Hallo,
es geht um folgendes: Ich arbeite als Lokführer & befand mich auf Grund von psychischen Problemen von Nov - Jan. in einer Tagesklinik. Nach Entlassung wurde mir zu einer ambulanten Therapie geraten. Ich nach Entlassung normal wieder arbeiten, bis ich gemerkt habe, dass es so in der Form doch nicht geht. Nun wollte ich zusammen mit meinem Vorgesetzten etwas an meinen Dienstplänen ändern oder mich vorübergehend an einen anderen Posten versetzen lassen (sehr große Firma). Ich bin daher auch aktuell arbeitsunfähig geschrieben bis sich alles geklärt hat. Mein Vorgesetzter hat mir einen Termin beim Betriebsarzt gemacht, da wir somit mehr in der Hand haben, wenn dieser dies bestätigt. Dort war ich nun und dieser benötigt zur Beurteilung den Bericht aus der Klinik, welcher bis dahin noch nicht vorlag. Nun habe ich heute den Entlassungsbericht erhalten, in dem am Ende steht, dass ich "generell arbeitsfähig" bin. Nun denke & vermute ich aber, dass der Betriebsarzt mich zumindest auf Grund des Berichtes und der Symptomatik als erstmal "nicht tauglich" schreibt.
Nun die eigentliche Frage, wie gehe ich dann am Besten vor, sollte der Betriebsarzt mich als derzeit nicht tauglich einstufen ? Laut Entlassungsbericht bin ich ja arbeitsfähig, daher kann ich mich ja auch wahrscheinlich schlecht ewig krankschreiben lassen, weil die Krankenkasse sonst meckert, da ich ja laut Bericht "generell arbeitsfähig" bin. Die Firma wird wahrscheinlich darauf pochen, dass ich mich weiterhin arbeitsunfähig schreiben lasse. Allerdings wird die ambulante Therapie relativ lange dauern, so lange kann ich ja nicht AU sein. Generell wie im Bericht geschrieben bin ich auch arbeitsfähig, nur komme ich derzeit so nicht mit den Diensten zurecht und bin quasi vorrübergehend Dienstunfähig/Berufsunfähig. Soll ich meine "Arbeitskraft" dann trotzdem anbieten und auf vorübergehende Versetzung oder Dienstplanänderung bestehen oder bin ich gezwungen mich arbeitsunfähig schreiben zu lassen & somit Probleme mit der KK zu bekommen ?
Vielen Dank im Voraus
lg mrhighway
es geht um folgendes: Ich arbeite als Lokführer & befand mich auf Grund von psychischen Problemen von Nov - Jan. in einer Tagesklinik. Nach Entlassung wurde mir zu einer ambulanten Therapie geraten. Ich nach Entlassung normal wieder arbeiten, bis ich gemerkt habe, dass es so in der Form doch nicht geht. Nun wollte ich zusammen mit meinem Vorgesetzten etwas an meinen Dienstplänen ändern oder mich vorübergehend an einen anderen Posten versetzen lassen (sehr große Firma). Ich bin daher auch aktuell arbeitsunfähig geschrieben bis sich alles geklärt hat. Mein Vorgesetzter hat mir einen Termin beim Betriebsarzt gemacht, da wir somit mehr in der Hand haben, wenn dieser dies bestätigt. Dort war ich nun und dieser benötigt zur Beurteilung den Bericht aus der Klinik, welcher bis dahin noch nicht vorlag. Nun habe ich heute den Entlassungsbericht erhalten, in dem am Ende steht, dass ich "generell arbeitsfähig" bin. Nun denke & vermute ich aber, dass der Betriebsarzt mich zumindest auf Grund des Berichtes und der Symptomatik als erstmal "nicht tauglich" schreibt.
Nun die eigentliche Frage, wie gehe ich dann am Besten vor, sollte der Betriebsarzt mich als derzeit nicht tauglich einstufen ? Laut Entlassungsbericht bin ich ja arbeitsfähig, daher kann ich mich ja auch wahrscheinlich schlecht ewig krankschreiben lassen, weil die Krankenkasse sonst meckert, da ich ja laut Bericht "generell arbeitsfähig" bin. Die Firma wird wahrscheinlich darauf pochen, dass ich mich weiterhin arbeitsunfähig schreiben lasse. Allerdings wird die ambulante Therapie relativ lange dauern, so lange kann ich ja nicht AU sein. Generell wie im Bericht geschrieben bin ich auch arbeitsfähig, nur komme ich derzeit so nicht mit den Diensten zurecht und bin quasi vorrübergehend Dienstunfähig/Berufsunfähig. Soll ich meine "Arbeitskraft" dann trotzdem anbieten und auf vorübergehende Versetzung oder Dienstplanänderung bestehen oder bin ich gezwungen mich arbeitsunfähig schreiben zu lassen & somit Probleme mit der KK zu bekommen ?
Vielen Dank im Voraus
lg mrhighway
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