Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Urlaubsanspruch aufgrund Gerichtsurteil geltend machen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Urlaubsanspruch aufgrund Gerichtsurteil geltend machen

    Hallo zusammen,
    kann man aufgrund eines Urteils des BAG vom 17.05.2011, 9 AZR 197/10 nicht gegebene Urlaubstage aus 2015 und 2016 heute noch geltend machen?
    Das Urteil klärt, dass Urlaubsansprüche aufgrund Elternzeit nur für die vollen Elternzeit Monate gekürzt werden dürfen. In 2015 und 2016 wurde jeweils ein Monat Elternzeit genommen, der jedoch nicht dem vollen Kalendermonat entsprach. Daraufhin wurden insgesamt 4 Tage Urlaub gekürzt.

    Wie lange hat man grundsätzlich nach einer neuen Rechtslage durch ein Urteil Zeit Ansprüche geltend zu machen? Gemäß Tarifvertrag können Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis 6 Monate lang geltend gemacht werden. Gilt dies nur für Zahlungsansprüche?

    Vorab vielen Dank!

  • #2
    Den Anspruch hast du gehabt wg. des Gesetzes und nicht wegen des Urteils.Es gab damals keine neue Rechtslage, zumal das Urteil ja auch schon vor deinem Anspurch gesprochen wurde. Also da denkst du irgendwie komplett falsch.
    Ein Anspruch für andere Fälle wird durch Urteile nie erzeugt. Ein Urteil befasst sich mit einer ganz bestimmten Situation in einem ganz bestimmten Fall. Wenn du deinen Fall durchsetzen willst musst du am Ende selber klagen. Urteile ändern grundsätzlich nicht die Rechtslage (es gibt wenige Ausnahmen aber das ist hier nicht der Fall).

    Urlaubsansprüch verjähren im folgenden Jahr im März, ausser es wäre was anderes vereinbart, hier also spätestens Ende März 2017.

    Theoratisch könnte man noch 3 Jahre lang nach BGB einen Schadenersatz geltend machen, das sehe ich hier aber auch nicht unbedingt. Hat der AG dich denn bewusst getäuscht oder war ihm letztlich selber nicht klar, dass er falsch gehandelt hat (Irrtum).

    Kommentar


    • #3
      Es handelt sich um einen Irrtum beim Arbeitgeber. Es steht als Angebot im Raum, die Tage in das Langzeitkonto einzahlen zu lassen. Der Urlaubsanspruch verjährt bei uns gem. Tarifvertrag im folgenden Jahr im Juli. Aber auch das ändert nichts an der Situation.

      Würde ich aus einem Urteil herauslesen können, dass es Einfluss auf die Rechtslage hat?

      Kommentar


      • #4
        Zitat von TinchenD Beitrag anzeigen

        Würde ich aus einem Urteil herauslesen können, dass es Einfluss auf die Rechtslage hat?
        Nein.

        DAs wären auch im Grunde nur Urteile vom EuGH, die ändern teilweise die Rechtslage in der Tat.
        Z.b. das Urteil des EuGH zum Langzeitkranken und dem Verfall von URlaub am 31.3. hat die Rechtslage in D praktisch wirklich geändert. Dieser Urlaub verfällt nicht mehr so schnell.
        Normalerweise muss man sich darüber keine Gedanken machen.

        Und wie gesagt, dass mit dem Übetragen des Urlaubs in der Elternzeit steht eh im Gesetz, das Gericht hat nur das Gesetz angewendet, es hat es nicht geändert.

        Kommentar

        Ad Widget rechts

        Einklappen

        Google

        Einklappen
        Lädt...
        X