Hallo zusammen,
ich habe demnächst vor ein Duales Studium in Wirtschaftsinformatik zu absolvieren.
Mein ausgewählter Betrieb würde hierführ eine Rückzahlungsvereinbarung mit Bindungsverpflichtung von 3 Jahren vordern.
Im großen und ganzen sieht dies auch völlig ok aus. Es müssen die Kosten, die während der Freistellung für den Studiumsbesuch entstanden sind zurück gezahlt werden und auch nur, wenn ich vorher abbreche oder Sie mir ein Angebot für einen Anschlussvertrag ausstellen und ich diesen ablehne oder frühzeitig kündige (pro Monat 1/36 Erlass) Gehalt beträgt monatlich 900€ - 1200€.
Nun steht aber in den Vertrag folgendes zum Thema Vertragsangebot:
"[...] welcher sich bezüglich Qualifikation und Vergütung an dem Studienabschluss des Studierenden orientiert."
Nun stellt sich mir die Frage, was ich mir darunter vorstellen kann. Ich habe nämlich schon etwas angst, dass sie mir aufgrund der Verplichtung ein schlechteres Angebot (Vergütung, Arbeitszeitenverteilung, Überstundenregelung, andere Tätigkeiten) unterbreiten, als eigentlich für die Branche gerecht werden würde.
Kann ich mich hierfür an einen Richtwert wenden wie z.B. Tarif mit dem ich noch verhandeln kann oder bin ich mehr oder weniger gezungen das Angebot anzunehmen (wenn ich die Rückzahlung vermeiden möchte), obwohl ich in einem anderen Betrieb beispielsweise 500 € mehr bekommen würde im Monat und dies mit besseren Arbeitsbedingungen. (Mein ausgewählter Betrieb ist nicht tariflich gebunden)
Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank im Voraus
Pankeki
ich habe demnächst vor ein Duales Studium in Wirtschaftsinformatik zu absolvieren.
Mein ausgewählter Betrieb würde hierführ eine Rückzahlungsvereinbarung mit Bindungsverpflichtung von 3 Jahren vordern.
Im großen und ganzen sieht dies auch völlig ok aus. Es müssen die Kosten, die während der Freistellung für den Studiumsbesuch entstanden sind zurück gezahlt werden und auch nur, wenn ich vorher abbreche oder Sie mir ein Angebot für einen Anschlussvertrag ausstellen und ich diesen ablehne oder frühzeitig kündige (pro Monat 1/36 Erlass) Gehalt beträgt monatlich 900€ - 1200€.
Nun steht aber in den Vertrag folgendes zum Thema Vertragsangebot:
"[...] welcher sich bezüglich Qualifikation und Vergütung an dem Studienabschluss des Studierenden orientiert."
Nun stellt sich mir die Frage, was ich mir darunter vorstellen kann. Ich habe nämlich schon etwas angst, dass sie mir aufgrund der Verplichtung ein schlechteres Angebot (Vergütung, Arbeitszeitenverteilung, Überstundenregelung, andere Tätigkeiten) unterbreiten, als eigentlich für die Branche gerecht werden würde.
Kann ich mich hierfür an einen Richtwert wenden wie z.B. Tarif mit dem ich noch verhandeln kann oder bin ich mehr oder weniger gezungen das Angebot anzunehmen (wenn ich die Rückzahlung vermeiden möchte), obwohl ich in einem anderen Betrieb beispielsweise 500 € mehr bekommen würde im Monat und dies mit besseren Arbeitsbedingungen. (Mein ausgewählter Betrieb ist nicht tariflich gebunden)
Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank im Voraus
Pankeki
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