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Fristlose Kündigung erhalten - Chancen auf Wiederbeschäftigung

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  • Fristlose Kündigung erhalten - Chancen auf Wiederbeschäftigung

    Hallo. Mir wurde schriftlich gekündigt ohne vorherige Abmahnung. Grund: Ich habe außerdienstlich angeblich 3 Frauen sexuell belästigt. Ich habe sie aber lediglich angesprochen und ihnen ein Kompliment gemacht und gefragt ob sie Single seien. Eine der 3 Frauen behauptet zudem ich würde ihr regelmäßig vor der Arbeitsstelle (es handelt sich nicht um den gleichen Arbeitgeber und auch um keinen, der in irgendeinem Bezug zum anderen steht) auflauern, was aber eine Lüge ist und mit Sicherheit nicht bewiesen werden kann. Generell kann keiner dieser abstrakten Vorwürde bewiesen werden. IN einer Facebook-Gruppe - in der generell Männer niedergemacht werden, die Frauen im Alltag ansprechen - hat eine der 3 Frauen geschrieben, dass sie über Google meinen Arbeitgeber herausgefunden und eine entsprechende Telefonnummer herausgefunden hat. Sie und die anderen beiden Frauen haben sich dann bei meinem Arbeitgeber über mich beschwert und mir wurde - nachdem ich in einem Personalgespräch pauschal mit den Vorwürfen konfrontiert wurde ohne Einzelheiten wie Zeit, Datum und Ort - gekündigt. Meiner Meinung nach hat der Arbeitgeber hier bereits Fehler gemacht und mich nicht ordnungsgemäß angehört.

    In der Facebook-Gruppe wird zudem weder mein voller Name noch mein Arbeitgeber genannt, von der behaupteten Rufschädigung ist also nicht auszugehen. Ich möchte unbedingt meinen Job zurück, den ich liebe. Zudem habe ich mir am Arbeitsplatz nie etwas zu schulden kommen lassen. Wie stehen die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage?

  • #2
    Die Klage muss jedenfalls am 21. Tag nach Zustellung der Kündigung im Briefkasten des Arbeitsgerichts liegen, andernfalls ist die Chance bei Null.

    Wie dann die Chancen stehen, hängt vom Verlauf des Verfahrens ab. Da müssen unter anderem die Vorwürfe bewiesen werden (wofür es immerhin 3 Zeuginnen gibt, und Zeugen SIND ein Beweismittel) und es muss geklärt werden, ob das einen Einfluss auf das Arbeitsverhältnis hat. Das hängt unter anderem - nicht nur - von der Art der Tätigkeit ab. Bei einem Pfarrer, Lehrer oder Erzieher könnte da der Maßstab strenger sein als bei einem Bergarbeiter oder bei einem Kassierer im Supermarkt.

    E.D.

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    • #3
      Danke für die Antwort.
      Nun ja, klar gibt es Zeuginnen, aber die können ja auch Dinge erfinden. Das mit dem Auflauern vor der Arbeitsstelle ist einfach komplett erfunden und das habe ich nie gemacht. Und das muss doch die Gegenseite beweisen und nicht ich?! Zur Not sollen sie meine Handydaten auswerten, die werden beweisen, dass ich nie in der Nähe ihrer Arbeitsstelle war.

      Ich arbeite im Außendienst eines großen Konzerns.

      Ich habe übrigens schon einen Anwalt kontaktiert und habe nächste Woche einen Termin.

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      • #4
        Zeugenaussagen sind das wichtigste Beweismittel überhaupt, und die erwähnten Frauen sind nicht die Gegenpartei (das ist beim Kündigungsschutzprozess der Arbeitgeber), sondern eben unabhängige Zeuginnen. Sie sind vor Gericht gesetzlich verpflichtet die Wahrheit zu sagen, sonst würden sie sich strafbar machen.

        Handydaten besagen höchsten wo das Handy war, aber nicht wo der Besitzer war. Also mein handy tät fast immer behaupten "war zuhause" weil ich meistens vergesse es mitzunehmen. Das ist ja auch ein Problem bei der Corona-App, die weiß auch nicht wem ich begegnet bin sondern nur wer an meinem Haus oder meinem Auto vorbeigegangen ist. Wenn das Handy aber einen anderen Aufenthaltsort sagt als die eigene Wohnung ("war in der Kneipe XY. im Fitnesstudio ABC, bei seiner Oma") ist das eher hilfreich.

        Hier könnte das Problem sein: dass eine Frau (oder ein Mann) aus persönlichen Gründen verleumdet, mag öfter mal vorkommen. Aber gleich drei gleichzeitig?

        E.D.


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        • #5
          Das kommt daher, dass eine der drei Frauen in einer Facebook-Gruppe gegen mich gehetzt hat und sich ihr zwei Frauen aus der über 20.000 Mitglieder fassenden Frauengruppe angeschlossen haben. Das Problem für mich ist ja, dass hier bereits gelogen wurde und Dinge erfunden wurden. In welchem Rechtsstaat leben wir denn, wenn diese Behauptungen nicht bewiesen werden müssen? Dann kann künftig ja jeder irgendetwas behaupten, das weder bewiesen noch widerlegt werden kann - und beim Arbeitgeber anrufen, so dass dieser den Arbeitnehmer vor die Tür setzt.

          Da könnte ich mir ja genauso gut ein falsches Alibi ausdenken, dass ich mit XY zum Zeitpunkt als ich eine der Frauen belästigt haben soll unterwegs war und XY bestätigt das als Zeuge. Dann hätten beide Seiten eine Falschaussage gemacht und keinem wäre geholfen. Das kann ja auch nicht Sinn der Sache sein.

          Wäre es denn klug, parallel auf üble Nachrede gegen die Frauen zu klagen? Dann müssten - so wie ich das jetzt verstanden habe - diese Frauen die Vorwürfe auch beweisen.

          PS. Zudem weiß ich nicht einmal, ob die Frauen bei meinem Arbeitgeber ihren Namen gesagt haben oder anonym geblieben sind. Es ist ja durchaus auch vorstellbar, dass sie gar nicht als Zeuginnen berufen werden wollen, denn wer sagt gerne vor Gericht aus? Außerdem haben sie schlichtweg nichts von meinem Jobverlust. Die haben vermutlich einfach emotional überdreht in einem Moment, wollten mir aus diesem Zorn heraus einfach mal "eins reinwürgen" und haben sich wahrscheinlich keine Gedanken über die möglichen Folgen gemacht.
          Die "Hetzerin" hat auch angegeben, dass sie eine Anzeige erstatt hat. Laut StGb gilt sexuelle Belästigung aber erst bei Beleidigungen und unerwünschten Berührungen, die es aber nie gab und mir auch nicht vorgeworfen wurden. Im Unternehmen gilt ja das AGG laut dem schon Anstarren als sexuelle Belästigung aufgefasst werden kann. Allerdings kann das AGG außerdienstlich nicht verwendet werden. Ich habe dazu einen ähnlichen Fall gefunden


          In dem vorgeworfenen außerdienstlichen Verhalten des Beklagten liegt entgegen der Auffassung des Klägers insbesondere kein Verstoß gegen § 3 Abs. 4 AGG, denn diese Vorschrift ist im außerdienstlichen Bereich nicht anwendbar. Die sexuelle Belästigung ist in § 3 Abs. 4 AGG hinsichtlich des Anwendungsbereichs auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 AGG beschränkt. Das Verbot der sexuellen Belästigung erstreckt sich daher nur auf alle arbeitsrechtlichen Aspekte (Eggert-Weyand in: Rust / Falke, AGG, Rdnr. 69 zu § 3 AGG).



          https://openjur.de/u/306743.html




          PS2. Ich habe mein Handy immer bei mir und nie zuhause. Dementsprechend könnten die Handydaten ja hoffentlich als Beweismittel herangezogen werden, wenn offenbar doch ich derjenige bin, der beweisen muss, dass ich niemandem vor der Arbeitstelle aufgelauert hätte...
          Zuletzt geändert von Obstsalat; 31.08.2020, 11:02.

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          • #6
            Ich würde mich noch sehr über eine Antwort freuen.

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            • #7
              Die Fragen im Detail und die Erfolgsaussichten bestimmter Argumente oder Schritte kann man nicht ein einem Internetforum klären. Dafür ist eine professionelle Rechtsberatung nötig. Und ja, das kostet Geld (sofern man nicht Rechtsschutz einer Gewerkschaft hat oder dafür versichert ist).

              Für die Klage gegen die Kündigung hat man drei Wochen Zeit, mindestens eine Woche davon ist schon verstrichen. Wenn man erst in den letzten Tagen der drei Wochen einen Anwalt anruft, kann es aber auch schon zu spät sein - der hat nicht unbedingt die Zeit, das sofort zu bearbeiten.

              E.D.


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              • #8
                Ich habe am Mittwoch einen Termin beim Anwalt, würde mich aber trotzdem über eine zweite Meinung freuen.

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                • #9
                  Zitat von Obstsalat Beitrag anzeigen
                  Ich habe am Mittwoch einen Termin beim Anwalt,
                  Hallo,

                  der Gang zum Anwalt ist der richtige Weg.

                  würde mich aber trotzdem über eine zweite Meinung freuen.
                  Nicht immer bringt eine Zweitmeinung andere Erkenntnisse. Deshalb ist es manchmal besser zu schweigen, wenn der Erstmeinung nichts hinzuzufügen ist.

                  Dem Grunde nach kann ein außerdienstliches Verhalten nur dann arbeitsrechtlich von Belang sein, wenn in irgend einer Weise ein Bezug zur Tätigkeit hergestellt werden kann. Sofern es also beispielsweise zu deinem Beruf gehört, Frauen zu schützen (z.B. als Polizist, Sicherheitsdienst, oder vielleicht auch Sozialarbeiter), könnte dein Verhalten in der Freizeit relevant für die Arbeit sein. Oder vielleicht auch, falls du in der Vergangenheit mit ähnlichen Vorfällen innerhalb der Arbeit aufgefallen bist und dein außerdienstliches Verhalten nun zeigt, dass du dich nicht zum Positiven verändert hast. Oder das außerdienstliche Verhalten hat irgendwie zu einer Rufschädigung deines Arbeitgebers geführt (Medienbericht: "Mitarbeiter der Fa. XY belästigt wiederholt Frauen").

                  Zeug*innen werden vor ihrer Zeugenaussage vor Gericht eindringlich zur Wahrheit ermahnt. Sie werden darauf hingewiesen, dass im Anschluss eine Vereidigung vorgenommen werden kann, aber auch eine uneidliche Falschaussage mit Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Unter dem Eindruck einer solchen richterlichen Ermahnung erlebt man es immer wieder, dass zuvor sicher geglaubte Aussagen plötzlich ins Wanken geraten.

                  Die Zeug*innen werden allerdings erst geladen, wenn das Gericht in den vorherigen Prozessschritten zu der Erkenntnis gelangt, dass diese etwas zum Kündigungsschutzverfahren beitragen können. Es wird also erst einmal nicht um die Frage gehen, ob das alles so passiert ist oder nicht, sondern wo der Zusammenhang zu deiner Tätigkeit zu suchen ist. Erst wenn dieser mit hinreichender Wahrscheinlichkeit gegeben ist, wird der eigentliche Sachverhalt zu ermitteln sein.

                  Gruß,
                  werner
                  Spare in der Zeit, dann hast du in der Not: Hast du keine Rechtsschutzversicherung und bist kein Gewerkschaftsmitglied? Dann kannst du jetzt mit den gesparten Beiträgen den Anwalt selbst bezahlen ...
                  Sicherheitshalber der Hinweis: Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder, basierend auf einem mehr oder weniger großen Erfahrungsschatz.

                  Kommentar


                  • #10
                    Hallo Werner. Danke für deine Nachricht.
                    Gerade der erste lange Absatz war sehr hilfreich für mich. Denn diese Punkte kann ich alle verneinen. Ich habe in meinem Bereich sowieso kaum Kontakt zu Frauen und es gab auch keine Vorfälle in der Arbeit oder mit Kunden. Einen Medienbericht Gott sei Dank auch nicht. Die Damen hätten sich ja zusätzlich zum Arbeitgeber auch an die Presse wenden können, das haben sie aber nicht gemacht.

                    Und das Thema Zeugen müssen wir dann wohl einfach mal abwarten.

                    Kommentar


                    • #11
                      Halte uns doch auf dem laufenden, wie es weitergeht ...
                      Spare in der Zeit, dann hast du in der Not: Hast du keine Rechtsschutzversicherung und bist kein Gewerkschaftsmitglied? Dann kannst du jetzt mit den gesparten Beiträgen den Anwalt selbst bezahlen ...
                      Sicherheitshalber der Hinweis: Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder, basierend auf einem mehr oder weniger großen Erfahrungsschatz.

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                      • #12
                        Zitat von Obstsalat Beitrag anzeigen
                        Hallo Werner. Danke für deine Nachricht.
                        Gerade der erste lange Absatz war sehr hilfreich für mich. Denn diese Punkte kann ich alle verneinen. Ich habe in meinem Bereich sowieso kaum Kontakt zu Frauen und es gab auch keine Vorfälle in der Arbeit oder mit Kunden. Einen Medienbericht Gott sei Dank auch nicht. Die Damen hätten sich ja zusätzlich zum Arbeitgeber auch an die Presse wenden können, das haben sie aber nicht gemacht.

                        Und das Thema Zeugen müssen wir dann wohl einfach mal abwarten.
                        Gibt es ein Update zu Ihrem Fall? Ich hoffe, dass mit Ihrem Fall alles gut geht. Aber habe ich das falsch gelesen? Arbeiten Sie auch eng mit dem Kunden zusammen? Nun, das könnte eine Sache sein, die es Ihnen schwer machen könnte, da es klar ist, dass Ihre Arbeit Verbindungen zu Außenstehenden hat.

                        "Kommt es zu einem Prozess vor Gericht, fallen dafür Kosten an. Streben Sie einen Rechtsstreit an, sollten Sie schon im Vorhinein daran denken, dass die unterlegene Partei die Prozesskosten tragen muss. Eine Ausnahme stellen hier arbeitsgerichtliche Verfahren dar. In erster Instanz trägt jede Partei die anfallenden Rechtsanwaltskosten selbst – unabhängig vom Ausgang.

                        Es kann jedoch auch dazu kommen, dass jede Partei teilweise obsiegt und teilweise unterliegt. In diesem Fall werden die Kosten und Gebühren entweder verhältnismäßig geteilt oder gegeneinander aufgehoben. Vor diesem Hintergrund ist es natürlich gut zu wissen, wie hoch die Prozesskosten überhaupt ausfallen. So kann ein Betroffener besser entscheiden, ob er das Prozesskostenrisiko tragen möchte und kann – ob er also in der Lage ist, im Falle des Unterliegens die anfallenden Kosten zu zahlen." quelle : https://www.prozesskostenfinanzie rung.de/prozesskosten/ das sollten Sie vielleicht in Betracht ziehen, und diese Website hilft....hoffe, dass sie Ihnen hilft.

                        Ich hoffe, Sie wissen, wo Sie stehen, und dieser Fall hat Ihnen keinen weiteren Schaden zugefügt. dachte, PKH wird helfen

                        LG

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                        • #13
                          Ich hatte gerade zusammen mit meinem Anwalt den Gütetermin vor Gericht. Der Richter hat permanent versucht auf die Gegenseite einzuwirken, er möge die Kündigung doch bitte gleich zurücknehmen. Mein Arbeitgeber erwies sich leider als beratungsresistent und deswegen wird's zu einem Kammertermin mit Zeugeneinvernahme kommen. Mein Arbeitgeber sprach im Übrigen davon, dass sich 4 Frauen gemeldet hätten, aber eine schon vorher gesagt hat, sie wolle nicht vor Gericht aussagen. Darüber war der Richter sehr pikiert, er meinte, er müssten dann schon alle kommen. Von den anderen 3 Frauen hat sich der Arbeitgeber bereits vor der Kündigung "die Zusage" geholt, dass sie vor Gericht aussagen würden. Ich finde, dass hier doch ein enges Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Zeuginnen besteht, wer weiß, was der Arbeitgeber den Zeuginnen für die Zeugeneinvernahme noch alles mit auf den Weg gibt?! Der wird ihnen wahrscheinlich sagen, die Dinge möglichst dramatisch darzustellen, um noch irgendwie eine Chance zu haben. Davor habe ich ein wenig Angst.

                          Der Richter empfand die Kündigungsgründe als nicht verhältnismäßig und wohl selbst für eine Abmahnung zu hart, er meinte, dass diese Einschätzungen der Frauen sehr subjektiv seien und von sexueller Belästigung im Sinne des STGB (was ja im außerdienstlichen Bereich gilt und eben nicht das AGG) defintiv nicht die Rede sein kann. Dementsprechend habe ich bis heute auch nichts von der Polizei gehört, nachdem ja von einer dieser Frauen Anzeige erstattet worden war. Vermutlich hat die Polizei das Thema schnell wieder beendet.

                          Außerdem war mein Arbeitgeber mitunter schlecht vorbereitet, im Gegensatz zu uns hatte er den Facebook-Chat nicht ausgedruckt dabei, wir konnten daraus zitieren. Zudem hat sein Anwalt ein schlechtes Bild abgegeben (jedenfalls aus unserer Sicht), indem er immer wieder sehr zornig und emotional reagierte. Wir haben uns dagegen sehr zurückgehalten, ruhig und besonnen geantwortet.

                          Also es lief alles in allem ganz gut, aber leider wird der Prozess noch sehr lange dauern und so aggressiv wie mein Arbeitgeber auftrat, kann ich mir vorstellen, dass er bei einer Niederlage auch noch vors LAG ziehen würde. Wir würden aber auf vorläufige Weiterbeschäftigung im Falle des Obsiegens in erster Instanz gehen, mir fehlt nämlich meine Arbeit und meine Kollegen und mir geht es seit der Kündigung furchtbar, ich bin mittlerweile in psychotherapeutischer Behandlung (kann man das eigentlich auch vor Gericht irgendwie einfließen lassen?). Höchstwahrscheinlich deutlich deutlich schlechter als den 3 Frauen... Der einzige Unternehmensteil, der Stimmung gegen mich macht, ist die Personalabteilung. DIe hat schon so manchen Mitarbeiter aus unserem Unternehmen geekelt, aber ich werde das nicht mit mir machen lassen!
                          Zuletzt geändert von Obstsalat; 01.10.2020, 09:57.

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                          • #14
                            Danke für diese Rückmeldung. Mit der anwaltlichen Vertretung bist du offensichtlich in guter Hand. Ich bin gespannt auf die Fortsetzung.

                            Ob die Zeuginnen tatsächlich bereits zum nächsten Kammertermin geladen werden, muss noch nicht zwingend feststehen. Das wird seitens des Gerichts in der weiteren Prozessvorbereitung entschieden. Ich vermute, dass jetzt erst einmal beide Seiten aufgefordert werden, nochmals schriftlich Stellung zu nehmen. Es könnte auch sein, dass das Gericht dann zu der Ansicht kommt, dass die Zeuginnenaussagen für den Fortgang des Verfahrens völlig unerheblich sind.

                            Und ansonsten sind - wie ich schon geschrieben hatte - Zeug*innen nicht immer eine verlässliche Größenordnung für die Seite, die sie benannt hat.
                            Spare in der Zeit, dann hast du in der Not: Hast du keine Rechtsschutzversicherung und bist kein Gewerkschaftsmitglied? Dann kannst du jetzt mit den gesparten Beiträgen den Anwalt selbst bezahlen ...
                            Sicherheitshalber der Hinweis: Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder, basierend auf einem mehr oder weniger großen Erfahrungsschatz.

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                            • #15
                              Die Zeuginnen sind gesetzlich verpflichtet, vor Gericht die Wahrheit auszusagen (falls sie befragt werden). Andernfalls machen sie sich strafbar. Daraus weist der vorsitzende Richter sie auch in der Verhandlung ausdrücklich hin. Sie müssen aber nicht ihrerseits "beweisen", dass ihre Aussagen richtig sind.

                              E.D.

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