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Frage Kleingewerbe bei Kurzarbeit.

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    Frage Kleingewerbe bei Kurzarbeit.

    Ich habe seit September 2019 ein Kleingewerbe. Ich habe es unwissend während der Kurzarbeit angemeldet. Ich habe mich dann informiert und herausgefunden das meine Einnahmen mit dem Kurzarbeitergeld gegengerechnet werden. Also habe ich mich beschlossen bis zum Ende der Kurzarbeit keinen Umsatz zu machen. Februar 2020 war die Kurzarbeit vorbei. Nun habe ich im März erstmalig Umsatz gemacht.
    Wahrscheinlich tritt ab April wieder Kurzarbeit in meinen Betrieb ein. Nun ist die Frage, in wie fern kann ich mein Kleingewerbe weiter betreiben? online habe ich gelesen das bei schwankenden Umsatz die letzen 12 bzw bei mir die letzen 7 Monate der Umsatz durch die Monate gerechnet wird. So erhält man die Differenz die man während der Kurzarbeit mit seinen Kleingewerbe verdienen "darf" bzw kann ohne es gegen das Kurzarbeitergeld gegenrechnen zu müssen. Liege ich damit richtig? Oder werden nur die Monate vom neune Jahr gezählt? Werden die Monate in dem ich 0€ Umsatz hatte überhaupt mitgezählt?
    Ich würde mich über eine Hilfreiche Antwort sehr freuen. Danke

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