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Spare in der Zeit, dann hast du in der Not: Hast du keine Rechtsschutzversicherung und bist kein Gewerkschaftsmitglied? Dann kannst du jetzt mit den gesparten Beiträgen den Anwalt selbst bezahlen ...
Sicherheitshalber der Hinweis: Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder, basierend auf einem mehr oder weniger großen Erfahrungsschatz.
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Vielen Dank für die Hilfestellungen, ich denke jedoch wir werden es nicht vermeiden können eine richtige Regelung zu finden. Lt. TVöD muss ich eine regelmäßige Arbeitszeit festlegen. Entweder ich lege eine Arbeitszeit fest (annähernd wie die alten Stundenzettel) und hoffe, dass nicht mehr aufgeschrieben wird oder ich muss ein Arbeitszeitkonto führen..
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Zitat von Question Beitrag anzeigen... ich lege eine Arbeitszeit fest (annähernd wie die alten Stundenzettel) und hoffe, dass nicht mehr aufgeschrieben wird ...Spare in der Zeit, dann hast du in der Not: Hast du keine Rechtsschutzversicherung und bist kein Gewerkschaftsmitglied? Dann kannst du jetzt mit den gesparten Beiträgen den Anwalt selbst bezahlen ...
Sicherheitshalber der Hinweis: Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder, basierend auf einem mehr oder weniger großen Erfahrungsschatz.
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Zitat von Question Beitrag anzeigenVielen Dank für die Hilfestellungen, ich denke jedoch wir werden es nicht vermeiden können eine richtige Regelung zu finden. Lt. TVöD muss ich eine regelmäßige Arbeitszeit festlegen. Entweder ich lege eine Arbeitszeit fest (annähernd wie die alten Stundenzettel) und hoffe, dass nicht mehr aufgeschrieben wird oder ich muss ein Arbeitszeitkonto führen..
Die Vereinbarung muss eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit festlegen. Wenn die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, gilt eine Arbeitszeit von 20 Stunden als vereinbart.
Das Problem mit der tatsächlichen Arbeitszeit dürfte sich somit auch erledigt haben, denn die 20 Stunden die eh bezahlt werden müssen hat er wohl nicht jede Woche gebraucht.
E.D.
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Zitat von E.D. Beitrag anzeigen
Nicht wegen dem TVöD, der gilt offenbar für diesen Beschäftigten nicht (auch wenn Du das nicht glauben willst, aber mit genau dieser Frage habe ich hauptberuflich zu tun und auch Prozesserfahrung).
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