Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Von Teilzeit in die Kurzarbeit

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Von Teilzeit in die Kurzarbeit

    Hallo zusammen,

    Auch mein AG hat beschlossen aufgrund der Corona Krise Kurzarbeit einzuführen.
    Meine Abteilung soll ab 1. April nur noch 20% arbeiten (also 8 h/Woche bei einem Vollzeitvertrag mit 40h/Woche).

    Ich arbeite derzeit noch in Teilzeit (Elternzeit) mit 30h/Woche. Allerdings ist mit meinem AG bereits vereinbart, dass ich ab 1.5.2020 wieder Vollzeit arbeite würde.
    Nun kommt jedoch die Kurzarbeit dazwischen. Diese wird voraussichtlich länger als bis 1.5. anhalten.
    Daher stellt sich mir die Frage ob es möglich ist meinen Vertrag zunächst auf Vollzeit umzustellen und dann davon die Kurzarbeit zu berechnen, da ich ja ab Ende April sowieso zurück in die Vollzeit gewechselt hätte?
    Oder wird mir die Kurzarbeit jetzt auf Basis meiner Teilzeit (75%) berechnet und ist dann nach dem 1.5. auch nicht mehr änderbar?

    Vielen Dank für eure Hilfe.
    Zuletzt geändert von Irda0; 26.03.2020, 08:20.

  • #2
    Hallo Irda0,

    dein Kurzarbeitergeld wird nach vorne schauend berechnet. Wenn also im MAI noch kurzarbeit ist, und du dann eigendlich 40 Stunden arbeiten solltest, aber nur 8 Stunden arbeitest, dann bekommst du für die 8 Stunden dein entgelt und für die Nettoentgelddiffernz (also die Nettodifferenz des 80 % Entgeltausfalls) 67 % kurzarbeitergeld.
    Da bei nur noch 20% Entgelt keine steuern anfallen dürften sorgt das bei dir für probleme sobald du den Jahresausgleich machst, denn dazu bist du verpflichtet. Das Kurzarbeitergeld ist nicht steuerpflichtig, aber für die Feststellung des %wertes der Steuer relevant (nennt sich progressionsvorbehalt) so dass du wohl ganz sicher einen Steuernachzahlungsforderu ng erhalten wirst

    Gruß
    meistermacher
    PS: und der Gewerkschaft umgehend beitreten, denn die Unterstützen dich in Frgen der berechnung und ggf. beim rechtlichen Einfordern deiner Ansprüche

    Kommentar


    • #3
      Zitat von meistermacher Beitrag anzeigen
      Da bei nur noch 20% Entgelt keine steuern anfallen dürften
      Evtl. ist sie Lohnsteuerklasse 5 .

      Kommentar


      • #4
        Vielen Dank für eure hilfreichen Antworten.
        Ja, ich bin tatsächlich Steuerklasse 5. In wiefern macht das bei der Steuernachzahlung einen Unterschied?

        Nochmal kurz zu meiner ursprünglichen Frage zurück - ist es möglich meinen Vertrag von Teilzeit auf Vollzeit zu ändern auch wenn ich mich währenddessen in Kurzarbeit befinde? Mein Arbeitgeber hat Bedenken, dass dies evtl rechtswidrig sei und von der Bundesagentur für Arbeit nicht akzeptiert wird.
        Was sagt ihr dazu?
        Zuletzt geändert von Irda0; 27.03.2020, 07:52.

        Kommentar


        • #5
          Unwirksam wäre eine Stundenerhöhung WEGEN der Kurzarbeit, um mehr KUG zu bekommen.

          Bei der Rückkehr aus der Elternzeit besteht allerdings ein gesetzlicher Anspruch auf die vorherige Stundenzahl. Anders wäre es nur, wenn bereits für diese Zeit anderes vereinbart war.

          E.D.

          Kommentar


          • #6
            Hallo Irda,

            bei Steuerklasse 5 gibt es keinen Grundfreibetrag und damit sind ab dem ersten € Steuern zu zahlen. Daher auch wenn du dann nur 400,-€ hast sind hierauf immer noch ca. 30 € Steuern zu zahlen und nicht wie bei der Steuerklasse 1,2,3,4 keine Steuern, da unterhalb des Grundfreibetrages.

            das Kurzarbeitergeld unterliegt dem Progresionsvorbehalt.
            Damit tut dann das Finanzamt so, als ob es zum Brutto dazugehört um die Steuerquote zu ermitteln.
            Die erhöht sich dementsprechend und es sind steuern nachzuzahlen.

            Wieviel kann dir dein Steuerberater oder dein Steuerprogramm sagen.

            danke Matthias für den Hinweis mit Steuerklasse 5, den hatte ich nicht auf den Schirm, weil ich ein Gegner dieser Auswwahl bin .

            Gruß
            meistermacher

            Kommentar

            Ad Widget rechts

            Einklappen

            Google

            Einklappen
            Lädt...
            X