Hallo alle zusammen, bräucht bei folgendem Thema Hilfe.
Ich bin mit 9 Resturlaubstagen und ca 40 Überstunden in den Mutterschutz und anschließend für ca 2 Jahre in die Elternzeit (Geburt des Kindes 7.3.1
. Vor dem Mutterschutz hatte ich 3 Wochen Beschäftigungsverbot weshalb ich meine Urlaubstage nicht mehr nehmen konnte. Jetzt habe ich meine Elternzeit vorzeitig zum 15.2.2020 (offizielles Ende 7.3.20)gekündigt. Mein Chef ist jetzt der Meinung er müsste mir weder die Resturlaubstage noch die Überstunden auszahlen. Liegt er damit richtig.
Ich bin mit 9 Resturlaubstagen und ca 40 Überstunden in den Mutterschutz und anschließend für ca 2 Jahre in die Elternzeit (Geburt des Kindes 7.3.1

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