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möchte kündigen, Krankengeld läuft aus

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  • möchte kündigen, Krankengeld läuft aus

    Hallo da draußen!

    ich Blicke in diesem ganzen Dschungel leider gar nicht mehr durch... habe schon mehrmals mit dem Arbeitsamt telefoniert. Allerdings bin ich mir immer noch total unsicher...

    folgendes:

    ich bin seit längerer Zeit krank geschrieben und in Behandlung. Mein Krankengeld läuft am 16.3 aus. Ich möchte bald wieder arbeiten gehen allerdings meinen Betrieb wechseln ohne vorher dort noch einmal zurück zu kehren. Ich kann immer nur 6 Wochen zum Quartalsende kündigen. Das heißt wenn ich bis zum 31.3 kündigen will muss ich das nächste Woche tun. Mit wurde jetzt vom Arbeitsamt mehreres geraten... ich soll meine Chefin um einen Aufhebungsvertrag bitten und zwar so dass ich am 16.3 (dann wenn das Krankengeld endet) gekündigt werde. Dann soll ich mich quasi gesund melden und beim Arbeitsamt melden. Was wäre wenn ich bereits ab dem 1.4 eine neue Stelle hätte? Werde ich gesperrt? Bin ich Krankenversichert? Was genau soll ich wann machen? Ich wäre euch allen wahnsinnig dankbar wenn ihr mir weiter helfen könnt!!

    Schönen Abend allerseits!
    LG
    Julia

  • #2
    Hallo,

    die behandelnden Ärzte würden dich über den 16. März hinaus weiterhin krankschreiben?

    Wie ist dein Verhältnis zur Chefin? Aus deiner Schilderung lese ich heraus, dass die krankmachenden Umstände - zumindest teilweise - in der Firma zu suchen sind. Hast du dennoch die Möglichkeit, offen mit ihr über die Möglichkeit eines Ausscheidens ohne Einhaltung der Kündigungsfrist zu sprechen?

    Ich nehme an, dass deine Chefin nach so langer Fehlzeit auch nicht unbedingt scharf darauf ist, dich irgendwann wieder am Arbeitsplatz zu sehen. Inzwischen hat man sich dort vermutlich anders eingerichtet. Deshalb wäre es auch für die Firma interessant, nicht auf die Kündigungsfrist zu bestehen.

    Demzufolge wäre meine Empfehlung, dass du dir jetzt den für dich passenden Arbeitsplatz suchst und zum vereinbarten Eintrittstermin einvernehmlich bei der bisherigen Firma aufhörst. Für die Zeit nach dem 16. März bleibst du zunächst arbeitsunfähig und beantragst Leistungen bei der Arbeitsagentur. Das ist der Höhe nach wie ALG I, ist aber ein Sonderfall wegen des Wegfalls der Krankengeldzahlung und setzt keine Arbeitslosigkeit voraus.

    Gruß,
    werner
    Spare in der Zeit, dann hast du in der Not: Hast du keine Rechtsschutzversicherung und bist kein Gewerkschaftsmitglied? Dann kannst du jetzt mit den gesparten Beiträgen den Anwalt selbst bezahlen ...
    Sicherheitshalber der Hinweis: Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder, basierend auf einem mehr oder weniger großen Erfahrungsschatz.

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    • #3
      Hallo Werner!

      vielen dank für deine schnelle und umfangreiche Antwort! Genau die jetzt behandelnden Ärzte würden mich auch über den 16.3 hinaus krankschreiben wenn es wäre. Ich möchte allerdings wieder arbeiten!
      Zu meiner Chefin habe ich eigentlich ein recht gutes Verhältnis. Allerdings weiß ich aus "Quellen" dass jetzt 5 Leute kündigen. Da kommt bei mir natürlich das schlechte Gewissen... ich denke dennoch dass sie mit sich reden lässt. Falls Sie sich weigern sollte... soll ich sie dann bitten dass sie mich fristgerecht kündigt?
      dazu kommt dass ich noch keine neue Stelle habe. Allerdings denke ich das man als Erzieherin recht zügig etwas neues findet...
      wenn du noch Tipps für mich hast - gerne! Vielleicht mache ich mich auch um sonst verrückt, da ich noch nie arbeitslos war.
      Danke dir!

      Grüße
      Julia

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