parallel auf üble Nachrede gegen die Frauen zu klagen? Dann müssten - so wie ich das jetzt verstanden habe - diese Frauen die Vorwürfe auch beweisen.
PS. Zudem weiß ich nicht einmal, ob die Frauen bei meinem Arbeitgeber ihren Namen gesagt haben oder anonym geblieben sind. Es ist ja durchaus auch vorstellbar, dass sie gar nicht als Zeuginnen berufen werden wollen, denn wer sagt gerne vor Gericht aus? Außerdem haben sie schlichtweg nichts von meinem Jobverlust. Die haben vermutlich einfach emotional überdreht in einem Moment, wollten mir aus diesem Zorn heraus einfach mal "eins reinwürgen" und haben sich wahrscheinlich keine Gedanken über die möglichen Folgen gemacht.
Die "Hetzerin" hat auch angegeben, dass sie eine Anzeige erstatt hat. Laut StGb gilt sexuelle Belästigung aber erst bei Beleidigungen und unerwünschten Berührungen, die es aber nie gab und mir auch nicht vorgeworfen wurden. Im Unternehmen gilt ja das AGG laut dem schon Anstarren als sexuelle Belästigung aufgefasst werden kann. Allerdings kann das AGG außerdienstlich nicht verwendet werden. Ich habe dazu einen ähnlichen Fall gefunden
In dem vorgeworfenen außerdienstlichen Verhalten des Beklagten liegt entgegen der Auffassung des Klägers insbesondere kein Verstoß gegen § 3 Abs. 4 AGG, denn diese Vorschrift ist im außerdienstlichen Bereich nicht anwendbar. Die sexuelle Belästigung ist in § 3 Abs. 4 AGG hinsichtlich des Anwendungsbereichs auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 AGG beschränkt. Das Verbot der sexuellen Belästigung erstreckt sich daher nur auf alle arbeitsrechtlichen Aspekte (Eggert-Weyand in: Rust / Falke, AGG, Rdnr. 69 zu § 3 AGG).
https://openjur.de/u/306743.html
PS2. Ich habe mein Handy immer bei mir und nie zuhause. Dementsprechend könnten die Handydaten ja hoffentlich als Beweismittel herangezogen werden, wenn offenbar doch ich derjenige bin, der beweisen muss, dass ich niemandem vor der Arbeitstelle aufgelauert hätte...Zuletzt geändert von Obstsalat; 31.08.2020, 11:02.
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Zeugenaussagen sind das wichtigste Beweismittel überhaupt, und die erwähnten Frauen sind nicht die Gegenpartei (das ist beim Kündigungsschutzprozess der Arbeitgeber), sondern eben unabhängige Zeuginnen. Sie sind vor Gericht gesetzlich verpflichtet die Wahrheit zu sagen, sonst würden sie sich strafbar machen.
Handydaten besagen höchsten wo das Handy war, aber nicht wo der Besitzer war. Also mein handy tät fast immer behaupten "war zuhause" weil ich meistens vergesse es mitzunehmen. Das ist ja auch ein Problem bei der Corona-App, die weiß auch nicht wem ich begegnet bin sondern nur wer an meinem Haus oder meinem Auto vorbeigegangen ist. Wenn das Handy aber einen anderen Aufenthaltsort sagt als die eigene Wohnung ("war in der Kneipe XY. im Fitnesstudio ABC, bei seiner Oma") ist das eher hilfreich.
Hier könnte das Problem sein: dass eine Frau (oder ein Mann) aus persönlichen Gründen verleumdet, mag öfter mal vorkommen. Aber gleich drei gleichzeitig?
E.D.
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Danke für die Antwort.
Nun ja, klar gibt es Zeuginnen, aber die können ja auch Dinge erfinden. Das mit dem Auflauern vor der Arbeitsstelle ist einfach komplett erfunden und das habe ich nie gemacht. Und das muss doch die Gegenseite beweisen und nicht ich?! Zur Not sollen sie meine Handydaten auswerten, die werden beweisen, dass ich nie in der Nähe ihrer Arbeitsstelle war.
Ich arbeite im Außendienst eines großen Konzerns.
Ich habe übrigens schon einen Anwalt kontaktiert und habe nächste Woche einen Termin.
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Die Klage muss jedenfalls am 21. Tag nach Zustellung der Kündigung im Briefkasten des Arbeitsgerichts liegen, andernfalls ist die Chance bei Null.
Wie dann die Chancen stehen, hängt vom Verlauf des Verfahrens ab. Da müssen unter anderem die Vorwürfe bewiesen werden (wofür es immerhin 3 Zeuginnen gibt, und Zeugen SIND ein Beweismittel) und es muss geklärt werden, ob das einen Einfluss auf das Arbeitsverhältnis hat. Das hängt unter anderem - nicht nur - von der Art der Tätigkeit ab. Bei einem Pfarrer, Lehrer oder Erzieher könnte da der Maßstab strenger sein als bei einem Bergarbeiter oder bei einem Kassierer im Supermarkt.
E.D.
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Fristlose Kündigung erhalten - Chancen auf Wiederbeschäftigung
Hallo. Mir wurde schriftlich gekündigt ohne vorherige Abmahnung. Grund: Ich habe außerdienstlich angeblich 3 Frauen sexuell belästigt. Ich habe sie aber lediglich angesprochen und ihnen ein Kompliment gemacht und gefragt ob sie Single seien. Eine der 3 Frauen behauptet zudem ich würde ihr regelmäßig vor der Arbeitsstelle (es handelt sich nicht um den gleichen Arbeitgeber und auch um keinen, der in irgendeinem Bezug zum anderen steht) auflauern, was aber eine Lüge ist und mit Sicherheit nicht bewiesen werden kann. Generell kann keiner dieser abstrakten Vorwürde bewiesen werden. IN einer Facebook-Gruppe - in der generell Männer niedergemacht werden, die Frauen im Alltag ansprechen - hat eine der 3 Frauen geschrieben, dass sie über Google meinen Arbeitgeber herausgefunden und eine entsprechende Telefonnummer herausgefunden hat. Sie und die anderen beiden Frauen haben sich dann bei meinem Arbeitgeber über mich beschwert und mir wurde - nachdem ich in einem Personalgespräch pauschal mit den Vorwürfen konfrontiert wurde ohne Einzelheiten wie Zeit, Datum und Ort - gekündigt. Meiner Meinung nach hat der Arbeitgeber hier bereits Fehler gemacht und mich nicht ordnungsgemäß angehört.
In der Facebook-Gruppe wird zudem weder mein voller Name noch mein Arbeitgeber genannt, von der behaupteten Rufschädigung ist also nicht auszugehen. Ich möchte unbedingt meinen Job zurück, den ich liebe. Zudem habe ich mir am Arbeitsplatz nie etwas zu schulden kommen lassen. Wie stehen die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage?Stichworte: -
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