Hallo,
meine Frage lautet wie folgt: ich wurde von meinem Zeitarbeitsunternehmen für den Zeitraum vom 07.12. - 11.12.2009 per Ausgleichstunden des Arbeitszeitkontos freigestellt, da der Kunde bei dem ich eingesetzt bin, mich in dieser Zeit nicht beschäftigen konnte. Das war soweit auch kein Problem, da mein Arbeitszeitkonto gut gefüllt war, habe daher den Antrag bereits am 04.12.2009 unterschrieben. Nun passierte aber folgendes, ich wurde am 08.12. krank und mein Arzt gab mir eine AU vom 08.12. - einschl. 11.12.2009. Nachdem ich nun meine Abrechnung erhalten habe, mußte ich feststellen, daß diese Krankheit nicht bezahlt wurde, sondern die gesamten vorher vereinbarten Plusstunden des Arbeitzeitkontos für diese Tage verwendet wurden.
Ist das rechtlich korrekt?
Wäre super, wenn mir diese Frage jemand beantworten könnte.
Gruß
mrummikub
meine Frage lautet wie folgt: ich wurde von meinem Zeitarbeitsunternehmen für den Zeitraum vom 07.12. - 11.12.2009 per Ausgleichstunden des Arbeitszeitkontos freigestellt, da der Kunde bei dem ich eingesetzt bin, mich in dieser Zeit nicht beschäftigen konnte. Das war soweit auch kein Problem, da mein Arbeitszeitkonto gut gefüllt war, habe daher den Antrag bereits am 04.12.2009 unterschrieben. Nun passierte aber folgendes, ich wurde am 08.12. krank und mein Arzt gab mir eine AU vom 08.12. - einschl. 11.12.2009. Nachdem ich nun meine Abrechnung erhalten habe, mußte ich feststellen, daß diese Krankheit nicht bezahlt wurde, sondern die gesamten vorher vereinbarten Plusstunden des Arbeitzeitkontos für diese Tage verwendet wurden.
Ist das rechtlich korrekt?
Wäre super, wenn mir diese Frage jemand beantworten könnte.
Gruß
mrummikub
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