Hallo,
ich habe einen außertariflichen Arbeitsvertrag mit einer Firma abgeschlossen, den ich jetzt vor Antritt meiner Arbeit wieder kündigen möchte, da ich ein besseres Angebot vorliegen habe.
In meinen Arbeitsvertrag gibt es keine Klausel zur Kündigungsbeschränkung. Keinen Hinweis drauf, dass die ordentliche Kündigung vor Arbeitsantritt ausgeschlossen wird. Also dachte ich, dass es kein Problem sei vor Arbeitsantritt aus dem Vertrag wieder raus zu kommen.
Doch der AG ist nun der Meinung, dass eine Kündigung vor Arbeitsantritt nicht möglich sei und beruft sich dabei auf $11 Vertragsstrafe, welcher in meinem Vertrag zu finden ist:
Kann diese Vertragsstrafe eine Kündigung vor Arbeitsantritt überhaupt ausschließen, denn davon wird ja gar nichts erwähnt? Oder ist eine Kündigung vor Arbeitsantritt schon schuldhaft oder gilt als Vertragsbruch? Weitere Schadensersatzansprüche müsste der AG ja erst einmal begründen.
Des Weiteren würde mich interessieren, welche Kündigungsfristen hier gelten. Der Arbeitsbeginn ist ziemlich schwammig formuliert...
Ja welcher Arbeitsbeginn gilt nun rein rechtlich als wirksam? Der 01.09.2019? Oder früher? Wann früher?
Es ist auch eine Probezeit und nach dieser extra Kündigungsfristen vereinbart:
Gelten nun die 2 Wochen Probezeitkündigungsfrist oder die gesetzlich 4 Wochen? Die drei Monate dürften noch nicht greifen, weil sie laut Vertrag erst nach Ablauf der Probezeit wirksam werden.
Wie soll ich nun vorgehen? Soll ich jetzt fristgerecht zum 01.09.2019 schriftlich kündigen und einfach abwarten?
Falls dann doch eine Vertragsstrafe gefordert wird, kann ich dann Widerspruch einlegen? Oder entscheidet erst das Arbeitsgericht über eine tatsächliche Vertragsstrafe?
Vielen Dank für Eure Hilfe
xsaro
ich habe einen außertariflichen Arbeitsvertrag mit einer Firma abgeschlossen, den ich jetzt vor Antritt meiner Arbeit wieder kündigen möchte, da ich ein besseres Angebot vorliegen habe.
In meinen Arbeitsvertrag gibt es keine Klausel zur Kündigungsbeschränkung. Keinen Hinweis drauf, dass die ordentliche Kündigung vor Arbeitsantritt ausgeschlossen wird. Also dachte ich, dass es kein Problem sei vor Arbeitsantritt aus dem Vertrag wieder raus zu kommen.
Doch der AG ist nun der Meinung, dass eine Kündigung vor Arbeitsantritt nicht möglich sei und beruft sich dabei auf $11 Vertragsstrafe, welcher in meinem Vertrag zu finden ist:
§ 11 Vertragsstrafe
Im Falle der schuldhaften Nichtaufnahme der Arbeit oder des Vertragsbruchs, oder der Kündigung des Arbeitgebers wegen schuldhaften vertragswidrigen Verhaltens des in Höhe *** zu zahlen. Weitere Schadensersatzansprüche behält sich der Arbeitgeber vor
Im Falle der schuldhaften Nichtaufnahme der Arbeit oder des Vertragsbruchs, oder der Kündigung des Arbeitgebers wegen schuldhaften vertragswidrigen Verhaltens des in Höhe *** zu zahlen. Weitere Schadensersatzansprüche behält sich der Arbeitgeber vor
Des Weiteren würde mich interessieren, welche Kündigungsfristen hier gelten. Der Arbeitsbeginn ist ziemlich schwammig formuliert...
§1 Beginn des Arbeitsverhältnisses, Arbeitsort
Der Arbeitnehmer wird spätestens zum 01.09.2019 - oder früher - als *** eingestellt.
Der Arbeitnehmer wird spätestens zum 01.09.2019 - oder früher - als *** eingestellt.
Es ist auch eine Probezeit und nach dieser extra Kündigungsfristen vereinbart:
§ 2 Probezeit
Es wird eine Probezeit von 4 Monaten vereinbart. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden.
Es wird eine Probezeit von 4 Monaten vereinbart. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden.
§ 13 Kündigung
Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
Wie soll ich nun vorgehen? Soll ich jetzt fristgerecht zum 01.09.2019 schriftlich kündigen und einfach abwarten?
Falls dann doch eine Vertragsstrafe gefordert wird, kann ich dann Widerspruch einlegen? Oder entscheidet erst das Arbeitsgericht über eine tatsächliche Vertragsstrafe?
Vielen Dank für Eure Hilfe
xsaro
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