Guten Abend,
ich habe zwei Fragen zur Kurzarbeit:
1. Zusammenhang Kurzarbeit zur Zielerreichung
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Darf Kurzarbeit von der Geschäftsführung angeordnet werden, wenn die geltenden Gewinn-Zielvorgaben für einen Standort bisher erfüllt wurden (1. Quartal)? Bzw. es auch erwartet werden kann, dass die Quartalsziele weiterhin erfüllt werden?
Selbst wenn man 10-20% Gewinn weniger erwartet, dürfen willkürlich 40,50,60% Kurzarbeit verordnet werden oder an welchem Wert orientiert sich das?
2. Zustimmung Betriebsrat - Überprüfung
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Was kann man als Arbeitnehmer machen, wenn der BR mittels Betriebsvereinbarung zugestimmt hat, man selbst demzufolge kein Mitspracherecht mehr hat? Wo kann man im Zweifel die Rechtmäßigkeit überprüfen lassen?
Danke und viele Grüße!
ich habe zwei Fragen zur Kurzarbeit:
1. Zusammenhang Kurzarbeit zur Zielerreichung
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Darf Kurzarbeit von der Geschäftsführung angeordnet werden, wenn die geltenden Gewinn-Zielvorgaben für einen Standort bisher erfüllt wurden (1. Quartal)? Bzw. es auch erwartet werden kann, dass die Quartalsziele weiterhin erfüllt werden?
Selbst wenn man 10-20% Gewinn weniger erwartet, dürfen willkürlich 40,50,60% Kurzarbeit verordnet werden oder an welchem Wert orientiert sich das?
2. Zustimmung Betriebsrat - Überprüfung
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Was kann man als Arbeitnehmer machen, wenn der BR mittels Betriebsvereinbarung zugestimmt hat, man selbst demzufolge kein Mitspracherecht mehr hat? Wo kann man im Zweifel die Rechtmäßigkeit überprüfen lassen?
Danke und viele Grüße!
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