Hallo in die Runde,
ich habe gerade ein Problem mit der Entlohnung meiner Arbeit, bei der ich mich unfair behandelt fühle.
Ich habe in einem Altenheim meine Ausbildung zur Altenpflegerin absolviert und wurde nach kurzer Zeit in dieser Tätigkeit zur Wohnbereichsleitung befördert (ohne entsprechende Qualifikation, da diese eine 500-stündige Fortbildung benötigt).
Mein Lohn lag bei 2600€ brutto + 200€ Funktionszulage WBL (Feiertagszuschläge etc. beziehen sich auf den Lohn ohne Funktionszulage).
Letzte Jahr ging es dann endlich mit der Fortbildung zur WBL los, die ich in Kürze abgeschlossen habe.
Im Gespräch mit den Kolleginnen habe ich nun erfahren, dass die Azubinen, die ich ausgebildet habe, mit 2900€ brutto übernommen wurden, das Grundgehalt liegt also ohne Funktionszulage (für eine Tätigkeit, die ich so ausführe) 300€ über meinem Einkommen, obwohl ich mehr Berufserfahrung besitze und länger im Betrieb tätig bin.
Eine Kollegin, die mit mir die Ausbildung begonnen hat, diese jedoch erst im 2. Anlauf abschließen konnte (also 6 Monate später in dem Beruf angefangen hat) erhält ebenfalls 2900€ Grundgehalt. Dazu kommen 200€ Funktionszulage als stellvertretende Wohnbereichsleitung, warum die Vertretung genauso vergütet wird, wie die tatsächliche Tätigkeit erschließt sich mir hier nicht.
Eine Weiterbildung zur WBL oder eine vergleichbare Qualifikation liegt bei dieser Kollegin nicht vor.
Ich habe das Thema mit der Heimleitung besprochen und schriftlich eine Anpassung meines Gehalts auf 2900€ Grundgehalt + Funktionszulage gefordert. Ich habe jetzt einen Brief erhalten, in dem steht, dass ich mich über eine Gehaltserhöhung auf 2700€ + 200€ Funktionszulage im Monat freuen darf.
Damit verdiene ich als Wohnbereichsleiterin weiterhin weniger als die frisch übernommenen Azubinen, und über 200€ weniger als eine Kollegin, die zeitgleich mit mir angefangen hat, in einer niedrigeren Position arbeitet und geringer qualifiziert ist.
Das finde ich sehr diskriminierend, an meiner Qualifikation oder meiner Leistung liegt dies definitiv nicht, denn der Betrieb möchte mich nach Abschluss der WBL-Fortbildung auch zur Pflegedienstleitung weiterbilden und plant mit mir als stellvertretende Pflegedienstleitung. Ich kann mir nur vorstellen, dass der Betrieb hier hofft sparen zu können, weil ich die russische Staatsbürgerschaft besitze und erst 7 Jahr ein Deutschland lebe.
Habe ich hier eine rechtliche Handhabe, einen Lohn zu fordern, der mindestens dem Lohn der Kolleginnen entspricht (Gleich*be*hand*lungs*gru nd*satz?).
Dabei ist sowohl meine Qualifikations als auch meine Tätigkeit als höher einzustufen, grundsätzlich wäre ich jedoch mit den 2900€ + Funktionszulage einverstanden.
ich habe gerade ein Problem mit der Entlohnung meiner Arbeit, bei der ich mich unfair behandelt fühle.
Ich habe in einem Altenheim meine Ausbildung zur Altenpflegerin absolviert und wurde nach kurzer Zeit in dieser Tätigkeit zur Wohnbereichsleitung befördert (ohne entsprechende Qualifikation, da diese eine 500-stündige Fortbildung benötigt).
Mein Lohn lag bei 2600€ brutto + 200€ Funktionszulage WBL (Feiertagszuschläge etc. beziehen sich auf den Lohn ohne Funktionszulage).
Letzte Jahr ging es dann endlich mit der Fortbildung zur WBL los, die ich in Kürze abgeschlossen habe.
Im Gespräch mit den Kolleginnen habe ich nun erfahren, dass die Azubinen, die ich ausgebildet habe, mit 2900€ brutto übernommen wurden, das Grundgehalt liegt also ohne Funktionszulage (für eine Tätigkeit, die ich so ausführe) 300€ über meinem Einkommen, obwohl ich mehr Berufserfahrung besitze und länger im Betrieb tätig bin.
Eine Kollegin, die mit mir die Ausbildung begonnen hat, diese jedoch erst im 2. Anlauf abschließen konnte (also 6 Monate später in dem Beruf angefangen hat) erhält ebenfalls 2900€ Grundgehalt. Dazu kommen 200€ Funktionszulage als stellvertretende Wohnbereichsleitung, warum die Vertretung genauso vergütet wird, wie die tatsächliche Tätigkeit erschließt sich mir hier nicht.
Eine Weiterbildung zur WBL oder eine vergleichbare Qualifikation liegt bei dieser Kollegin nicht vor.
Ich habe das Thema mit der Heimleitung besprochen und schriftlich eine Anpassung meines Gehalts auf 2900€ Grundgehalt + Funktionszulage gefordert. Ich habe jetzt einen Brief erhalten, in dem steht, dass ich mich über eine Gehaltserhöhung auf 2700€ + 200€ Funktionszulage im Monat freuen darf.
Damit verdiene ich als Wohnbereichsleiterin weiterhin weniger als die frisch übernommenen Azubinen, und über 200€ weniger als eine Kollegin, die zeitgleich mit mir angefangen hat, in einer niedrigeren Position arbeitet und geringer qualifiziert ist.
Das finde ich sehr diskriminierend, an meiner Qualifikation oder meiner Leistung liegt dies definitiv nicht, denn der Betrieb möchte mich nach Abschluss der WBL-Fortbildung auch zur Pflegedienstleitung weiterbilden und plant mit mir als stellvertretende Pflegedienstleitung. Ich kann mir nur vorstellen, dass der Betrieb hier hofft sparen zu können, weil ich die russische Staatsbürgerschaft besitze und erst 7 Jahr ein Deutschland lebe.
Habe ich hier eine rechtliche Handhabe, einen Lohn zu fordern, der mindestens dem Lohn der Kolleginnen entspricht (Gleich*be*hand*lungs*gru nd*satz?).
Dabei ist sowohl meine Qualifikations als auch meine Tätigkeit als höher einzustufen, grundsätzlich wäre ich jedoch mit den 2900€ + Funktionszulage einverstanden.
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