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Verwarnung wegen Verstoß Wettbewerbsverbot/ Verschwiegenheitspflicht

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  • Verwarnung wegen Verstoß Wettbewerbsverbot/ Verschwiegenheitspflicht

    Guten Tag,

    Ich befinde mich gerade in meiner Kündigungsfrist bis 31.10.2019 und bin ich freigestellt worden, da mein Arbeitgeber davon ausgeht, dass ich wahrscheinlich zur Konkurrenz gehe. Ich bin auch bis Ende der Beschäftigung krankgeschrieben.

    Letzte Woche Donnerstag habe ich folgendes Schreiben vom Arbeitgeber bekommen:

    "Verwarnung wegen Verstoß Wettbewerbsverbot/ Verschwiegenheitspflicht. "

    Sehr geehrter X,

    aus gegebenen Anlass möchten wir Sie entschieden auf Ihre Verpflichtung zum Wettbewerbsverbot nach § 11 des Arbeitsvertrages und zur Verschwiegenheit (§ hinweisen, wobei die letztgenannte Verpflichtung auch über den 31.10.2019 hinaus fortbestehen wird.

    Sie haben sich dazu verpflichtet, geschäftliche Vorgänge der Z GmbH geheim zu halten.
    Sollte es noch einmal vorkommen, das Sie Kundendaten weiter geben, werden wir Ihnen gegenüber den entstandenen Schaden geltend mache. Damit es nicht dazu kommt, fordern wir Sie auf, diese pflichtwidrige Verhalten unverzüglich einzustellen."


    Mit dem Inhalt bin ich aber ÜBERHAUPT nicht einverstanden, da ich wirklich nichts weitergegeben habe.

    Ich würde einfach zurückschreiben, dass sie diesen Vorwurf belegen sollen, ansonsten ist dieses Schreibens ungültig.
    Wäre das eine gute Idee? Und je nachdem was sie schreiben, entscheide ich, ob ich zum Anwalt gehe.


    Weil Fakt ist, dass im Umschlag nichts anders war, nur dieses Schreiben. Es gibt überhaupt keinen Belegen oder etwas anders. Und was sie da reingeschrieben haben ist eine große Lüge.

    Mit der Dame, die dieses Schreiben unterschrieben hat, habe ich bereits telefoniert und sie teilte mir mit, dass sie Info hat, dass ich angeblich Kundendaten weitergegeben habe, aber sie kann mir nichts mehr sagen und, dass ich es nicht mehr machen soll.

    Ich würde mich wirklich auf Vorschläge freuen. Ich hatte nie solche Problemen und ich weiß wirklich nicht, wie ich damit umgehen soll.
    Zuletzt geändert von wowj696; 21.10.2019, 09:33.

  • #2
    gehe zum Anwalt für Arbeitsrecht und kläre dieses sofort mit dem Anwalt.
    Ich würde sowas nie selber lösen, dafür bin ich halt versichert.

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    • #3
      Also ich würde das ignorieren.

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      • #4
        Hallo Matthias,

        dieses sind in der Regel die Vorläufer, um z.B. die letzte Gehaltszahlung nicht zu leisten, die in 10 Tagen ansteht.
        Daher, ich würde sofort zum Anwalt gehen, bevor ich morgen kein Geld habe und mit diesem darauf hinweisen, dass das Schreiben unzutreffend ist, ich immer noch auf mein mir zustehendes Qualifizierte Zeugnis warte und mitBonus mir für Oktober ein Gehalt in Höhe von xxxxx€ aussteht.

        Gruß
        Meistermacher

        Kommentar


        • #5
          Zitat von meistermacher Beitrag anzeigen
          Hallo Matthias,

          dieses sind in der Regel die Vorläufer, um z.B. die letzte Gehaltszahlung nicht zu leisten, die in 10 Tagen ansteht.
          Daher, ich würde sofort zum Anwalt gehen, bevor ich morgen kein Geld habe und mit diesem darauf hinweisen, dass das Schreiben unzutreffend ist, ich immer noch auf mein mir zustehendes Qualifizierte Zeugnis warte und mitBonus mir für Oktober ein Gehalt in Höhe von xxxxx€ aussteht.

          Gruß
          Meistermacher
          Ich gehe ab 1.11.2019 tatsächlich zur Konkurrenz. Bis 31.10.2019 bin ich bei meinem derzeitigen Arbeitgeber beschäftigt. Meine Kündigungsfrist beträgt 1 Monat.
          Ein gerichtliches Verfahren wollte ich vermeiden, wenn es aber nicht anders geht...

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          • #6
            wenn du zum Anwalt geht besteht ja noch kein Gerichtliches verfahren, sondern der Anwalt wird in deinem Namen Aktiv und macht den Arbeitgeber aufmerksam, was passieren muss, um ein Verfahren zu vermeiden.

            Nur macht es einen anderes Eindruck, wenn ein Anwalt das schreibt .

            gruß
            meistermacher

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            • #7
              Man beachte aber, dass man den Anwalt auch bezahlen muss. Und bis jetzt ist nicht so recht erkennbar was er eigentlich erreichen soll.

              E.D.

              Kommentar


              • #8
                Zitat von E.D. Beitrag anzeigen
                Man beachte aber, dass man den Anwalt auch bezahlen muss. Und bis jetzt ist nicht so recht erkennbar was er eigentlich erreichen soll.

                E.D.
                Hallo, laut des Arbeitsvertrages:

                "Wettbewerbsverbot

                Während der Dauer dieses Vertrages wird der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber weder unmittelbar noch mittelbar, gelegentlich oder gewerbsmäßig, im eigenen oder fremden Namen, für eigen oder fremde Rechnung Konkurrenz im Bereich der YYYYY machen"

                "Vertragsstrafe

                Der Arbeitnehmer hat bei Verletzung seiner o.g Pflichten in Sachen Verschwiegenheit und Wettbewerbsverbot jeweils eine Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung in Höhe eines Bruttomonatsgehalts zu zahlen. Bei einem Dauerverstoß ist die Vertragsstrafe für jeden Kalendermonat des Verstoßes verwirkt"

                Meiner Meinung nach finden die o.g Paragraphen keine Anwendung in meinem Fall... oder sehen Sie die Sachen anders ?

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                • #9
                  Zitat von wowj696 Beitrag anzeigen


                  Meiner Meinung nach finden die o.g Paragraphen keine Anwendung in meinem Fall... oder sehen Sie die Sachen anders ?
                  Eben also was soll der Anwalt?


                  Kommentar


                  • #10
                    Wenn das letzte Gehalt ausbleiben sollte, kann eine Klage nötig werden. Aber in dem zitierten Schreiben ist das gar nicht angekündigt, und auch als Abmahnung (die ziemlich sinnlos wäre eine Woche vor Schluss) wäre es untauglich.

                    E.D.

                    Kommentar


                    • #11
                      ich weis ja nicht wovor ihr angst habt wenn ihr zum Anwalt geht, ich bin davon überzeugt, dass die Zahlung ausbleibt.
                      Ich wäre beim Anwalt

                      aber ich habe auch eine Arbeitsrechtsschutzversic herung und bin halt kein Jurist, ED und Matthias scheinbar doch, weil Sie wissen, dass alles keine Bestand hat (ich weis nur nicht woher).

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                      • #12
                        Zitat von meistermacher Beitrag anzeigen
                        ich weis ja nicht wovor ihr angst habt wenn ihr zum Anwalt geht,
                        Dass mein Portemonnaie hinterher leer ist. ;-)

                        Edit: Ich wäre bei meinem Gewerkschaftsekretär, das kost nix :-))

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