Hallo liebes Forum,
Erst einmal Danke für die Aufnahme. Bisher war ich immer stiller Mitleser, nun brauche ich mal Euren Rat.
Meine Frau arbeitet seit April Teilzeit 15h die Woche mit einem fixen Gehalt in einer Filiale, die Mo., Mi und Freitag geöffnet hat.
I.d.R. immer Montags und Mittwochs 7h. Zudem alle paar Woche freitags um die fehlenden Stunden aufzuholen.
Nun ist uns letztens aufgefallen, da sich ihre Überstunden
rapide dezimiert haben, dass die Feiertage nicht mitgerechnet wurden. Ein Hinweis an die Lohnbuchhaltung brachte das feedback, dass sie die Feiertage explizit auf ihrem Stundenzettel notieren müsse. Die fehlenden Stunden würden ihr gutgeschrieben. Nun bekam Sie die Abrechnung und es wurden für jeden Feiertag 3h gutgeschrieben.
Nun ein meine Frage: mussten ihr nicht die Regelarbeitsueit sprich 7h pro Feiertag, an dem sie hätte arbeiten müssen gutgeschrieben werden sollen?
aktuell wird nur gerechnet 15h pro Woche / 5 Werktage = 3h pro Tag.
da wir in einem Bundesland leben, welches mit am wenigsten Feiertage hat. Macht es sich im Stundenkonto deutlich bemerkbar.
ich habe diverse Gesetze gewälzt und nur finden können, das im Rahmen der Sozialversicherung immer die zu leistende Arbeitszeit angerechnet wird.
Kann mir jemand genaueres sagen oder hat gar einen Hinweis zur Agesetzeslage?
danke Euch im Voraus.
LG
webgestalt
Erst einmal Danke für die Aufnahme. Bisher war ich immer stiller Mitleser, nun brauche ich mal Euren Rat.
Meine Frau arbeitet seit April Teilzeit 15h die Woche mit einem fixen Gehalt in einer Filiale, die Mo., Mi und Freitag geöffnet hat.
I.d.R. immer Montags und Mittwochs 7h. Zudem alle paar Woche freitags um die fehlenden Stunden aufzuholen.
Nun ist uns letztens aufgefallen, da sich ihre Überstunden
rapide dezimiert haben, dass die Feiertage nicht mitgerechnet wurden. Ein Hinweis an die Lohnbuchhaltung brachte das feedback, dass sie die Feiertage explizit auf ihrem Stundenzettel notieren müsse. Die fehlenden Stunden würden ihr gutgeschrieben. Nun bekam Sie die Abrechnung und es wurden für jeden Feiertag 3h gutgeschrieben.
Nun ein meine Frage: mussten ihr nicht die Regelarbeitsueit sprich 7h pro Feiertag, an dem sie hätte arbeiten müssen gutgeschrieben werden sollen?
aktuell wird nur gerechnet 15h pro Woche / 5 Werktage = 3h pro Tag.
da wir in einem Bundesland leben, welches mit am wenigsten Feiertage hat. Macht es sich im Stundenkonto deutlich bemerkbar.
ich habe diverse Gesetze gewälzt und nur finden können, das im Rahmen der Sozialversicherung immer die zu leistende Arbeitszeit angerechnet wird.
Kann mir jemand genaueres sagen oder hat gar einen Hinweis zur Agesetzeslage?
danke Euch im Voraus.
LG
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