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Wann muss das Gehalt spätestens auf dem Konto sein? Vage Formulierung im Vertrag

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  • Wann muss das Gehalt spätestens auf dem Konto sein? Vage Formulierung im Vertrag

    Grüße.

    In meinem Arbeitsvertrag steht bzgl. Vergütung:
    "...Die Nettobezüge werden monatlich nachträglich auf das Bankkonto des Arbeitsnehmers überwiesen.."
    Also ohne genaues Datum.
    Theoretisch würde ich davon ausgehen, dass das Gehalt am Ersten des Monats auf meinem Konto zu sein hat.
    Die letzten Monate schwankt dies aber meist erst ab 4.-5. des Monat.
    Ist dies legitim?
    Überlege den AG darauf hin zu weisen und ggf zu mahnen.
    Die meisten Ausgaben werden ja am 1.-3. überwiesen.

  • #2
    Wenn es am Ersten (genauer am ersten Bankarbeitstag) überwiesen, also abgesandt, wird, kann es je nach den beteiligten Banken schon ein paar Tage dauern, bis es angekommen ist. Siehe: https://www.vr.de/privatkunden/unser...erweisung.html

    E.D.


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    • #3
      Hallo,

      scheint legitim zu sein.

      Lies das mal: https://www.haufe.de/personal/arbeit...76_429102.html

      Gruß
      Hubertus

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      • #4
        Wobei die dortige Regelung auch nicht für alle gilt. Für Handlungsgehilfen ("Wer in einem Handelsgewerbe zur Leistung kaufmännischer Dienste gegen Entgelt angestellt ist"):

        § 64 HGB Die Zahlung des dem Handlungsgehilfen zukommenden Gehalts hat am Schlusse jedes Monats zu erfolgen. Eine Vereinbarung, nach der die Zahlung des Gehalts später erfolgen soll, ist nichtig.
        Das ist hier aber nicht erwähnt und die Formulierung "wird überwiesen" zeigt, dass nicht der Geldeingang sondern die Absendung gemeint ist.

        E.D.

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