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Wegfall einer Filliale ggf. - Kündigung?

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  • Wegfall einer Filliale ggf. - Kündigung?

    Hallo,

    aktuell ein "kleines" Problem. Ich arbeite bei einem Unternehmen (Kleinbetrieb?), einer GmbH. Wir haben zwei Fillialen. Ich bin in 4 Monaten 5 Jahre bei diesem Unternehmen beschäftigt und hatte heute ein Gespräch. Es wurde mir mitgeteilt, dass umstrukturiert werden soll und ich wurde gefragt, ob ich in der Hauptfilliale arbeiten möchte oder in meiner jetzigen Filliale bleiben möchte. Meine Aussage möchten meine Chefs auch gerne schriftlich haben.

    Ich habe jetzt die Befürchtung, dass ich gekündigt werde (ohne Abfindung?), wenn ich sage, dass ich bei meiner jetzigen Filliale bleiben möchte. Es ergibt für mich wirtschaftlich keinen Sinn in der anderen zu arbeiten. Muss ich so eine "Entscheidung" schriftlich mitteilen? Ich habe Angst, dass mir das negativ ausgelegt werden wird. Wie soll ich mich da verhalten und was würdet ihr mir raten? Ich habe auch Angst, dass ich gekündigt werde und dann nicht in die Hauptfilliale geschickt werde mit der Aussage, dass ich ja in der anderen bleiben wollte, diese aber unwirtschaftlich ist und geschlossen wird. Ich möchte persönlich flexibel sein, also im Notfall immer noch sagen können, dass ich (wenn es dazu kommt) in die andere versetzt werden möchte und mir nicht vorab selbst die Möglichkeit nehmen. Freiwillig möchte ich aber auch nicht hin (Geld, Arbeitsweg, Zeit, Aufwand).

    Was ratet ihr mir?

  • #2
    Zitat von XoxoLappy Beitrag anzeigen
    Ich arbeite bei einem Unternehmen (Kleinbetrieb?), einer GmbH. Wir haben zwei Fillialen.
    Hallo,

    wie viele Beschäftigte (gegebenenfalls aufgeteilt nach Vollzeit/Teilzeit) arbeiten im gesamten Unternehmen? Mehr als zehn (das ist die Größenordnung für den Kleinbetrieb laut KSchG)? Wie viele davon in der Zweigstelle? Ist die Zweigstelle räumlich weit entfernt von Hauptbetrieb? Ist das als organisatorische Einheit zu sehen oder hat die Zweigstelle z.B. eine eigene Leitung?

    Ich bin in 4 Monaten 5 Jahre bei diesem Unternehmen beschäftigt und hatte heute ein Gespräch. Es wurde mir mitgeteilt, dass umstrukturiert werden soll und ich wurde gefragt, ob ich in der Hauptfilliale arbeiten möchte oder in meiner jetzigen Filliale bleiben möchte.
    Was steht als Arbeitsort in deinem Vertrag? Die Zweigstelle, der Hauptbetrieb oder beides? Gibt es eine Klausel, wonach die Versetzung zwischen den beiden Stellen möglich ist?

    Ich habe jetzt die Befürchtung, dass ich gekündigt werde (ohne Abfindung?),
    Eine Kündigung ist zunächst einmal nicht mit einer Abfindung verbunden. Es sei denn, der Arbeitgeber bietet freiwillig eine an (eher selten) oder der Betriebsrat (sofern vorhanden) verhandelt einen Sozialplan. Ansonsten werden Abfindungen häufig im Rahmen der Kündigungsschutzklage ausgehandelt. Oder du scheidest einvernehmlich per Aufhebungsvertrag aus und bekommst dafür eine Abfindung angeboten.

    Es ergibt für mich wirtschaftlich keinen Sinn in der anderen zu arbeiten.
    Aber du würdest, wenn es sein müsste, lieber dort arbeiten als gekündigt zu werden?

    Ich möchte persönlich flexibel sein, also im Notfall immer noch sagen können, dass ich (wenn es dazu kommt) in die andere versetzt werden möchte und mir nicht vorab selbst die Möglichkeit nehmen. Freiwillig möchte ich aber auch nicht hin (Geld, Arbeitsweg, Zeit, Aufwand).
    Eine schriftliche Antwort könnte möglicherweise folgendermaßen lauten:

    "Liebe Chefs,

    gerne möchte ich mein derzeitiges Arbeitsverhältnis in der Zweigstelle beibehalten. Sollte das zu irgend einem Zeitpunkt aufgrund von Gründen, die mir derzeit nicht bekannt sind, nicht mehr möglich sein, bin ich jedoch mit einer Weiterbeschäftigung im Hauptbetrieb einverstanden."

    Gruß,
    werner
    Spare in der Zeit, dann hast du in der Not: Hast du keine Rechtsschutzversicherung und bist kein Gewerkschaftsmitglied? Dann kannst du jetzt mit den gesparten Beiträgen den Anwalt selbst bezahlen ...
    Sicherheitshalber der Hinweis: Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder, basierend auf einem mehr oder weniger großen Erfahrungsschatz.

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    • #3
      wie viele Beschäftigte (gegebenenfalls aufgeteilt nach Vollzeit/Teilzeit) arbeiten im gesamten Unternehmen? Mehr als zehn (das ist die Größenordnung für den Kleinbetrieb laut KSchG)? Wie viele davon in der Zweigstelle? Ist die Zweigstelle räumlich weit entfernt von Hauptbetrieb? Ist das als organisatorische Einheit zu sehen oder hat die Zweigstelle z.B. eine eigene Leitung?
      Also in der Filiale, wo ich derzeit beschäftigt bin sind es zwei. Ich und mein Kollege

      Im Hauptgeschäft sind es 7 Vollangestellte. Wir haben aber noch eine Reinigungskraft und 4-5 Aushilfen. Eine eigene Leitung haben wir hier nicht. Meine Chefs wollten das ich das mache, aber waren nicht bereit mir mehr Geld dafür zu geben. Entfernung des Betriebs sind es circa 15-16 Kilometer.

      Was steht als Arbeitsort in deinem Vertrag? Die Zweigstelle, der Hauptbetrieb oder beides? Gibt es eine Klausel, wonach die Versetzung zwischen den beiden Stellen möglich ist
      Habe ich leider nicht vorliegen aber ich meine, es stehen beide drin aber nur bei „Bedarf“ und nicht ständig.

      Eine Kündigung ist zunächst einmal nicht mit einer Abfindung verbunden. Es sei denn, der Arbeitgeber bietet freiwillig eine an (eher selten) oder der Betriebsrat (sofern vorhanden) verhandelt einen Sozialplan. Ansonsten werden Abfindungen häufig im Rahmen der Kündigungsschutzklage ausgehandelt. Oder du scheidest einvernehmlich per Aufhebungsvertrag aus und bekommst dafür eine Abfindung angeboten.
      Aber bei einem Aufhebungsvertrag besteht kein Anspruch auf ALG 1, korrekt? Wie erfolgreich ist eine solche Klage bei meiner Betriebsgröße? Haben Sie einen Tipp / Erfahrungen?

      Aber du würdest, wenn es sein müsste, lieber dort arbeiten als gekündigt zu werden?
      Richtig. So lange, bis ich was gefunden habe. Ist halt mehr als ALG.

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      • #4
        Was soll denn nun konkret Umtrukturierung bedeuten? Wird die 2. Filliale dicht gemacht?

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        • #5
          Zitat von XoxoLappy Beitrag anzeigen
          Aber bei einem Aufhebungsvertrag besteht kein Anspruch auf ALG 1, korrekt?
          Korrekt.

          Also in der Filiale, wo ich derzeit beschäftigt bin sind es zwei. Ich und mein Kollege. Im Hauptgeschäft sind es 7 Vollangestellte. Wir haben aber noch eine Reinigungskraft und 4-5 Aushilfen.
          Einschließlich Reinigungskraft und Aushilfen wäre der Schwellenwert des Kleinbetriebs meines Erachtens - bei Addition beider Betriebsteile - überschritten. Damit wären die förmlichen Voraussetzungen für eine Kündigungsschutzklage erfüllt.

          Eine eigene Leitung haben wir hier nicht. ... Entfernung des Betriebs sind es circa 15-16 Kilometer.
          Aus meiner Sicht spricht das dafür, beide Teile als gemeinsamen Betrieb zu betrachten.

          Wie erfolgreich ist eine solche Klage bei meiner Betriebsgröße? Haben Sie einen Tipp / Erfahrungen?
          Das hängt von weiteren, hier nicht bekannten, Begleitumständen ab. Gibt es im Hauptbetrieb Personen, die bei vergleichbarer Tätigkeit weniger schützenswert sind? Ausbildung, Alter, Familienstand/Unterhaltspflichten, Betriebszugehörigkeit können dafür entsprechende Kriterien sein.

          Wenn deine Chefs tatsächlich betriebsbedingte Kündigungen aussprechen wollen/müssen, ist die Sozialauswahl auf alle vergleichbaren Beschäftigten zu beziehen. Wenn du also beispielsweise die/der Jüngste mit der kürzesten Zugehörigkeit und ohne Unterhaltspflichten bist, wärst du der/die Erste, die/der gehen müsste. Anderenfalls müsste eventuell jemand aus dem Hauptbetrieb entlassen werden, damit du dorthin umgesetzt werden kannst.

          Bei einer Kündigungsschutzklage wäre dann damit zu argumentieren, dass du schutzwürdiger warst als die Personen A, B oder C, denen im Gegensatz zu dir nicht gekündigt wurde.

          Richtig. So lange, bis ich was gefunden habe. Ist halt mehr als ALG.
          Und außerdem bewirbt man sich aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus nach wie vor leichter als während der Arbeitslosigkeit.
          Spare in der Zeit, dann hast du in der Not: Hast du keine Rechtsschutzversicherung und bist kein Gewerkschaftsmitglied? Dann kannst du jetzt mit den gesparten Beiträgen den Anwalt selbst bezahlen ...
          Sicherheitshalber der Hinweis: Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder, basierend auf einem mehr oder weniger großen Erfahrungsschatz.

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          • #6
            Eine Frage, die ich aktuell noch habe: Müsste ich so eine Aussage schriftlich wirklich vorlegen bzw. dazu drängen lassen? Ich habe, wie gesagt, das Gefühl man würde mir das schlecht auslegen wollen um mich zu kicken.

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            • #7
              Wenn der Arbeitgeber ohnehin einseitig bestimmen kann in welcher Filiale man arbeitet, ist eine solche Erklärung überflüssig.

              E.D.

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              • #8
                Wieso sollte er dies können, wenn in meinem Vertrag mein jetziger Standort eingetragen ist und der andere nur bei Bedarf?

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                • #9
                  Zitat von XoxoLappy Beitrag anzeigen
                  Wieso sollte er dies können, wenn in meinem Vertrag mein jetziger Standort eingetragen ist und der andere nur bei Bedarf?
                  Du hattest "gemeint", dass es so wäre. Ohne die wörtliche Formulierung zu kennen, gehen wir besser mal von einem weitgehenden Direktionsrecht aus.

                  Und wenn die eine Filiale tatsächlich geschlossen wird, ist der Bedarf zumindest dort entfallen und kann folgerichtig allenfalls noch im Hauptbetrieb bestehen.
                  Zuletzt geändert von werner h.; 08.01.2020, 07:29.
                  Spare in der Zeit, dann hast du in der Not: Hast du keine Rechtsschutzversicherung und bist kein Gewerkschaftsmitglied? Dann kannst du jetzt mit den gesparten Beiträgen den Anwalt selbst bezahlen ...
                  Sicherheitshalber der Hinweis: Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder, basierend auf einem mehr oder weniger großen Erfahrungsschatz.

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                  • #10
                    Also im schlechtesten Fall käme ich dann in die andere. Könnte mein Chef ebenfalls sagen, dass dort kein Bedarf ist und mich komplett kündigen oder gibt es da die Sozialwahl?

                    Kommentar


                    • #11
                      Wenn eine Filiale geschlossen wird kann es schon gut sein, dass weniger Bedarf ist und betriebsbedingte Kündigungen stattfinden. Und bei der Sozialauswahl kann man auch verlieren.

                      E.D.

                      Kommentar


                      • #12
                        Zitat von XoxoLappy Beitrag anzeigen
                        Also im schlechtesten Fall käme ich dann in die andere. Könnte mein Chef ebenfalls sagen, dass dort kein Bedarf ist und mich komplett kündigen oder gibt es da die Sozialwahl?
                        Hast du meine Antwort von gestern 14:29 Uhr gelesen?

                        Zitat von werner h. Beitrag anzeigen
                        ... Gibt es im Hauptbetrieb Personen, die bei vergleichbarer Tätigkeit weniger schützenswert sind? Ausbildung, Alter, Familienstand/Unterhaltspflichten, Betriebszugehörigkeit können dafür entsprechende Kriterien sein.

                        Wenn deine Chefs tatsächlich betriebsbedingte Kündigungen aussprechen wollen/müssen, ist die Sozialauswahl auf alle vergleichbaren Beschäftigten zu beziehen. ...
                        Das gilt unter der Annahme, dass Hauptbetrieb und Filiale als ein gemeinsamer Betrieb zu sehen sind - wovon ich aufgrund deiner Schilderung ausgehe.

                        Der Chef wird möglicherweise argumentieren, dass die beiden Betriebe getrennt voneinander zu betrachten wären. Im Zweifelsfall wird das im Rahmen der Kündigungsschutzklage entschieden.
                        Spare in der Zeit, dann hast du in der Not: Hast du keine Rechtsschutzversicherung und bist kein Gewerkschaftsmitglied? Dann kannst du jetzt mit den gesparten Beiträgen den Anwalt selbst bezahlen ...
                        Sicherheitshalber der Hinweis: Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder, basierend auf einem mehr oder weniger großen Erfahrungsschatz.

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                        • #13
                          Vorab: vielen Dank für eure Hilfe und eure Tipps. Hätte es ohne euch deutlich schwieriger.

                          Update: habe mit meinem Chef telefoniert. Er möchte von mir die Antwort und fragt mich aus Höflichkeit, würde aber, so er, den Vertrag schriftlich anpassen, wenn ich bei meiner jetzigen Filliale bleiben wollen würde nach dem Motto: "Herr xy möchte nicht im Ort XY arbeiten". Könnte er das machen? Ist halt die Sache. Möchte mich durch so eine Änderung nicht selbst aus dem Unternehmen kegeln.

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                          • #14
                            Ein Vertrag kann nur beidseitig geändert werden. Je nach Wortlaut könnte die gewünschte Erklärung schon die Zustimmung dazu sein.

                            E.D.

                            Kommentar


                            • #15
                              Zitat von XoxoLappy Beitrag anzeigen
                              Update: habe mit meinem Chef telefoniert. Er möchte von mir die Antwort
                              Dann schreibe ihm doch irgendwas im Sinne meines Vorschlags von gestern 13:22 Uhr. Das bringt ihn zwar nicht wirklich weiter, aber du hast deine Aufgabe erfüllt.

                              würde aber, so er, den Vertrag schriftlich anpassen, wenn ich bei meiner jetzigen Filliale bleiben wollen würde nach dem Motto: "Herr xy möchte nicht im Ort XY arbeiten". Könnte er das machen?
                              Einvernehmlich - also mit gegenseitiger Unterschrift - könntet ihr das durchaus vereinbaren. Einseitig ohne deine Einwilligung jedoch nicht.

                              Ist halt die Sache. Möchte mich durch so eine Änderung nicht selbst aus dem Unternehmen kegeln.
                              Genau darum geht es. Deshalb erklärst du besser deine grundsätzliche Bereitschaft zur Weiterarbeit in beiden Betrieben und suchst dir in aller Ruhe eine neue Stelle - entweder jetzt schon, wenn du bereits entsprechende Vorzeichen ahnst, oder eben erst dann, wenn es so weit ist.
                              Spare in der Zeit, dann hast du in der Not: Hast du keine Rechtsschutzversicherung und bist kein Gewerkschaftsmitglied? Dann kannst du jetzt mit den gesparten Beiträgen den Anwalt selbst bezahlen ...
                              Sicherheitshalber der Hinweis: Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder, basierend auf einem mehr oder weniger großen Erfahrungsschatz.

                              Kommentar

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