Hallo,
ich arbeite in einem Unternehmen als schgrundlos befristet Beschäftigter. Erst ging die sachgrundlose Befristung 1 Jahr (es wurde mir nach circa 8 Monaten mündlich eine Entfristung versprochen), dann wurde die sachgrundlose Befristung ein weiteres Jahr verlängert.
Nun zeichnet sich langsam aber sicher ab, dass die sachgrundlos befristete Beschäftigung sehr wahrscheinlich nicht entfristet wird (Degradierung, Mobbing, keine klare Kommunikation).
Irgendwo habe ich mal gelesen, dass sachgrundlose Beschäftigungen maximal insgesamt 2 Jahre dauern dürfen und spätestens dann entfristet werden müssen und sofern sie nicht entfristet werden und man eine KÜ erhält man Anspruch auf eine Abfindung hat.
Was ist da dran und in wie weit kann dies mit aktueller Rechtssprechung untermauer werden?
Vielen Dank.
ich arbeite in einem Unternehmen als schgrundlos befristet Beschäftigter. Erst ging die sachgrundlose Befristung 1 Jahr (es wurde mir nach circa 8 Monaten mündlich eine Entfristung versprochen), dann wurde die sachgrundlose Befristung ein weiteres Jahr verlängert.
Nun zeichnet sich langsam aber sicher ab, dass die sachgrundlos befristete Beschäftigung sehr wahrscheinlich nicht entfristet wird (Degradierung, Mobbing, keine klare Kommunikation).
Irgendwo habe ich mal gelesen, dass sachgrundlose Beschäftigungen maximal insgesamt 2 Jahre dauern dürfen und spätestens dann entfristet werden müssen und sofern sie nicht entfristet werden und man eine KÜ erhält man Anspruch auf eine Abfindung hat.
Was ist da dran und in wie weit kann dies mit aktueller Rechtssprechung untermauer werden?
Vielen Dank.
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