Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Lohnkürzung aus betrieblichen Gründen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Lohnkürzung aus betrieblichen Gründen

    Hallo zusammen!

    Ich arbeite in einer kleinen TV Produktionfirma als Kameraassistent. Unser Team besteht insgesamt aus 3 Personen. Neben dem Chef und mir gibt es noch einen Azubi im 3. Lehrjahr.

    Mein Chef hat mich vor wenigen Tagen darüber informiert, dass es ihm aus betrieblichen Gründen nicht möglich ist meinen Arbeitsplatz weiterhin zu finanzieren. Ich wurde vor die Wahl einer sofortigen Kündigung oder der Beantragung von Kurzarbeitergeld gestellt. Einen Tag später haben wir uns auf Kurzarbeit geeinigt.

    Gleichzeitig musste ich feststellen, dass mir für den Monat Februar diesen Jahres mein Gehalt um 180 € gekürzt wurde. Auf Nachfrage bei meinem Chef teilte mir dieser mit, dass er diesen Schritt aufgrund der schlechten Auftragslage machen musste, da er sich mehr Lohn für mich bis auf weiteres nicht leisten könne.

    Anmerkung: Die letzte Lohnerhöhung habe ich im Sommer 2018 bekommen und seitdem monatlich 180 € mehr erhalten. Es gibt jedoch über diese Gehaltserhöhung keine schriftliche Vereinbarung, geschweige denn eine Änderung im Arbeitsvertrag.


    Ich frage mich nun: Hatte mein Arbeitgeber das Recht mein Gehalt mit dem Hinweis auf wirtschaftliche Schwierigkeiten zu kürzen? Hätte er mich nicht wenigstens informieren müssen, bevor er mein Gehalt reduziert? Kann mein Chef eine vor 1,5 Jahren eingeführte Gehaltserhöhung evt einfach wieder einbehalten, da sie nicht im Arbeitsvertrag dokumentiert wurde?


    Im Voraus schon mal vielen Dank für Eure Einschätzungen und Ratschläge!

    Beste Grüße!




  • #2
    Bei Kurzarbeit wird natürlich das Gehalt geringer (und dieser Verlust teilweise durch Kurzarbeitergeld von der Agentur für Arbeit ausgeglichen). Vielleicht erklärt das die Differenz.

    E.D.

    Kommentar


    • #3
      Hallo,

      die Gehaltserhöhung kann nicht ohne weiteres rückgängig gemacht werden. Dazu wäre vorab eine Änderungskündigung mit Wahrung der Kündigungsfristen oder eine einvernehmliche Änderungsvereinbarung (gegebenenfalls auch mündlich) nötig gewesen.

      Zu wissen, dass man einen Anspruch hat, nützt allerdings nur dann etwas, wenn man auch bereit und in der Lage ist, diesen durchzusetzen. Sofern dein Chef tatsächlich mit leeren Taschen dasteht, kannst du im Moment nichts rausholen. Die Frage ist dann, inwieweit ihr euch gesprächsweise einigen könnt. Beispielsweise wäre eine (schriftliche) Vereinbarung denkbar, in der dein noch ausstehender Gehaltsanspruch dokumentiert wird und Zahlungsmodalitäten für einen späteren Zeitpunkt (gegebenenfalls auch nach deinem Ausscheiden) geregelt werden. Achte darauf, dass die Bescheinigung für das Kurzarbeitergeld deinen korrekten Gehaltsanspruch beinhaltet.

      Falls keine gütliche Einigung erfolgt, wirst du deinen Gehaltsanspruch einklagen müssen. Dazu kannst du als Beweismittel neben dem Arbeitsvertrag (der das geringere Gehalt enthält) die seitherigen Gehaltsabrechnungen vorlegen. Möglicherweise gibt es weitere Anhaltspunkte oder Zeugen für die Gehaltserhöhung?

      Vor Gericht ist dein Chef zu wahrheitsgemäßen Aussagen verpflichtet. Er darf also beispielsweise nicht wider besseres Wissen behaupten, dass dir das höhere Gehalt in der Vergangenheit nur irrtümlich gezahlt wurde. Das wäre Prozessbetrug und damit strafbar.

      Die Entgeltklage bringt natürlich das Risiko mit sich, dass du postwendend eine Kündigung kassierst. Dagegen könntest du als Mitarbeiter eines Kleinbetriebs nur sehr eingeschränkt vorgehen. Eine Kündigungsschutzklage wäre mit einem unzulässigen Verstoß gegen das Maßregelungsverbot zu begründen. Der Chef würde hingegen argumentieren, dass ihn die wirtschaftlichen Verhältnisse dazu gezwungen hätten.

      Über kurz oder lang wird dir wohl kaum etwas anderes übrig bleiben, als eine neue Stelle zu suchen.

      Gruß,
      werner
      Spare in der Zeit, dann hast du in der Not: Hast du keine Rechtsschutzversicherung und bist kein Gewerkschaftsmitglied? Dann kannst du jetzt mit den gesparten Beiträgen den Anwalt selbst bezahlen ...
      Sicherheitshalber der Hinweis: Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder, basierend auf einem mehr oder weniger großen Erfahrungsschatz.

      Kommentar


      • #4
        Vielen Dank Werner!

        Mit dieser kompetenten und ausführlichen Auskunft kann ich auf meinen Chef nochmal zu gehen. Ich hoffe wir können uns dann irgendwie einigen.

        Viele Grüße
        Jens

        Kommentar


        • #5
          Hat er denn Kurzarbeitergeld beantragt?

          Ansonsten könnte man über Stundung eines Teils des Gehalts nachdenken. Das hätte den Vorteil, dass dein Gehalt formal gleich hoch bleibt und du auch z.b. ALG 1 nach deinem letzten Gehalt (ohne Kürzung) beziehen würdest.
          Also man könnte um dem AG entgegen zu kommen eine zeitlich begrenzte Stundung schriftlich vereinbaren.

          Geht der AG pleite, kann man diese Zahlungen auch immer noch beim Isolvenzverwalter anmelden, wobei natürlich entsprechend fraglich ist wie viel Anteil man dann noch bekommt. Aber s.o. bei ALG oder auch Insvolvenzgeld hat man kein Problem.
          Geht er nicht pleite, muss er irgendwann das Geld natürlich nachzahlen, bzw. man hat zumindest einen Anspruch darauf.
          Wäre man mit einer Gehaltskürzung einverstanden, wäre das Geld weg.

          https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_...html#tocitem12

          Kommentar


          • #6
            Zitat von Jano Beitrag anzeigen
            .... Ich hoffe wir können uns dann irgendwie einigen.
            Viel Erfolg. Berichte doch gelegentlich über das Ergebnis ...

            Spare in der Zeit, dann hast du in der Not: Hast du keine Rechtsschutzversicherung und bist kein Gewerkschaftsmitglied? Dann kannst du jetzt mit den gesparten Beiträgen den Anwalt selbst bezahlen ...
            Sicherheitshalber der Hinweis: Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder, basierend auf einem mehr oder weniger großen Erfahrungsschatz.

            Kommentar

            Ad Widget rechts

            Einklappen

            Google

            Einklappen
            Lädt...
            X