Hallo,
Wir sind ein 11köpfiger BR bei einer Freistellung.
Der Betrieb ist in 16 unterschiedliche Betriebsteile unterteilt. Die BR Mitglieder arbeiten zu unterschiedlichen Zeiten.
Mit viel Mühe haben wir nun endlich einen Termin gefunden, so dass wir wöchtenlich Sitzung halten können.
Zur Verfügung stehen uns:
1 Büro (ca. 10- 12m² geschätzt), sowie 14 tägig ein Konferenzraum im Bürogebäude und im Wechsel ein Besprechungsraum einer Einrichtung. Einen "eigenen" Sitzungsraum haben wir nicht.
Nun soll das BR Büro anderweitig belegt werden, so dass die Raumsuche losging. Meine Bitte, es dann doch gleich richtig zu machen, so dass wir sowohl Büro als auch Sitzungsraum bekämen wurde kostentechnisch abgelehnt.
Die Überlegung der GF ist nun folgende: Das Büro wird ein Stockwerk nach unten in einen bisher als Konferenzraum genutztes Zimmerchen verlegt (der Raum ist noch kleiner, als das bisherige Büro). Die Sitzungen sollen so wie bisher im Wechsel der oben genannten Räume stattfinden. Dies ist aber nur eine Übergangslösung, die GF will sich dann "bis Februar oder so" etwas überlegen.
Die Sitzungen an zwei verschiedenen Orten ist z.T. recht schwierig, da Unterlagen und co transportiert werden müssen und man so nicht kurz in Akten u.*. nachlesen kann.
Weiterhin gibt es einen Betriebsteil, der ebenfalls in absehbarer Zeit "obdachlos" wird. Auch hier wurde nach "flickschuster" Lösungen gesucht.
Unsere Grundidee war, beide Bereiche in neu anzumietenden Räumen unterzubringen. Somit hätte man zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen. Das lehnt die GF ganz klar ab.
Was müssen wir uns gefallen lassen?
Gibt es bereits vergleichbare Urteile?
Gibt es eine Möglichkeit ohne gerichtliche Auseinandersetzung einen Anspruch klar zu definieren?
Wir sind ein 11köpfiger BR bei einer Freistellung.
Der Betrieb ist in 16 unterschiedliche Betriebsteile unterteilt. Die BR Mitglieder arbeiten zu unterschiedlichen Zeiten.
Mit viel Mühe haben wir nun endlich einen Termin gefunden, so dass wir wöchtenlich Sitzung halten können.
Zur Verfügung stehen uns:
1 Büro (ca. 10- 12m² geschätzt), sowie 14 tägig ein Konferenzraum im Bürogebäude und im Wechsel ein Besprechungsraum einer Einrichtung. Einen "eigenen" Sitzungsraum haben wir nicht.
Nun soll das BR Büro anderweitig belegt werden, so dass die Raumsuche losging. Meine Bitte, es dann doch gleich richtig zu machen, so dass wir sowohl Büro als auch Sitzungsraum bekämen wurde kostentechnisch abgelehnt.
Die Überlegung der GF ist nun folgende: Das Büro wird ein Stockwerk nach unten in einen bisher als Konferenzraum genutztes Zimmerchen verlegt (der Raum ist noch kleiner, als das bisherige Büro). Die Sitzungen sollen so wie bisher im Wechsel der oben genannten Räume stattfinden. Dies ist aber nur eine Übergangslösung, die GF will sich dann "bis Februar oder so" etwas überlegen.
Die Sitzungen an zwei verschiedenen Orten ist z.T. recht schwierig, da Unterlagen und co transportiert werden müssen und man so nicht kurz in Akten u.*. nachlesen kann.
Weiterhin gibt es einen Betriebsteil, der ebenfalls in absehbarer Zeit "obdachlos" wird. Auch hier wurde nach "flickschuster" Lösungen gesucht.
Unsere Grundidee war, beide Bereiche in neu anzumietenden Räumen unterzubringen. Somit hätte man zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen. Das lehnt die GF ganz klar ab.
Was müssen wir uns gefallen lassen?
Gibt es bereits vergleichbare Urteile?
Gibt es eine Möglichkeit ohne gerichtliche Auseinandersetzung einen Anspruch klar zu definieren?
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