Hallo zusammen,
im Juli 2009 beantragte ich zum 1. Dezember 09 Altersteilzeit in Blockform.
Mein AG lehnte mir den Antrag aus
"wirtschaftlichen Gründen" ab.
Mit meinem Alter 58 1/2 also Jahrgang 51 falle ich nach §2 a-c TV ATZ unter die "kann" Zulassung.
An der Ablehnung meines AG kann ich demnach nicht ändern.
Jetzt erfuhr ich, dass mein AG zwei meiner Mitarbeitern mit gleichen Voraussetzungen "kann" den Antrag auf Altersteilzeit genehmigt hat.
Wie stehen meine Chancen auf Klage wegen Ungleichbehandlung ?
Leider wurde ich bei meinen Recherschen über Fallbeispiele im Internet nicht fündig.
Wer kann mir Tipp`s geben ?
Wie sagt der Saarländer ?
...vorerst schon mal danke...
im Juli 2009 beantragte ich zum 1. Dezember 09 Altersteilzeit in Blockform.
Mein AG lehnte mir den Antrag aus
"wirtschaftlichen Gründen" ab.

Mit meinem Alter 58 1/2 also Jahrgang 51 falle ich nach §2 a-c TV ATZ unter die "kann" Zulassung.
An der Ablehnung meines AG kann ich demnach nicht ändern.
Jetzt erfuhr ich, dass mein AG zwei meiner Mitarbeitern mit gleichen Voraussetzungen "kann" den Antrag auf Altersteilzeit genehmigt hat.
Wie stehen meine Chancen auf Klage wegen Ungleichbehandlung ?
Leider wurde ich bei meinen Recherschen über Fallbeispiele im Internet nicht fündig.
Wer kann mir Tipp`s geben ?
Wie sagt der Saarländer ?
...vorerst schon mal danke...
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