Zitat von Xsaro
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Wenn der AG eine Vertragsstrafe fordert, kannst du unterschiedlich reagieren, z.B.:
1) zahlen
2) überhaupt nicht reagieren
3) ihm erklären, dass und warum du nicht zahlen wirst.
Bei 2) und 3) könnte der AG entweder einen Mahnbescheid beim Amtsgericht beantragen (auf den du dann schnellstens reagieren solltest) oder - zutreffender - eine Zahlungsklage beim Arbeitsgericht einreichen. Dann wird der Sachverhalt entsprechend dem Sachvortrag verhandelt und, sofern es zu keiner gütlichen Einigung kommt, entschieden.
Die Frage ist natürlich, ob sich die Firma diesen Aufwand letztendlich tatsächlich antut oder zuerst einmal nur pokert, um dich weichzuklopfen.
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