Zitat von meistermacher
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Mutterschutz, Resturlaub
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ja er liegt richtig. Da du die Elternzeit gekündigt hat bist du nun wieder bei ihm beschäftigt wie vor der Elternzeit und du kannst deinen Urlaub nehmen und die zeitkonten so abfeiern, wie es die regeln bei euch vorsehen.
viel Spass bei arbeiten
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Hallo Illa, ist etwas arbeitsvertraglich, tarifvertraglich zum Thema Überstd. geregelt? Gibt es einen Betriebsrat. bzw. Personalrat?
Gruß FS
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Zitat von ILLA OTTO Beitrag anzeigenIch bin mit 9 Resturlaubstagen und ca 40 Überstunden in den Mutterschutz und anschließend für ca 2 Jahre in die Elternzeit (Geburt des Kindes 7.3.1. Vor dem Mutterschutz hatte ich 3 Wochen Beschäftigungsverbot weshalb ich meine Urlaubstage nicht mehr nehmen konnte. Jetzt habe ich meine Elternzeit vorzeitig zum 15.2.2020 (offizielles Ende 7.3.20)gekündigt. Mein Chef ist jetzt der Meinung er müsste mir weder die Resturlaubstage noch die Überstunden auszahlen. Liegt er damit richtig.
hinsichtlich deines Urlaubs ist die Sache eindeutig gesetzlich geregelt. Laut § 17 Abs. 2 BEEG hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder nächsten Urlaubsjahr zu gewähren. Endet das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit oder wird es im Anschluss an die Elternzeit nicht fortgesetzt, so hat entsprechend § 17 Abs. 3 BEEG der Arbeitgeber den noch nicht gewährten Urlaub abzugelten.
Diese Vorschriften sind meiner Meinung nach glasklar formuliert. Wenn dein AG anderer Ansicht ist, soll er das begründen - ich sehe dafür im Moment jedoch keine Rechtsgrundlage.
Bei den Überstunden kommt es auf die konkreten Verhältnisse vor Ort an. Waren das z.B. ausdrücklich angeordnete Überstunden? Oder handelt es sich um ein Gleitzeitguthaben? Gibt es vertragliche oder betriebsinterne Regelungen zu Überstunden, z.B. in Form einer Betriebsvereinbarung?
Wenn dein AG z.B. sagt "Die Überstunden waren nicht angeordnet und waren mir nicht bekannt und ich wüsste auch gar nicht, warum die entstanden sein sollten", bist du erst einmal in der Beweispflicht für diese Stunden. Da wäre also auch interessant zu erfahren, weshalb dein AG diese Stunden nicht bezahlen möchte.
Gruß,
werner
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Mutterschutz, Resturlaub
Hallo alle zusammen, bräucht bei folgendem Thema Hilfe.
Ich bin mit 9 Resturlaubstagen und ca 40 Überstunden in den Mutterschutz und anschließend für ca 2 Jahre in die Elternzeit (Geburt des Kindes 7.3.1. Vor dem Mutterschutz hatte ich 3 Wochen Beschäftigungsverbot weshalb ich meine Urlaubstage nicht mehr nehmen konnte. Jetzt habe ich meine Elternzeit vorzeitig zum 15.2.2020 (offizielles Ende 7.3.20)gekündigt. Mein Chef ist jetzt der Meinung er müsste mir weder die Resturlaubstage noch die Überstunden auszahlen. Liegt er damit richtig.
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