Ich habe eine Frage zur steuerlich/arbeitsrechtlich korrekten Handhabung von Essensmarken, die der Arbeitgeber an die Mitarbeiter gibt.
Ich habe da nämlich bei zwei verschiedenen Firmen gegensätzliche Herangehensweisen erlebt und frage mich, welche die Richtige ist:
- Bei Firma A gibt es arbeitstäglich (und für den Arbeitnehmer kostenlos) eine Essensmarke mit dem Sachbezugswert (z.Zt. €3,30). Diese kann man in einigen Restaurants und Kantinen der Umgebung verwenden und, da ein Essen mehr kostet (€5,90 bis €8,50), zahlt man den übersteigenden Betrag aus eigener Tasche. Man kann aber auch mehrere Marken verwenden, wenn man von vorherigen Tagen welche übrig hat.
- Bei Firma B wird einem für jede ausgegebene Marke der Sachbezugswert vom Lohn abgezogen, dafür bekommt man aber alle Essen in den teilnehmenden Restaurants und Kantinen ohne Zusatzpreis - diese kosten laut Speiseplan zwischen €5,20 un €8,20.
Mit anderen Worten, bei Firma A bekommt man den Sachbezugswert als Zuschuss und muss alles was darüber liegt selber zahlen, bei Firma B zahlt man den Sachbezugswert selbst und bekommt alles was darüber ist als Zuschuss. Ich vermute eines von beiden ist regelwidrig - aber welches?
Nach Lektüre einiger Webseiten zum Thema raucht mir zwar der Kopf, aber die Antwort fehlt immer noch.
Ich habe da nämlich bei zwei verschiedenen Firmen gegensätzliche Herangehensweisen erlebt und frage mich, welche die Richtige ist:
- Bei Firma A gibt es arbeitstäglich (und für den Arbeitnehmer kostenlos) eine Essensmarke mit dem Sachbezugswert (z.Zt. €3,30). Diese kann man in einigen Restaurants und Kantinen der Umgebung verwenden und, da ein Essen mehr kostet (€5,90 bis €8,50), zahlt man den übersteigenden Betrag aus eigener Tasche. Man kann aber auch mehrere Marken verwenden, wenn man von vorherigen Tagen welche übrig hat.
- Bei Firma B wird einem für jede ausgegebene Marke der Sachbezugswert vom Lohn abgezogen, dafür bekommt man aber alle Essen in den teilnehmenden Restaurants und Kantinen ohne Zusatzpreis - diese kosten laut Speiseplan zwischen €5,20 un €8,20.
Mit anderen Worten, bei Firma A bekommt man den Sachbezugswert als Zuschuss und muss alles was darüber liegt selber zahlen, bei Firma B zahlt man den Sachbezugswert selbst und bekommt alles was darüber ist als Zuschuss. Ich vermute eines von beiden ist regelwidrig - aber welches?
Nach Lektüre einiger Webseiten zum Thema raucht mir zwar der Kopf, aber die Antwort fehlt immer noch.
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