Hallo, ich habe eine Frage zum Thema Krankmeldung die mich beschäftigt.
Ein AN hat eine 5 Tageswoche von Mo-Fr. und hat Feiertage frei + 31.01. arbeitsfrei.
Angenommen der AN meldet sich Freitags beim AG arbeitsunfähig ohne Au-Bescheinigung, in der Hoffnung das er sich über das Wochenende erholt. Montags ist arbeitsfrei da 31.01., Silvester ist auch frei, da Feiertag. Mittwoch meldet AN sich erneut AU geht aber zum Arzt und lässt sich eine AU Bescheinigung ausstellen für den Rest der Woche (Mi. - Fr.) und schickt sie per Post am selben Tag noch zum AG (700km) sodass die AU folglich am Donnerstag bei AG eingeht.
Im Tarifvertrag steht folgendendes:
"dauert die krankheitsbedingte Arbeitsverhinderung voraussichtlich länger als 3 Kalendertage, so haben sie über § 12 Abs. 6 hinaus eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauf folgenden allgemeinen Arbeitstag vorzulegen"
Hat AN sich vertragswidrig verhalten?
Welche arbeitsrechtliche Konsequenzen kann dies dem AN zur Folge haben (Abmahnung o. sogar fristlose Kündigung ohne Abmahnung?) AN genießt allg. Kündigungsschutz
Ein AN hat eine 5 Tageswoche von Mo-Fr. und hat Feiertage frei + 31.01. arbeitsfrei.
Angenommen der AN meldet sich Freitags beim AG arbeitsunfähig ohne Au-Bescheinigung, in der Hoffnung das er sich über das Wochenende erholt. Montags ist arbeitsfrei da 31.01., Silvester ist auch frei, da Feiertag. Mittwoch meldet AN sich erneut AU geht aber zum Arzt und lässt sich eine AU Bescheinigung ausstellen für den Rest der Woche (Mi. - Fr.) und schickt sie per Post am selben Tag noch zum AG (700km) sodass die AU folglich am Donnerstag bei AG eingeht.
Im Tarifvertrag steht folgendendes:
"dauert die krankheitsbedingte Arbeitsverhinderung voraussichtlich länger als 3 Kalendertage, so haben sie über § 12 Abs. 6 hinaus eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauf folgenden allgemeinen Arbeitstag vorzulegen"
Hat AN sich vertragswidrig verhalten?
Welche arbeitsrechtliche Konsequenzen kann dies dem AN zur Folge haben (Abmahnung o. sogar fristlose Kündigung ohne Abmahnung?) AN genießt allg. Kündigungsschutz
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