Hallo,
ich habe eine Frage zu Abfindungen:
Mein Freund wird zum 31.01.2010 fistgerecht, betriebsbedingt gekündigt. Es wurde eine Abfindung in allgemein üblicher Höhe (< 1/2 Monatsgehalt je Beschäftigungsjahr) vereinbart.
Wenn ich es richtig verstanden habe, handelt es sich dabei um eine beitragspflichtige Einmahlzahlung, die auch ganz normal versteuert werden muss.
Zählt die Abfindung nun zur Berechnungsgrundlage des ALG I bzw. zum durchschnittlichen Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate?
Darüber hinaus stehen auch noch einige Bonuszahlungen für erfolgreich abgeschlossene Projekte aus. Hier dieselbe Frage: wirken sich diese Zahlungen ggf. positiv auf das zu erwartende Arbeitslosengeld aus?
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte
ich habe eine Frage zu Abfindungen:
Mein Freund wird zum 31.01.2010 fistgerecht, betriebsbedingt gekündigt. Es wurde eine Abfindung in allgemein üblicher Höhe (< 1/2 Monatsgehalt je Beschäftigungsjahr) vereinbart.
Wenn ich es richtig verstanden habe, handelt es sich dabei um eine beitragspflichtige Einmahlzahlung, die auch ganz normal versteuert werden muss.
Zählt die Abfindung nun zur Berechnungsgrundlage des ALG I bzw. zum durchschnittlichen Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate?
Darüber hinaus stehen auch noch einige Bonuszahlungen für erfolgreich abgeschlossene Projekte aus. Hier dieselbe Frage: wirken sich diese Zahlungen ggf. positiv auf das zu erwartende Arbeitslosengeld aus?
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte
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