Hallo zusammen!
Vielleicht kann mir jemand kurzfristig weiterhelfen...
In meinem befristeten Arbeitsvertrag (die Befristung galt zunächst für ein Jahr und wurde jetzt vor kurzem um ein Jahr verlängert) findet sich folgende Klausel:
5. Probezeit und Kündigungsfristen
Es wird eine Probezeit von 6 Monaten vereinbart. Innerhalb der ersten 3 Monate ist für beide als Vertragspartner eine Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Wochen zulässig. Danach unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats. Auch während einer Befristung kann das Arbeitsverhältnis ordentlich gekündigt werden.
Im Übrigen gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Ich verstehe das eigentlich so, dass die Kündigungsfrist während der Befristung 1 Monat beträgt. Der letzte Satz irritiert mich aber sehr?!?
Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand sagen könnte, welche Frist nun gilt?
Vielen vielen Dank schonmal im Voraus!!!
Grüße, Kay
Vielleicht kann mir jemand kurzfristig weiterhelfen...
In meinem befristeten Arbeitsvertrag (die Befristung galt zunächst für ein Jahr und wurde jetzt vor kurzem um ein Jahr verlängert) findet sich folgende Klausel:
5. Probezeit und Kündigungsfristen
Es wird eine Probezeit von 6 Monaten vereinbart. Innerhalb der ersten 3 Monate ist für beide als Vertragspartner eine Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Wochen zulässig. Danach unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats. Auch während einer Befristung kann das Arbeitsverhältnis ordentlich gekündigt werden.
Im Übrigen gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Ich verstehe das eigentlich so, dass die Kündigungsfrist während der Befristung 1 Monat beträgt. Der letzte Satz irritiert mich aber sehr?!?
Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand sagen könnte, welche Frist nun gilt?
Vielen vielen Dank schonmal im Voraus!!!
Grüße, Kay
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