Hallo,
eine Mitarbeiterin ist während der Elternzeit erneut schwanger geworden. Damit sie die neuen Mutterschutzfristen und -zuschüsse wahrnehmen kann - so habe ich mir zusammengelesen - muss sie ihre derzeitige Elternzeit beenden (was in diesem Fall auch nicht der Zustimmung des AG bedarf).
Aber es ist richtig, dass die Mitarbeiterin das vorzeitige Elternzeit-Ende schriftlich dem AG gegenüber anzeigen muss? Gibt es dafür Fristen?
Danke & Gruß
Klaus
eine Mitarbeiterin ist während der Elternzeit erneut schwanger geworden. Damit sie die neuen Mutterschutzfristen und -zuschüsse wahrnehmen kann - so habe ich mir zusammengelesen - muss sie ihre derzeitige Elternzeit beenden (was in diesem Fall auch nicht der Zustimmung des AG bedarf).
Aber es ist richtig, dass die Mitarbeiterin das vorzeitige Elternzeit-Ende schriftlich dem AG gegenüber anzeigen muss? Gibt es dafür Fristen?
Danke & Gruß
Klaus
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