Hallo zusammen,
ich bin seit 4 1/2 Jahren in meinem Unternehmen tätig und seit 3 Jahren in der Position einer Führungskraft (Head of...). Ich habe diese Woche ein Angebot von einer
anderen Firma erhalten, welches ich auch annehmen werde. Sie sind was den Antrittsbeginn angeht sehr kulant, würden sich allerdings freuen wenn das vor der
offiziellen Frist (zum Ende Oktober) klappen könnten in Form eines Aufhebungsvertrages.
Grundsätzlich habe ich keine Bedenken, dass mein Arbeitgeber das mitmacht, auch wenn er enttäuscht sein wird. Da ich mich aber ehrlicherweise nur grob mit Aufhebungsverträgen
auskenne, benötige ich noch ein paar Informationen.
- Urlaub: 30 Tage Jahresgesamt, 14 noch übrig. Da ich in der zweiten Hälfte kündige steht mir der gesamt Rest zu oder?
- Regelafindung: Hier habe ich sehr widersprüchliche Dinge gelesen. Aufhebungsvertrag geht von mir aus, nicht vom AG, ist es trotzdem üblich eine
Regelabfindung zu vereinbaren? Ich würde das gerne haben, weil mir laut Arbeitsvertrag eine variable Vergütung zusteht, diese habe ich dieses Jahr aber nie zur
Unterschrift erhalten, es gibt zwar einen Entwurf, dieser wurde aber laut AG wegen "wirtschaftlicher Probleme" zurückgestellt.
- Kündigung: Da ich den Aufhebungsvertrag erst im August platzieren kann, wenn der Chef aus dem Urlaub zurück ist, kann ich ohne bedenken vorab kündigen
zur vereinbarten Frist und hinterher einen Aufhebungsvertrag vereinbaren?
Würde mich über eine Rückmedung sehr freuen, vielen Dank im Voraus und allen ein schönes Wochenende.
Tom
ich bin seit 4 1/2 Jahren in meinem Unternehmen tätig und seit 3 Jahren in der Position einer Führungskraft (Head of...). Ich habe diese Woche ein Angebot von einer
anderen Firma erhalten, welches ich auch annehmen werde. Sie sind was den Antrittsbeginn angeht sehr kulant, würden sich allerdings freuen wenn das vor der
offiziellen Frist (zum Ende Oktober) klappen könnten in Form eines Aufhebungsvertrages.
Grundsätzlich habe ich keine Bedenken, dass mein Arbeitgeber das mitmacht, auch wenn er enttäuscht sein wird. Da ich mich aber ehrlicherweise nur grob mit Aufhebungsverträgen
auskenne, benötige ich noch ein paar Informationen.
- Urlaub: 30 Tage Jahresgesamt, 14 noch übrig. Da ich in der zweiten Hälfte kündige steht mir der gesamt Rest zu oder?
- Regelafindung: Hier habe ich sehr widersprüchliche Dinge gelesen. Aufhebungsvertrag geht von mir aus, nicht vom AG, ist es trotzdem üblich eine
Regelabfindung zu vereinbaren? Ich würde das gerne haben, weil mir laut Arbeitsvertrag eine variable Vergütung zusteht, diese habe ich dieses Jahr aber nie zur
Unterschrift erhalten, es gibt zwar einen Entwurf, dieser wurde aber laut AG wegen "wirtschaftlicher Probleme" zurückgestellt.
- Kündigung: Da ich den Aufhebungsvertrag erst im August platzieren kann, wenn der Chef aus dem Urlaub zurück ist, kann ich ohne bedenken vorab kündigen
zur vereinbarten Frist und hinterher einen Aufhebungsvertrag vereinbaren?
Würde mich über eine Rückmedung sehr freuen, vielen Dank im Voraus und allen ein schönes Wochenende.
Tom
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