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Befristeter Vertrag

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  • Befristeter Vertrag

    Hallo Gemeinde,

    Ich bin seit insgesamt mehr als 7 jahren in einem namhaften Unternehmen mit mehr als 2000 Beschäftigten BEFRISTET tätig.
    Zunächst habe ich drei mal normale zeitverträge bekommen, jeweils um halbes Jahr, danach habe ich einen sondervertrag bekommen welches 1 jahr lang war und mit Ablauf des sondervertrages wurde es um 3 Jahre wieder verlängert. Mir wurde oft gesagt dass ich die nächste bin, die einen unbefristeten Vertrag bekommt wobei vor mir noch 4 Mitarbeiterin einen unbefristeten Vertrag bekommen haben. Nun bin ich schwanger und mein vertrag wird nicht verlängert ich soll mich beim Arbeitsamt melden.
    Habe ich eine chance vor dem Gericht? Es gibt als ausrede von den vorgesetzten und den Betriebsrat die corona kriese und kurzarbeit...
    Was kann ich machen? Wie kann ich vorgehen... Kann ein Arbeitgeber das System so tricksen? Kann ich eventuell die mündliche Aussage anfechten?

  • #2
    "Was kann ich machen?"
    War die aktuelle Befristung rechtlich ok. D.h wird der Arbeitgeber einen Sachgrund nennen können?

    Man kann versuche eine Diskriminierung wegen Schwangerschaft anzuführen. Hier stellt sich die Frage der Beweisbarkeit. Daneben führt dies grundsätzlich nur zum Entschädigungsanspruch und nicht zu einem Arbeitsverhäötnis.


    "Kann ich eventuell die mündliche Aussage anfechten?"
    Welche mündliche Aussage willst du anfechten?

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    • #3
      Hallo Lars,

      Erstmal Dankeschön für das schnelle Antworten.

      '' War die aktuelle Befristung rechtlich ok. D.h wird der Arbeitgeber einen Sachgrund nennen können?''
      Ist ein sondervertrag eigentlich legitim? Auf dem Vertrag steht,, aufgrund der Vertretung einer dauerkranken Mitarbeiterin,, es geht ja eigentlich drum dass ich insgesamt insgesamt 6 verlängerte arbeitsverträge zuahuse habe, und soweit wir recherchiert haben ist aber im normalfall maximal 2 jahre Befristung oder 4 legitim.

      '' Man kann versuche eine Diskriminierung wegen Schwangerschaft anzuführen. Hier stellt sich die Frage der Beweisbarkeit. Daneben führt dies grundsätzlich nur zum Entschädigungsanspruch und nicht zu einem Arbeitsverhäötnis.''
      Der Betriebsrat meinte '' wenn du das Unternehmen wärest, würdest einer schwangeren den Vertrag verlängern und unbefristen? Hättest warten müssen''

      ​​​





      Die mündliche Aussage '' du bist ganz weit oben der auf Liste.. bist die nächste die einen festvertrag bekommt '' das war die Aussage

      Kommentar


      • #4
        Zitat von 5555.m.b5555 Beitrag anzeigen
        '' War die aktuelle Befristung rechtlich ok. D.h wird der Arbeitgeber einen Sachgrund nennen können?''
        Ist ein sondervertrag eigentlich legitim?
        Hallo,

        was verstehst du unter "Sondervertrag"? Ist das eine bei euch gängige Bezeichnung? Die üblichen Kategorien sind "unbefristeter" und "befristeter" Vertrag.

        Auf dem Vertrag steht,, aufgrund der Vertretung einer dauerkranken Mitarbeiterin,,
        Ist dir bekannt, um welche dauerkranke Mitarbeiterin es geht? Oder weiß der Betriebsrat, wen du durch deine Befristung vertreten sollst?

        Der Befristungsgrund muss beim Vertragsschluss real vorhanden gewesen sein. Er kann nicht im Nachhinein erfunden werden (im Sinne von "jetzt schauen wir mal, wer aktuell gerade krank ist"). Das sollte der Betriebsrat eigentlich mitgeteilt bekommen haben, als er damals deiner Einstellung - bzw. Verlängerung - zustimmen musste.

        es geht ja eigentlich drum dass ich insgesamt insgesamt 6 verlängerte arbeitsverträge zuahuse habe, und soweit wir recherchiert haben ist aber im normalfall maximal 2 jahre Befristung oder 4 legitim.
        Die zwei Jahre beziehen sich auf die sogenannte "sachgrundlose Befristung", ebenso die vier Verträge. Bei einer Vertretungssituation kann es schon zulässig sein, dass Verträge sich über viele Jahre erstrecken und mehrfach verlängert werden.

        In der Rechtsprechung zu den befristeten Arbeitsverträgen hat sich in letzter Zeit manches geändert. Es kann durchaus sein, dass ein Gericht zur Erkenntnis kommt, dass du aufgrund von wechselnden Befristungen und der bisherigen Befristungsdauer inzwischen im Dauerarbeitsverhältnis sein solltest. Dazu musst du jedoch - wenn dein Arbeitgeber nicht einsichtig ist - eine Entfristungsklage beim Arbeitsgericht einreichen. Das solltest du besser nicht ohne anwaltliche Unterstützung machen.

        '' Man kann versuche eine Diskriminierung wegen Schwangerschaft anzuführen.
        Das war - bei allem Respekt gegenüber LarsT - von ihm nicht ganz passend ausgedrückt. Es wäre keine Diskriminierung wegen Schwangerschaft, sondern eine Diskriminierung wegen des Geschlechts.

        Hier stellt sich die Frage der Beweisbarkeit.
        Das ist der springende Punkt. Wenn du nicht stichhaltige Indizien dafür hast, dass die Schwangerschaft zum Ende des Arbeitsverhältnisses geführt hat, wirst du hierbei eher wenig Chancen haben.

        Aber ein*e findige*r Rechtsanwält*in für Arbeitsrecht kann in Kombination mit Entfristungsklage und Diskriminierungsvorwürfen möglicherweise eine gute Verhandlungsposition aufbauen.

        ''Der Betriebsrat meinte '' wenn du das Unternehmen wärest, würdest einer schwangeren den Vertrag verlängern und unbefristen? Hättest warten müssen''
        Was ist das denn für ein Betriebsrat? Aber als gerichtsfester Beweis dient das natürlich nicht.

        Die mündliche Aussage '' du bist ganz weit oben der auf Liste.. bist die nächste die einen festvertrag bekommt '' das war die Aussage
        Das ist eine wachsweiche Formulierung, von der du dir nichts kaufen kannst.


        Gruß,
        werner
        Zuletzt geändert von werner h.; 23.06.2020, 11:48.
        Spare in der Zeit, dann hast du in der Not: Hast du keine Rechtsschutzversicherung und bist kein Gewerkschaftsmitglied? Dann kannst du jetzt mit den gesparten Beiträgen den Anwalt selbst bezahlen ...
        Sicherheitshalber der Hinweis: Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder, basierend auf einem mehr oder weniger großen Erfahrungsschatz.

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        • #5
          wenn eine Dauerkranke MA nach 10 Jahren wieder kommt hat sie einen Anspruch auf ihren Job.Wenn es also diese Dauerkranke MA gibt, kannst du so lange befristet werden bis sie Wieder zurück kommt.
          Wenn sie jedoch eine Aufhebung macht, Gekündigt wird oder verrentet wird entfällt der Sachgrund und damit deine Befristung. Ab dem Zeitpunkt bist du unbefristet drin.
          So lange du weiter befristet wirst passiert dir ja nichts . Sollte der AG dich irgendwann nicht mehr verlängern wollen, dann solltest du 3 Monate vor Vertragsende eine Entfristungsklage anstreben. Das aber nur mit Anwalt z.B. der Gewerkschaft.

          Gruß
          meistermacher

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          • #6
            Werner h.
            War natürlich etwas vereinfacht ausgedrückt. Bezieht sich darauf, dass im AGG § 3 Abs. 1 dies steht:
            "Eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts liegt in Bezug auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 auch im Falle einer ungünstigeren Behandlung einer Frau wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft vor."
            Aber im Ergebnis ist natürlich eine Benachteiligung wegen Geschlecht gemeint.

            @5555.m.b5555
            Die mündliche Aussage ist nichts wirklich wert. Die Einschätzung des Betriebsrats ist kein Beleg für eine Diskriminierung. Die mündliche Aussage zum oben auf der Liste ist kaum etwas Wert. Unabhängig von der Beweislage wäre sie nur relevant, wenn man aktuell anderen vergleichbaren Beschäftigten unbefristete gibt und dir nicht. Kurzarbeit und aktuelle Situation wird ein Gericht nicht wirklich als unplausibel als Grund gegen eine Entfristung ansehen. Ein wohlwollender Richter mag den Eindruck haben, dass es so ist wie es der Betriebsrat annimmt.

            6 Verträge und 7 Jahre sind ein Bereich wo eine Entfristungsklage etwas aussichtreicher wird. Aber noch nicht im Bereich der Beweislastumkehr. Es kommt also darauf an ob die Vertretung plausibel vom Arbeitgeber dargestellt werden kann.

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            • #7
              Zitat von meistermacher Beitrag anzeigen
              So lange du weiter befristet wirst passiert dir ja nichts . Sollte der AG dich irgendwann nicht mehr verlängern wollen, dann solltest du 3 Monate vor Vertragsende eine Entfristungsklage anstreben. Das aber nur mit Anwalt z.B. der Gewerkschaft.

              Gruß
              meistermacher
              Auf dem Vertrag steht '' das beschäftigtigungsverhältn is endet zum genannten Zeitpunkt automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Haben die sich jetzt damit abgesichert? ..
              Also ich habe das jetzt so verstanden ich mache zwar jetzt die Vertretung aber ob die DK Mitarbeiteren kommt oder nicht, da ich so lange dort beschäftigt bin, bin ich automatisch fest eingestellt?


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              • #8
                werner h.
                Sondervertrag ist bei uns im Unternehmen gängig, nach den 24 Monaten muss das Unternehmen sich entscheiden entweder festanstellung oder raus. Das Unternehmen möchte sich die Mühe und die lange anlernzeit neuer Mitarbeiter sparen und verlängert mit irgendwelchen Gründen den Vertrag weiter bis es nicht mehr so gut läuft, wie jetzt in der kurzarbeit. Jetzt kann das Unternehmen alle befristeten, Sonder und Leiharbeitnehmer kündigen.


                Der Betriebsrat bei uns dient eher dem Arbeitgeber als den Mitarbeitern.
                Zuletzt geändert von 5555.m.b5555; 24.06.2020, 08:39.

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                • #9
                  Zitat von LarsT Beitrag anzeigen

                  6 Verträge und 7 Jahre sind ein Bereich wo eine Entfristungsklage etwas aussichtreicher wird. Aber noch nicht im Bereich der Beweislastumkehr. Es kommt also darauf an ob die Vertretung plausibel vom Arbeitgeber dargestellt werden kann.
                  LarsT. werner h. Könnt ihr mir eventuell mehr Infos zum Entfristungsklage erzählen

                  ​​​Habe wieder hoffnung bekommen, danke euch.. Also hätte ich in meinem falle eventuell eine Chance obwohl ich in Mutterschaft bin und nach der Geburt ja noch weiterhin zuhause bleiben werde.

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                  • #10
                    Zitat von 5555.m.b5555 Beitrag anzeigen
                    Könnt ihr mir eventuell mehr Infos zum Entfristungsklage erzählen
                    Zu diesem Thema gibt es im Netz ganz gute Ausführungen, z.B. hier:
                    https://www.hensche.de/Klage_gegen_B...ungsklage.html

                    Falls du nicht per Rechtsschutzversicherung oder Gewerkschaftszugehörigkei t abgesichert bist, solltest du meiner Meinung nach zumindest die ca. 200 € für eine anwaltliche Erstberatung investieren. Es geht hier immerhin um deine berufliche Zukunft. Wir Laien hier im anonymen Internetforum können nur in begrenztem Umfang mehr oder weniger nützliche Tipps geben.

                    Aber natürlich freuen wir uns, wenn wir über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden gehalten werden. Dadurch kann man immer noch dazulernen und ab und zu auch eine Meinung äußern.
                    Spare in der Zeit, dann hast du in der Not: Hast du keine Rechtsschutzversicherung und bist kein Gewerkschaftsmitglied? Dann kannst du jetzt mit den gesparten Beiträgen den Anwalt selbst bezahlen ...
                    Sicherheitshalber der Hinweis: Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder, basierend auf einem mehr oder weniger großen Erfahrungsschatz.

                    Kommentar


                    • #11
                      Zitat von werner h. Beitrag anzeigen

                      Zu diesem Thema gibt es im Netz ganz gute Ausführungen, z.B. hier:
                      https://www.hensche.de/Klage_gegen_B...ungsklage.html

                      Falls du nicht per Rechtsschutzversicherung oder Gewerkschaftszugehörigkei t abgesichert bist, solltest du meiner Meinung nach zumindest die ca. 200 € für eine anwaltliche Erstberatung investieren. Es geht hier immerhin um deine berufliche Zukunft. Wir Laien hier im anonymen Internetforum können nur in begrenztem Umfang mehr oder weniger nützliche Tipps geben.

                      Aber natürlich freuen wir uns, wenn wir über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden gehalten werden. Dadurch kann man immer noch dazulernen und ab und zu auch eine Meinung äußern.
                      Ich trete vielleicht der IG Metall die tage bei hab ja noch über 3 monate vertrag denke es wird klappen.. Ich werde euch aufjedenfall im laufenden halten wenn es noch Gerechtigkeit gibt werden wir den Fall gewinnen denke ich bin dank euch sehr optimistisch geworden

                      Kommentar


                      • #12
                        Zitat von 5555.m.b5555 Beitrag anzeigen
                        ... hab ja noch über 3 monate vertrag ...
                        Wann hast du die Schwangerschaft mitgeteilt? Und wann wurdest du darüber informiert, dass das Arbeitsverhältnis enden wird? Lässt sich da ein zeitlicher Zusammenhang herstellen?

                        Hast du angekündigt, dass du nach Geburt und Mutterschutz noch Elternzeit nehmen und zuhause bleiben möchtest? Oder sind deine Zukunftsvorstellungen bei deinem Arbeitgeber noch nicht bekannt.

                        Vielleicht gelingt es dir, irgendeine Person mit Entscheidungskompetenz (also nicht den Betriebsrat) zu einer Aussage zu verleiten in dem Sinne, dass man dich gerne weiterbeschäftigt hätte, das aufgrund deiner Schwangerschaft ja nun aber leider nicht möglich sei. Es könnte z.B. einen Versuch Wert sein, dem Personalbereich oder der*dem Fachvorgesetzten per Mail mitzuteilen, dass dir ja immer eine anschließende Übernahme in Aussicht gestellt worden sei und du sehr gerne nach Ende des Mutterschutzes diese Chance wahrnehmen würdest, gegebenenfalls in Teilzeit weiterzuarbeiten.

                        Wenn die Leute vorsichtig genug sind, werden sie dir gegenüber keine dir dienliche Aussage tätigen. Aber vielleicht lässt sich doch jemand zu einer wohlmeinenden, tröstlich gemeinten, Antwort hinreißen.

                        Für die Diskriminierungsklage brauchst du keinen vollständigen Beweis der Diskriminierung antreten. Es reicht, wenn du Indizien beisteuerst, die für den Verdacht der Diskriminierung sprechen. Dann ist der Arbeitgeber in der Beweispflicht, dass er nicht diskriminiert hat.
                        Spare in der Zeit, dann hast du in der Not: Hast du keine Rechtsschutzversicherung und bist kein Gewerkschaftsmitglied? Dann kannst du jetzt mit den gesparten Beiträgen den Anwalt selbst bezahlen ...
                        Sicherheitshalber der Hinweis: Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder, basierend auf einem mehr oder weniger großen Erfahrungsschatz.

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                        • #13
                          Hallo nochmals, es gibt Neuigkeiten

                          Update, bin jetzt Mama geworden sehr schönes gefühl❤️ aber man hatte immer im Hinterkopf was jetzt mit der arbeit ist.. Vor der geburt hatte ich ja Beschäftigungsverbot, jetzt bin ich noch 2 wochen in Mutterschaftschutz danach Elternzeit oder halt nach ablauf des arbeitsvertrages Arbeitslos.


                          Gestern habe ich per Einschreibung einen Brief von der Firma erhalten.

                          Üblicher Anfang
                          Hallo bla bla bla
                          Ich überspringe mal die unwichtige Stellen.

                          Wir müssen Ihnen leider mitteilen, dass wir leider keine Möglichkeit haben, Sie über den oben angegebenen Termin hinaus zu beschäftigen.

                          Bitte vereinbaren Sie mit Ihrer Führungskraft einen termin zur Übergabe des in Ihrem Besitz befindlichen Firmeneigentums.

                          Wir bedauern, Ihnen keine positive Nachricht übermitteln zu können... Bla bla wünschen erfolg bla bla
                          ​​​​
                          Der Vertrag läuf noch bis ende September

                          Wie vorhin schon geschrieben, steht in meinem jetzigen Arbeitsvertrag'' das beschäftigtigungsverhältn is endet zum genannten Zeitpunkt automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.''

                          Es gibt seit dieser Woche keine kurarbeit mehr und so wie ich mich umgehört habe, möchten die neue Mitarbeiter/in über die zeitarbeitsfirma einstellen.

                          Wie sollte ich jetzt am besten vorgehen? Erstmal abwarten bis mein Arbeitsvertrag ausläuft oder sofort irgendetwas unternehmen?

                          Ich persönlich finde es schon asozial dass die mich nicht behalten möchten, da die mich sowieso nicht bezahlen

                          Kommentar


                          • #14
                            Die Klage wäre binnen drei Wochen nach Vertragsende einzureichen. Ohne umfassende eigene Kenntnisse wird man dafür einen Anwalt benötigen. Den sollte man ggf. rechtzeitig aufsuchen. Wobei ich die Erfolgsaussichten zumindest nach dem bisher vorgetragenen nicht wirklich gut sein dürften.

                            Kommentar


                            • #15
                              Zitat von LarsT Beitrag anzeigen
                              Wobei ich die Erfolgsaussichten zumindest nach dem bisher vorgetragenen nicht wirklich gut sein dürften.
                              Also lieber sich die Zeit und die Nerven sparen? Drei Mitarbeiter von der Produktion haben letzte Woche mit ähnlichen Fällen wie bei mir (Verträge oft verlängert teilweise über mehrere jahre) die haben es irgendwie mit Anwälten geklärt, es kam nicht mal zum Gerichtsverhandlung, die haben sich wohl so geeignet.


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