Hallo,
es liegt folgende Situation vor (Außertariflicher Angestellter (AT)):
Ich habe gekündigt und scheide zum 31.12.19 aus dem Unternehmen aus. Es ist üblich, dass über Weihnachten eine Betriebsruhe stattfindet. Diese wurde im Februrar per Mail (unterschrieben vom Geschäftsführer und Betriebsrat) vereinbart und verkündet.
Ich habe meinen Urlaub geplant und auch schon 4 Urlaubstage für die Betriebsruhe verplant:
23.12 / 24.12/ 27.12/ 30.12/ 31.12 (der 24.12 und 31.12 zählen jeweils nur als halber Tag, sodass 4 Urlaubstage herauskommen)
Jetzt wurde im Oktober die Betriebsruhe verlängert, d.h. Sie findet schon 1 Woche vorher als im Februar angekündigt statt. Ich habe aber keine Urlaubstage mehr übrig!
Kann der AG mich in den unbezahlten Zwangsurlaub schicken? Es gibt keine Zeitkonto oder sonstige Regeln. In meinem Arbeitsvertrag ist nicht mal eine Arbeitszeit vermerkt.
Aufgrund der Kündigung besteht offentsichlich auch keine Willigkeit des Arbeitgebers mir entgegen zu kommen.
Noch anzumerken sei, dass zum Teil trotzdem AT Angestellte im Werk während der Betriebsruhe arbeiten.
Vielen Dank für jede Hilfe!
Viele Grüße
Michael
es liegt folgende Situation vor (Außertariflicher Angestellter (AT)):
Ich habe gekündigt und scheide zum 31.12.19 aus dem Unternehmen aus. Es ist üblich, dass über Weihnachten eine Betriebsruhe stattfindet. Diese wurde im Februrar per Mail (unterschrieben vom Geschäftsführer und Betriebsrat) vereinbart und verkündet.
Ich habe meinen Urlaub geplant und auch schon 4 Urlaubstage für die Betriebsruhe verplant:
23.12 / 24.12/ 27.12/ 30.12/ 31.12 (der 24.12 und 31.12 zählen jeweils nur als halber Tag, sodass 4 Urlaubstage herauskommen)
Jetzt wurde im Oktober die Betriebsruhe verlängert, d.h. Sie findet schon 1 Woche vorher als im Februar angekündigt statt. Ich habe aber keine Urlaubstage mehr übrig!
Kann der AG mich in den unbezahlten Zwangsurlaub schicken? Es gibt keine Zeitkonto oder sonstige Regeln. In meinem Arbeitsvertrag ist nicht mal eine Arbeitszeit vermerkt.
Aufgrund der Kündigung besteht offentsichlich auch keine Willigkeit des Arbeitgebers mir entgegen zu kommen.
Noch anzumerken sei, dass zum Teil trotzdem AT Angestellte im Werk während der Betriebsruhe arbeiten.
Vielen Dank für jede Hilfe!
Viele Grüße
Michael
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