Hallo zusammen,
kann man aufgrund eines Urteils des BAG vom 17.05.2011, 9 AZR 197/10 nicht gegebene Urlaubstage aus 2015 und 2016 heute noch geltend machen?
Das Urteil klärt, dass Urlaubsansprüche aufgrund Elternzeit nur für die vollen Elternzeit Monate gekürzt werden dürfen. In 2015 und 2016 wurde jeweils ein Monat Elternzeit genommen, der jedoch nicht dem vollen Kalendermonat entsprach. Daraufhin wurden insgesamt 4 Tage Urlaub gekürzt.
Wie lange hat man grundsätzlich nach einer neuen Rechtslage durch ein Urteil Zeit Ansprüche geltend zu machen? Gemäß Tarifvertrag können Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis 6 Monate lang geltend gemacht werden. Gilt dies nur für Zahlungsansprüche?
Vorab vielen Dank!
kann man aufgrund eines Urteils des BAG vom 17.05.2011, 9 AZR 197/10 nicht gegebene Urlaubstage aus 2015 und 2016 heute noch geltend machen?
Das Urteil klärt, dass Urlaubsansprüche aufgrund Elternzeit nur für die vollen Elternzeit Monate gekürzt werden dürfen. In 2015 und 2016 wurde jeweils ein Monat Elternzeit genommen, der jedoch nicht dem vollen Kalendermonat entsprach. Daraufhin wurden insgesamt 4 Tage Urlaub gekürzt.
Wie lange hat man grundsätzlich nach einer neuen Rechtslage durch ein Urteil Zeit Ansprüche geltend zu machen? Gemäß Tarifvertrag können Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis 6 Monate lang geltend gemacht werden. Gilt dies nur für Zahlungsansprüche?
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