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Zuviel gezahltes Fahrtgeld vom Lohn einbehalten?

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  • Zuviel gezahltes Fahrtgeld vom Lohn einbehalten?

    Hallo zusammen,

    im Rahmen meiner Arbeit, nutze ich meinen Privatwagen. Für die Dienstlichen Fahrten führe ich ein Fahrtenbuch. Dies wird monatlich abgerechnet und ich bekomme das Geld unabhängig von meinem Gehalt auf mein Konto überwiesen.
    Nun hat sich herausgestellt, dass ich die letzten 13 Monate das Fahrtenbuch falsch geführt habe und ich Geld zurück zahlen soll.
    Zum eine erst einmal okay. War ja mein Fehler. Nun wurde mir aber telefonisch mitgeteilt, dass das Geld von der nächsten Lohnzahlung abgezogen werden soll.
    dazu muss ich sagen, dass ich das Unternehmen zum 01.03.2020 verlasse.
    Ist es rechtens, dass mir der Betrag einfach telefonisch mitgeteilt wird? Man müsste mir doch auch eine Aufstellung vorlegen, wie sich der Betrag zusammensetzt. Sind fast 400€.
    zudem denke ich, dass es nicht möglich ist, mir den Betrag einfach vom Gehalt einzubehalten, da das Fahrtgeld ja vollkommen unabhängig vom Gehalt berechnet und bezahlt wird.

    Kann mir jemand dabei helfen?

    Gruß

    Marc

  • #2
    Zitat von MarcSch123 Beitrag anzeigen
    zudem denke ich, dass es nicht möglich ist, mir den Betrag einfach vom Gehalt einzubehalten, da das Fahrtgeld ja vollkommen unabhängig vom Gehalt berechnet und bezahlt wird.
    Das siehst du falsch. Gleichartige Forderungen können gegeneinander aufgerechnet werden. Das ist insbesondere bei Geldforderunge typischerweise der Fall.

    Also wenn 2 Parteien Geldforderungen gegeneinander haben, die eine hier den Lohn, die andere eine Rückzahlung aus Überzahlung, dann können die gegeneinander gerechnet werden.

    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__387.html

    Der AG muss lediglich die Pfändungsfreigrenze beachten. Also er muss dir mindestens den pfändungsfreien Betrag auszahlen, der liegt bei einem Single etwas über 1000 €, wenn du Unterhaltspflichten hast (Frau, Kinder) dann ist er entsprechend höher, dazu findet man Tabellen.

    Ob er dir vorher ne Abrechnung geben muss bevor er aufrechnet, ist nicht wirklich relevant. Wäre nett, du kannst ja aber auch mal selber überschlagen um wie viel Geld es geht.

    Das Problem: Der Arbeitgeber macht es einfach. Wenn du dann denkst es ist zu viel, musst du beim Arbeitsgericht Klage einreichen, auf Rückzahlung (du kannst ja leider nichts aufrechnen).

    Wenn es allerdings um 400 € geht und man sich vielleicht letztlich darum streitet ob es 50 € zu viel sind, dann lohnt ein Gang zum Gericht nicht. Dann sollte man 5 gerade sein lassen..


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    • #3
      Hallo Matthias,

      danke für deine Antwort.
      das gegeneinander aufgerechnet werden kann, kann ich nachvollziehen.

      Das der AG mir eine Abrechnung geben muss, denke ich schon, weil sonst könnte er ja einfach irgendeine Summe nennen, ohne dass ich das nachprüfen kann.
      Von mir wird ja auch erwartet, dass ich alles korrekt anrechne und mit dem Fahrtenbuch Nachweise. Der AG muss mir ja irgendwie die Summe von knapp 400€ erklären. Das Fahrtenbuch habe ich nicht mehr. Das wurde einbehalten und ich musste ein neues anlegen, so dass ich das selbst nicht mehr nachvollziehen kann.
      es geht mir auch gar nicht so sehr um die Summe, sondern, dass der Fehler schon im Oktober 2019 aufgefallen ist. Und nun, 2 Wochen vor der Gehaltszahlung mir es erst telefonisch mitgeteilt wird.
      Zumal die Fahrtenbücher monatlich durch den Vorgesetzten geprüft werden und mit Unterschrift in Fahrtenbuch bestätigt wird. Das hätte ja eigentlich schon viel früher auffallen müssen, wenn der Vorgesetzte seine Arbeit richtig gemacht hätte.

      Versteh mich nicht falsch. Ich hab einen Fehler gemacht. Aber ich sehe nicht ein, dass mir 400€ auf einen Schlag einfach so abgezogen werden. Und mir das 2 Wochen vorher mitgeteilt wird. Und das auch nur telefonisch.
      Da erwarte ich eine Aufstellung, wie sich die 400€ zusammen setzten, damit ich einen Nachweis habe, dass die Prüfung meines Fahrtenbuchs auch richtig gelaufen ist.

      Gruß

      Marc

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      • #4
        Steht vielleicht in deinem Arbeitsvertrag (oder evtl. Tarifvertrag) was von Ausschlussfristen?

        Also es ist im Oktober aufgefallen und da wurde dir auch gesagt, dass du wohl was nachzahlen musst?

        Ansonsten kann ich verstehen wie du das siehst, rein rechtlich bringt das aber nichts. Wenn der AG dir jetzt einfach
        so, ohne Abrechnung. Geld einbehält, dann ist der einzige Weg das wieder zu bekommen, der Weg zum Arbeitsgericht (ausser der AG würde es doch noch einsehen). So sind halt die Gänge.

        Dann käme es zu einem Einigungsgespräch und dann müsste der AG wohl Nachweise vorlegen, der Richter wird ihm schon was erzählen, wenn er auch da ohne Nachweise seiner Forderung käme.

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        • #5
          Im Tarifvertrag steht:

          Ansprüche aus dem Dienstverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit vom Mitarbeiter oder vom Dienstgeber schriftlich geltend gemacht werden, soweit die AVR nichts anderes bestimmen.





          heist das, dass der Arbeitgeber die Forderung sowieso schriftlich geltend machen muss? Ich hab es ja nur telefonisch erfahren.

          Gruß

          Marc

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          • #6
            Wann war denn in der Vergangenheit der übliche engültige Abrechnungstermin für die Fahrtkosten?
            Ende des Jahres?

            Kommentar


            • #7
              Soweit die Überzahlung aus deinen falschen Angaben basiert könnte die Ausschlussfrist frühstens nach Kenntnis des Arbeitgebers entstehen. Hier also Oktober 2019.

              Kommentar


              • #8
                Der AG müsste innerhalb 6 Monate nach Fälligkeit, nach der AVR in der Tat schriftlich geltend machen. Danach könnte man sich auf Verjährung berufen. Von daher wäre es evtl. sinnvoll auf Zeit zu spielen :-)

                Aber wie gesagt alles geht letztlich nur übers Arbeitgericht. Der AG wird das Geld jetzt erstmal vom Lohn einbbehalten, dagegen kann man kurzfristig nichts machen.

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                • #9
                  Wenn die Frist von 6 Monaten im Oktober 2019 begonnen hat, sind ja maximal 5 Monate verstrichen bis Ende Februar 2020. Falls der Arbeitgeber dann den Betrag vom Gehalt abziehen will und dies bei der Gehaltsabrechnung schriftlich mitteilt, hat er die Frist eingehalten. Eine ausführliche rechnerische Begründung ist für die Fristwahrung nicht erforderlich, aber eben später vor dem Arbeitsgericht, falls der Arbeitnehmer gegen die Aufrechnung klagt.

                  Für die Frage ob die Ausschlussfrist überhaupt greift kann es auch relevant sein, ob der Schaden durch Vorsatz entstanden ist und wie der weitere Ablauf inzwischen war (BAG Urteil vom 28.6.2018, 8 AZR 141/16).

                  Etwas verwunderlich ist: "dass ich die letzten 13 Monate das Fahrtenbuch falsch geführt habe". Hatten sich denn 2018 die Reisekostenregelungen geändert und das wurde übersehen? Oder wurde es vorher richtig gemacht und warum danach falsch? Oder vorher gar keine Fahrten?

                  E.D.

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                  • #10
                    Danke schon mal für die vielen Antworten.

                    Wenn der Arbeitgeber also den Betrag vom Gehalt einbehält und mir mit der Abrechnung keine schriftliche Geltendmachung mitteilt, dann wäre es nicht rechtens?
                    Problem ist vielleicht auch, dass ich einen auflösungsvertrag unterschrieben habe. In diesem steht, dass nach Beendigung keine Ansprüche mehr da sind. Heißt das, selbst wenn der AG fälschlicher weise einbehält, könnte ich es nicht nachträglich zurück fordern?

                    die 13 Monate kommen zu Stande, da ich erst 13 Monate angestellt war.

                    gibt es eigentlich irgendeine Regelung, bzgl. der monatlichen Prüfung? Mein Chef hat ja jeden Monat das Fahrtenbuch unterschrieben. Er hat damit ja im Prinzip die Richtigkeit des Fahrtenbuchs bestätigt. Wäre es dann nicht der Fehler des Chefs, wenn er seine Kontrollfunktion nicht richtig wahrnimmt?

                    Gruß

                    Marc

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                    • #11
                      Zitat von MarcSch123 Beitrag anzeigen

                      gibt es eigentlich irgendeine Regelung, bzgl. der monatlichen Prüfung? Mein Chef hat ja jeden Monat das Fahrtenbuch unterschrieben. Er hat damit ja im Prinzip die Richtigkeit des Fahrtenbuchs bestätigt. Wäre es dann nicht der Fehler des Chefs, wenn er seine Kontrollfunktion nicht richtig wahrnimmt?
                      Hätte er den Fehler denn vorher erkenne können oder müssen?

                      Kommentar


                      • #12
                        Ich Versuchs mal zu erklären woran der Fehler liegt.
                        Ich bin beruflich in der Stadt mir vielen Kurzstrecken unterwegs und fahre Klienten an. Im Fahrtenbuch werden dann die angefahrenen Straßennamen eingetragen und natürlich der KM-Stand bei Arbeitsbeginn und Arbeitsende.
                        Nun habe ich, auf Grund von Zeitdruck, immer die Kilometer nur eingetragen. Die angefahrenen Straßennamen habe ich erst Ende des Monats nachgetragen. Diese konnte ich aus meinem Dienstkalender noch nachvollziehen. Nun standen da aber leider nicht die Fahrten drin, die ich mir den Klienten gemeinsam gefahren bin.
                        Wenn also der Chef bei einem Kartendienst Anbieter die Straßennamen eingibt, die ich im Fahrtenbuch eingetragen habe, kommt er auf weniger Kilometer als km Fahrtenbuch stehen.
                        Könnt ihr mir folgen?
                        Dies hätte dem Chef ja selbst bei Stichprobenartigen Kontrollen ausfallen müssen.

                        Gruß

                        Marc

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                        • #13
                          Dem kann ich nicht folgen. Werden die Fahrten mit Klienten denn anders gerechnet als die wo du allein fährst?

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                          • #14
                            Nein. Anders abgerechnet nicht. Es geht darum, dass in meinem Dienstplan Kalender am Ende des Monats, zum Beispiel nur der Termin des Klienten über, sagen wir, zwei Stunden drin steht. Ich habe beim Nachtragen dann die Straße des Klienten angegeben. Es war aber nicht mehr ersichtlich, dass ich mit dem Klienten, während des Termins, zum Beispiel irgendwo hingefahren bin. Sagen wir, zu einem Psychiater. So ist die gefahrene Strecke am Ende höher, als es mit den Straßen nach zu vollziehen war.

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                            • #15
                              Wenn der Arbeitgeber das Geld hat muss er es nicht mehr geltend machen. Du musst ja auch dein Gehalt welches du jeden Monat bekommst nicht geltend machen. Aktiv werden muss man nur wenn man das Geld nicht erhält.

                              Eine Pflicht des Arbeitgebers dies früher zu erkennen oder zu prüfen gab es nicht.

                              Allerdings ist es bei dem Sachverhalt recht kompliziert ob der Arbeitgeber das Geld zurückfordern darf. Wenn die Kilometer tatsächlich für den Arbeitgeber gefahren wurden besteht grundsätzlich Anspruch. Ob die falschen Angaben im Antrag die Ansprüche untergehen lassen ist kompliziert. Ob noch eine Korrektur der Angaben möglich wäre müsste man ggf. prüfen. Dabei sind dann auch wieder Ausschlussfristen zu beachten.

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