Hallo zusammen,
Auch mein AG hat beschlossen aufgrund der Corona Krise Kurzarbeit einzuführen.
Meine Abteilung soll ab 1. April nur noch 20% arbeiten (also 8 h/Woche bei einem Vollzeitvertrag mit 40h/Woche).
Ich arbeite derzeit noch in Teilzeit (Elternzeit) mit 30h/Woche. Allerdings ist mit meinem AG bereits vereinbart, dass ich ab 1.5.2020 wieder Vollzeit arbeite würde.
Nun kommt jedoch die Kurzarbeit dazwischen. Diese wird voraussichtlich länger als bis 1.5. anhalten.
Daher stellt sich mir die Frage ob es möglich ist meinen Vertrag zunächst auf Vollzeit umzustellen und dann davon die Kurzarbeit zu berechnen, da ich ja ab Ende April sowieso zurück in die Vollzeit gewechselt hätte?
Oder wird mir die Kurzarbeit jetzt auf Basis meiner Teilzeit (75%) berechnet und ist dann nach dem 1.5. auch nicht mehr änderbar?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Auch mein AG hat beschlossen aufgrund der Corona Krise Kurzarbeit einzuführen.
Meine Abteilung soll ab 1. April nur noch 20% arbeiten (also 8 h/Woche bei einem Vollzeitvertrag mit 40h/Woche).
Ich arbeite derzeit noch in Teilzeit (Elternzeit) mit 30h/Woche. Allerdings ist mit meinem AG bereits vereinbart, dass ich ab 1.5.2020 wieder Vollzeit arbeite würde.
Nun kommt jedoch die Kurzarbeit dazwischen. Diese wird voraussichtlich länger als bis 1.5. anhalten.
Daher stellt sich mir die Frage ob es möglich ist meinen Vertrag zunächst auf Vollzeit umzustellen und dann davon die Kurzarbeit zu berechnen, da ich ja ab Ende April sowieso zurück in die Vollzeit gewechselt hätte?
Oder wird mir die Kurzarbeit jetzt auf Basis meiner Teilzeit (75%) berechnet und ist dann nach dem 1.5. auch nicht mehr änderbar?
Vielen Dank für eure Hilfe.
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