Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Freistellung nach Kündigung durch AN

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Freistellung nach Kündigung durch AN

    Hallöchen...ich habe da mal ne Frage, die mich sehr beschäftigt..

    ich kündige jetzt während der Probezeit mit 2 wöchiger Kündigungsfrist meinen Arbeitsvertrag. Ich weiß, dass die Firma aus Gründen der Sicherheit die Mitarbeiter sofort freistellt von der Arbeit.

    Bekomme ich von der Firma während der Zeit der Freistellung weiter mein Gehalt? Eine Abfindung ist wohl eher nicht fällig denke ich, weil ich selber kündige!? Urlaub hab ich noch nicht angesammelt und Überstunden habe ich auch keine! Muss ich mich während dieser 2 Wochen arbeitslos melden? Anschließend habe ich bereits einen neuen Job. Könnte ich den auch früher anfangen während der Freistellung oder bin ich noch vom Gesetz her noch in einem "Arbeitsverhältnis"?? ?

    Fragen über Fragen..ich hoffe ihr könnt mir helfen! Ich sag schon jetzt vielen lieben Dank für Antworten :-)

  • #2
    AW: Freistellung nach Kündigung durch AN

    Zitat von scorpion Beitrag anzeigen
    Hallöchen...ich habe da mal ne Frage, die mich sehr beschäftigt..

    ich kündige jetzt während der Probezeit mit 2 wöchiger Kündigungsfrist meinen Arbeitsvertrag. Ich weiß, dass die Firma aus Gründen der Sicherheit die Mitarbeiter sofort freistellt von der Arbeit.

    Bekomme ich von der Firma während der Zeit der Freistellung weiter mein Gehalt? Eine Abfindung ist wohl eher nicht fällig denke ich, weil ich selber kündige!? Urlaub hab ich noch nicht angesammelt und Überstunden habe ich auch keine! Muss ich mich während dieser 2 Wochen arbeitslos melden? Anschließend habe ich bereits einen neuen Job. Könnte ich den auch früher anfangen während der Freistellung oder bin ich noch vom Gesetz her noch in einem "Arbeitsverhältnis"?? ?

    Fragen über Fragen..ich hoffe ihr könnt mir helfen! Ich sag schon jetzt vielen lieben Dank für Antworten :-)
    Wenn Du Dich an Deine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag hälst, müsste auch der AG sich an seine Pflicht halten und das Geld trotz Freistellung zahlen. Er kann natürlich Deine Arbeitskraft bis zum Ende einfordern und Du musst sie zur Verfügung stellen.
    Hast Du den neuen AV schon unterschrieben? Dann musst Du Dich nicht arbeitslos melden. Und für die 2 Wochen KüFrist sowieso nicht.
    Natürlich kann ein Vegetarier sehr zivil mit einem Kannibalen über das gemeinsame Nachtmahl verhandeln; dabei sollte er das Küchenmesser aber nicht als Vorleistung abgeben
    Josef Joffe

    Kommentar


    • #3
      AW: Freistellung nach Kündigung durch AN

      [quote=Lotte;1050187] müsste auch der AG sich an seine Pflicht halten und das Geld trotz Freistellung zahlen.
      Hast Du den neuen AV schon unterschrieben?


      Also sehe ich das richtig, dass ich während einer Freistellung das Gehalt zahlen muss und mich somit in einem versicherten Arbeitsverhältnis befinde??? Wo finde ich entsprechende Gesetzestexte?*freu* Der neue Arbeitsvertrag kommt mit Sicherheit..(in meinem Beruf gibts mehr Angebot, als Nachfrage)noch habe ich ihn aber nicht!

      Der AG wird mich per sofort freistellen, die Angst vor einem durch den Arbeitnehmer angerichteten Schaden ist ihm wohl zu groß (hat wohl schon viele miese Erfahrungen gesammelt)...

      Normalerweise werden Urlaub und Überstunden angerechnet (glaube ich) welche ich nicht habe :-( ich werde eh einen Anwalt beschäftigen müssen, um mein letztes Gehalt vollständig zu erhalten :-( leider leider (Erfahrungsberichte Ex-Angestellter)

      Kommentar


      • #4
        AW: Freistellung nach Kündigung durch AN

        Anschließend habe ich bereits einen neuen Job. Könnte ich den auch früher anfangen während der Freistellung oder bin ich noch vom Gesetz her noch in einem "Arbeitsverhältnis"?? ?
        Nein, würde ich nicht machen. Ja, Du stehst noch in einem Arbeitsverhältnis
        Natürlich kann ein Vegetarier sehr zivil mit einem Kannibalen über das gemeinsame Nachtmahl verhandeln; dabei sollte er das Küchenmesser aber nicht als Vorleistung abgeben
        Josef Joffe

        Kommentar


        • #5
          AW: Freistellung nach Kündigung durch AN

          Die Gesetzestexte findest Du im BGB, § 611 fff...
          Nur bei einer fristlosen Kündigung erlischt das Arbeitsverhältnis sofort
          Natürlich kann ein Vegetarier sehr zivil mit einem Kannibalen über das gemeinsame Nachtmahl verhandeln; dabei sollte er das Küchenmesser aber nicht als Vorleistung abgeben
          Josef Joffe

          Kommentar


          • #6
            AW: Freistellung nach Kündigung durch AN

            Ja dafür bedarf es doch aber leider eines triftigen Grundes..oder? Ich wäre dankbar für eine sofortige Freistellung ohne Nutzung meiner Arbeitskraft und Weiterzahlung des Gehaltes... endlich Urlaub^^ Ich denke mir bleibt nur eine normale Kündigung :-/ Will da nur noch weg weg weg

            Kommentar


            • #7
              AW: Freistellung nach Kündigung durch AN

              Ja während der Feistellung bekommen Sie ihr Gehalt weiter ausgezahlt. Arbeitslos melden mach nur dann Sinn wenn sie alg 1 beziehen wollen. Mehr zu Anmeldung: Arbeitslosengeld Antrag - Checkliste für die Anmeldung von ALG 1

              Kommentar

              Ad Widget rechts

              Einklappen

              Google

              Einklappen
              Lädt...
              X