Hallo Foren-Gemeinde,
ich bin aktuell seit Januar 2018 durchgehend AU. Im Laufe der AU hat sich gezeigt, dass ich meinen aktuellen Beruf aus diversen gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben darf. Nach einer "Belastungserprobung" im Rahmen einer Maßnahme zur "Teilhabe am Arbeitsleben" durch die Rentenversicherung habe ich zum 01.04 eine Umschulung bewilligt bekommen.
Da mein Arbeitsverhältnis aktuell noch besteht muss ich dieses zum 31.03.2019 kündigen, allerdings bestehen noch Urlaubsansprüche.
30 Tage Tarifurlaub aus 2018
5 Tage Sonderurlaub (GdB 50)
7,5 Tage Tarifurlaub aus 2019
Wie kann bzw sollte ich mich verhalten ??
AU bis zum 31.03.2019, muss der AG den Urlaub dann finanziell abgelten, oder vorher "gesund schreiben lassen" und den entsprechenden Urlaub bei normaler Lohnzahlung nehmen ??
Vielen Dank im Voraus,
Gruß, Ulf
ich bin aktuell seit Januar 2018 durchgehend AU. Im Laufe der AU hat sich gezeigt, dass ich meinen aktuellen Beruf aus diversen gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben darf. Nach einer "Belastungserprobung" im Rahmen einer Maßnahme zur "Teilhabe am Arbeitsleben" durch die Rentenversicherung habe ich zum 01.04 eine Umschulung bewilligt bekommen.
Da mein Arbeitsverhältnis aktuell noch besteht muss ich dieses zum 31.03.2019 kündigen, allerdings bestehen noch Urlaubsansprüche.
30 Tage Tarifurlaub aus 2018
5 Tage Sonderurlaub (GdB 50)
7,5 Tage Tarifurlaub aus 2019
Wie kann bzw sollte ich mich verhalten ??
AU bis zum 31.03.2019, muss der AG den Urlaub dann finanziell abgelten, oder vorher "gesund schreiben lassen" und den entsprechenden Urlaub bei normaler Lohnzahlung nehmen ??
Vielen Dank im Voraus,
Gruß, Ulf
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