Hallo zusammen,
ich war 2005/2006 im Ausland für meinen AG tätig. Während dieser Zeit hat mein AG eine hypothetische Steuer abgeführt, welche mir von meinen Brutto abgezogen wurde. Erst nachdem ich Mitte 2006 wieder in Deutschland tätig war wurde die normale Lohnsteuer abgezogen. Im März 2008 bekammt ich von der Steuerberatungsfirma meines AG eine vorläufige Jahres-Hyposteuererklärung. Daraus ergab es eine erstattung für mich. Nachdem ich mit der Steuerberater Fa. telefonisch gesprochen hatte wurde mir mündlich mitgeteilt, daß die Erstattung okay wäre und ich davon ausgehen kann, daß es zu keinerlei Änderung mehr kommen wird. Ich solle mich nicht an dem Begriff "vorläufig" stören. Nun erhalte ich gestern eine endgültige Abrechnung und auf einmal soll ich einen nicht unerheblichen Betrag an meinen AG erstatten.
Ist mein AG da im Recht ? Zum einen ist die Berechnung für mich völlig unklar, dann hatte man mir ja schon 2008 leider nur mündlich bestätigt, daß die vorläufige Abrechnung okay wäre und außerdem sind nun ja schon mehr als 3 Jahre vergangen und somit müßte doch die Verjährung zuschlagen, oder ?
Kann mir jemand weiterhelfen ?
Gruß
mht68
ich war 2005/2006 im Ausland für meinen AG tätig. Während dieser Zeit hat mein AG eine hypothetische Steuer abgeführt, welche mir von meinen Brutto abgezogen wurde. Erst nachdem ich Mitte 2006 wieder in Deutschland tätig war wurde die normale Lohnsteuer abgezogen. Im März 2008 bekammt ich von der Steuerberatungsfirma meines AG eine vorläufige Jahres-Hyposteuererklärung. Daraus ergab es eine erstattung für mich. Nachdem ich mit der Steuerberater Fa. telefonisch gesprochen hatte wurde mir mündlich mitgeteilt, daß die Erstattung okay wäre und ich davon ausgehen kann, daß es zu keinerlei Änderung mehr kommen wird. Ich solle mich nicht an dem Begriff "vorläufig" stören. Nun erhalte ich gestern eine endgültige Abrechnung und auf einmal soll ich einen nicht unerheblichen Betrag an meinen AG erstatten.
Ist mein AG da im Recht ? Zum einen ist die Berechnung für mich völlig unklar, dann hatte man mir ja schon 2008 leider nur mündlich bestätigt, daß die vorläufige Abrechnung okay wäre und außerdem sind nun ja schon mehr als 3 Jahre vergangen und somit müßte doch die Verjährung zuschlagen, oder ?
Kann mir jemand weiterhelfen ?
Gruß
mht68
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