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Impf-Pflicht?

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  • Impf-Pflicht?

    die Schweinegrippe grasiert und die Unsicherheit wächst. Nun meine Frage:
    Kann der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer verlangen das dieser sich impfen läßt? Über den eigenen Arzt oder als Impfung durch den Betriebsarzt??
    Danke für Nachrichten
    hollie

  • #2
    AW: Impf-Pflicht?

    Ich kenne keine Rechtsgrundlage auf derer der AG das verlangen könnte.

    MfG
    Matthias

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    • #3
      AW: Impf-Pflicht?

      ...außer man hat eine rosa Nase in Form einer Steckdose...
      Wer sich die Anwaltskosten für eine Beratung nicht leisten kann und keine Versicherung hat, die einspringt, hat die Möglichkeit, Beratungshilfe beim Amtsgericht am Wohnort zu beantragen (außer in Hamburg und Bremen). Eine fachanwaltliche Erstberatung kostet dann eine Selbstbeteiligung von derzeit 10,00 €. Der Rechtsanwalt erhält vom Gericht dann eine Pauschale für Beratung und ggf erste außergerichtliche Tätigkeiten. Im Falle eines Prozesses kann man wiederum Prozesskostenhilfe beantragen.

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      • #4
        AW: Impf-Pflicht?

        In der DDR gab es ein Impfgesetz. Da mussten eigentlich alle geimpft werden. Selbst hier gab es Ausnahmen.

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        • #5
          AW: Impf-Pflicht?

          Hallo,

          da eine Impfung (Spritze) immer einen Eingriff in die körperliche Unversehrheit (Grundrecht) darstellt, sind für mich kaum Szenarien vorstellbar die eine Verpflichtung zu einer Impfung begründen könnten. Schon gar nicht bei der Schweinegrippe ...

          Gruß

          Kommentar


          • #6
            AW: Impf-Pflicht?

            Zitat von Fragende? Beitrag anzeigen
            Hallo,

            da eine Impfung (Spritze) immer einen Eingriff in die körperliche Unversehrheit (Grundrecht) darstellt, sind für mich kaum Szenarien vorstellbar die eine Verpflichtung zu einer Impfung begründen könnten. Schon gar nicht bei der Schweinegrippe ...

            Gruß
            Ich hatte ja nicht das Gefühl, dass man diese Fragestellung noch weiter diskutieren muss.
            Aber ich verweise gerne mal auf § 20 Abs. 6 IfSG...

            Da kann man sich dann auch seine Grundrechte in die Haare schmieren...

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            • #7
              AW: Impf-Pflicht?

              Zitat von Kölner Beitrag anzeigen
              Aber ich verweise gerne mal auf § 20 Abs. 6 IfSG...
              Danke für den Hinweis! Ich hatte überlegt, das Katastrophen-Szenarien zwar möglich aber doch recht unwahrscheinlich sind.

              Gab es einen solchen Fall schon mal?

              Gruß

              Kommentar


              • #8
                AW: Impf-Pflicht?

                Zitat von Fragende? Beitrag anzeigen
                Danke für den Hinweis! Ich hatte überlegt, das Katastrophen-Szenarien zwar möglich aber doch recht unwahrscheinlich sind.

                Gab es einen solchen Fall schon mal?

                Gruß
                Mir nicht bekannt. Bin leider zu jung dafür - aber es geht, wenn es gehen sollte schneller, als man sich das vll. wünscht!

                Kommentar


                • #9
                  AW: Impf-Pflicht?

                  Zitat von Kölner Beitrag anzeigen
                  Mir nicht bekannt. Bin leider zu jung dafür - aber es geht, wenn es gehen sollte schneller, als man sich das vll. wünscht!
                  OT: Ich bin jetzt aber schlauer, denn in meinem Alter hat man noch die Narben der Pocken-Impfung :-) Und die war eine Pflichtimpfung in D.

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                  • #10
                    AW: Impf-Pflicht?

                    Hallo

                    Der Vollständigkeit halber vielleicht noch der Hinweis auf die Unfallverhütungsvorschrif ten "BGV C8 - Gesundheitsdienst"
                    Diese sehen in §4 folgendes vor:

                    Der Unternehmer hat sicherzustellen, daß die Beschäftigten über die für sie infrage kommenden Maßnahmen zur Immunisierung bei Aufnahme der Tätigkeit und bei gegebener Veranlassung unterrichtet werden. Die im Einzelfall gebotenen Maßnahmen zur Immunisierung sind im Einvernehmen mit dem Arzt, der die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen durchführt, festzulegen. Die Immunisierung ist für die Beschäftigten kostenlos zu ermöglichen.
                    UVV Gesundheitsdiens

                    Die AG (niedergelassene Ärzte, Krankenhausträger usw.) sind aufgrund der UVV verpflichtet, den Beschäftigten Immunisierungsmaßnahmen (zum Beispiel gegen Hepatitis B) anzubieten, die Beschäftigten können aber frei entscheiden, ob sie sich einer solchen Maßnahme unterziehen wollen. Dies gilt sowohl für Hepatitis B wie auch für andere Impfungen (z.B. Hepatitis A). Impfpflichten sind mit Rücksicht auf das in Artikel 2 Grundgesetz garantierte Recht auf körperliche Unversehrtheit ausdrücklich nicht vorgesehen. AN, die sich einer Immunisierungsmaßnahme nicht unterziehen wollen, können vom AG dazu angehalten werden; eine Erklärung darüber abzugeben, daß ihnen entsprechende Maßnahmen kostenlos angeboten worden sind.

                    Gruß,
                    LeoLo
                    Wer sich die Anwaltskosten für eine Beratung nicht leisten kann und keine Versicherung hat, die einspringt, hat die Möglichkeit, Beratungshilfe beim Amtsgericht am Wohnort zu beantragen (außer in Hamburg und Bremen). Eine fachanwaltliche Erstberatung kostet dann eine Selbstbeteiligung von derzeit 10,00 €. Der Rechtsanwalt erhält vom Gericht dann eine Pauschale für Beratung und ggf erste außergerichtliche Tätigkeiten. Im Falle eines Prozesses kann man wiederum Prozesskostenhilfe beantragen.

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: Impf-Pflicht?

                      Zitat von Kölner Beitrag anzeigen
                      Ich hatte ja nicht das Gefühl, dass man diese Fragestellung noch weiter diskutieren muss.
                      Aber ich verweise gerne mal auf § 20 Abs. 6 IfSG...

                      Da kann man sich dann auch seine Grundrechte in die Haare schmieren...

                      nehmen wir mal an :

                      AG fordert auf sich aufgrund blabla (z.b. schon mehrere erkrankungen im betrieb, stadt, land etc.) gegen die mexikanische grippe (ein herz für schweine ) impfen zu lassen

                      AN will nicht, da er ja nicht muß......

                      AN erkrankt daraufhin an der grippe, AG erfährt den grund und verweigert daraufhin die lohnfortzahlung, da er sich darauf beruft, er müsse nicht bezahlen, da der AN aufgrund seiner weigerung zur impfung die krankheit selbst verschuldet hätte

                      denkbares szenario ?

                      Kommentar


                      • #12
                        AW: Impf-Pflicht?

                        Zitat von kriegsrat Beitrag anzeigen
                        nehmen wir mal an :

                        AG fordert auf sich aufgrund blabla (z.b. schon mehrere erkrankungen im betrieb, stadt, land etc.) gegen die mexikanische grippe (ein herz für schweine ) impfen zu lassen

                        AN will nicht, da er ja nicht muß......

                        AN erkrankt daraufhin an der grippe, AG erfährt den grund und verweigert daraufhin die lohnfortzahlung, da er sich darauf beruft, er müsse nicht bezahlen, da der AN aufgrund seiner weigerung zur impfung die krankheit selbst verschuldet hätte

                        denkbares szenario ?
                        .... verfolge das hier gespannt, aber auf o.g. Antwort bin ich jetzt richtig neugierig...........

                        Kommentar


                        • #13
                          AW: Impf-Pflicht?

                          Zitat von hollie Beitrag anzeigen
                          .... verfolge das hier gespannt, aber auf o.g. Antwort bin ich jetzt richtig neugierig...........
                          Hallo, hollie

                          Mir fällt dazu nur folgendes ein:

                          Wenn die Erkrankung des Beschäftigten auf einer Schädigung durch einen dritten beruht, so gehen dann die Schadensersatzansprüche des Erkrankten insoweit auf den AG über, als dieser Entgeltfortzahlung geleiste hat (§ 6 EFZG). Noch etwas, solnge der Beschäftigte seine Nachwiepflicht nicht erfüllt, kann der AG Entgeltfortzahlung verweigern (§ 7 Abs.1 EFZG). Er ist aber zur Nachzahlung verpflichtet, wenn der Erkrankte seiner Nachweispflicht -wenn auch verspätet- nachgekommen ist.
                          Der AG kann Entgeltfortzahlung auch dann ablehnen, wenn der Erkrankte den Übergang seines Schadenersatzanspruches gegen den Dritten auf den AG vereitelt
                          (§ 7 Abs.1 Nr.2 EFZG).
                          Gruß FS
                          In einem guten Wort ist Wärme für drei Winter!

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                          • #14
                            AW: Impf-Pflicht?

                            Zitat von kriegsrat Beitrag anzeigen
                            nehmen wir mal an :

                            AG fordert auf sich aufgrund blabla (z.b. schon mehrere erkrankungen im betrieb, stadt, land etc.) gegen die mexikanische grippe (ein herz für schweine ) impfen zu lassen

                            AN will nicht, da er ja nicht muß......

                            AN erkrankt daraufhin an der grippe, AG erfährt den grund und verweigert daraufhin die lohnfortzahlung, da er sich darauf beruft, er müsse nicht bezahlen, da der AN aufgrund seiner weigerung zur impfung die krankheit selbst verschuldet hätte

                            denkbares szenario ?
                            Gegenfrage: Wäre folgendes Szenario denkbar?:
                            AG warnt AN davor, am WE Fußball zu spielen. AN bricht sich am WE beim Fußball spielen das Bein. AG verweigert Lohnfortzahlung, da er ja vorher gewarnt habe.

                            Nun Antwort auf Deine Frage:
                            Das Szenario ist sicher denkbar (sonst hättest Du es ja auch gar nicht erdenken können )
                            Aber ich halte es vor Gericht nicht durchsetzbar.
                            Natürlich kann ein Vegetarier sehr zivil mit einem Kannibalen über das gemeinsame Nachtmahl verhandeln; dabei sollte er das Küchenmesser aber nicht als Vorleistung abgeben
                            Josef Joffe

                            Kommentar


                            • #15
                              AW: Impf-Pflicht?

                              Zitat von Lotte Beitrag anzeigen
                              Gegenfrage: Wäre folgendes Szenario denkbar?:
                              AG warnt AN davor, am WE Fußball zu spielen. AN bricht sich am WE beim Fußball spielen das Bein. AG verweigert Lohnfortzahlung, da er ja vorher gewarnt habe.

                              Nun Antwort auf Deine Frage:
                              Das Szenario ist sicher denkbar (sonst hättest Du es ja auch gar nicht erdenken können )
                              Aber ich halte es vor Gericht nicht durchsetzbar.

                              Summa summarum geh ich jetzt davon aus das hätte - wäre - wenn ..................

                              AN nicht verpflichtet sind sich impfen zu lassen und auch keinerlei Konsequenzen zu befürchten haben falls sie doch erkranken..........

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