Hallo,
am 17.02.2020 wurde mir durch meinen ehemaligen AG ein Betriebsübergang zum 01.03.2020 schriftlich mitgeteilt. Zwei Tage nach der Unterrichtung bin ich in den Urlaub geflogen. Nach meinem einwöchigen Urlaub und meiner Rückkehr am 03.03.2020 bin ich in meiner Filiale geblieben, in der ich auch vorher gearbeitet habe, nur unter neuem Inhaber.
Frage: kann ich dem Betriebsübergang noch widersprechen, obwohl ich seit zwei Tagen bei dem neuen AG arbeite und so rein theoretisch zugestimmt habe. Ich habe gelesen, ich hätte einen Monat Zeit den Widerspruch einzureichen.
Hintergrund: ich möchte bei dem neuen AG nicht arbeiten, weil er offensichtlich Schmu betreibt und ich mich ohne Sperre neu orientieren möchte.
am 17.02.2020 wurde mir durch meinen ehemaligen AG ein Betriebsübergang zum 01.03.2020 schriftlich mitgeteilt. Zwei Tage nach der Unterrichtung bin ich in den Urlaub geflogen. Nach meinem einwöchigen Urlaub und meiner Rückkehr am 03.03.2020 bin ich in meiner Filiale geblieben, in der ich auch vorher gearbeitet habe, nur unter neuem Inhaber.
Frage: kann ich dem Betriebsübergang noch widersprechen, obwohl ich seit zwei Tagen bei dem neuen AG arbeite und so rein theoretisch zugestimmt habe. Ich habe gelesen, ich hätte einen Monat Zeit den Widerspruch einzureichen.
Hintergrund: ich möchte bei dem neuen AG nicht arbeiten, weil er offensichtlich Schmu betreibt und ich mich ohne Sperre neu orientieren möchte.
Kommentar