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ALG1 Sperre trotz Küschutzklage?

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  • ALG1 Sperre trotz Küschutzklage?

    Hallo,
    mein Problem ist folgendes:
    Mein Mann hat vor 4 Wochen eine ausserordenliche sowie eine ordendliche Kündigung wegen angeblicher Unterschlagung (welches natürlich nicht stimmt) bekommen. Er hat über VERDI sofort Kü. Schutzklage eingereicht. Jetzt hat das Arbeitsamt eine Sperre für ALG1 verhängt. Ist das Rechtens?
    Gruß Kigima

  • #2
    AW: ALG1 Sperre trotz Küschutzklage?

    Das geht...
    ...
    Schon der Verdacht einer Straftat kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen. Wenn der Arbeitgeber wegen des Verdachts einer Strafat einem Mitarbeiter kündigt und die Kündigung arbeitsrechtlich zulässig ist, hat dies Auswirkungen auf die 12-wöchige Sperrzeit. Der Mitarbeiter wird dann so behandelt, als habe er die Kündigung verursacht.
    Landessozialgericht (Az.: L 1 AL 127/01).

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    • #3
      AW: ALG1 Sperre trotz Küschutzklage?

      Zitat von Kigima Beitrag anzeigen
      Hallo,
      mein Problem ist folgendes:
      Mein Mann hat vor 4 Wochen eine ausserordenliche sowie eine ordendliche Kündigung wegen angeblicher Unterschlagung (welches natürlich nicht stimmt) bekommen. Er hat über VERDI sofort Kü. Schutzklage eingereicht. Jetzt hat das Arbeitsamt eine Sperre für ALG1 verhängt. Ist das Rechtens?
      Gruß Kigima
      Klagen heißt ja noch nicht gewinnen. Sollte die Kündigungsschutzklage erfolgreich sein, wird auch die Sperrzeit wieder aufgehoben werden bzw. hat sich erledigt wenn man Gehalt nachbezahlt bekommt.

      Trotzdem ist es nötig, gegen die Sperrzeitentscheidung jetzt schon Widerspruch einzulegen.z.B. falls das Verfahren mit Abfindung endet. Wenn zwischenzeitlich das Geld zum Leben nicht reicht, kann man (ab Antrag darauf) Arbeitslosengeld II beziehen, aber auch gekürzt.

      E.D.

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      • #4
        AW: ALG1 Sperre trotz Küschutzklage?

        Auf Verdacht ? Sind wir hier am Amtsgericht Erich Honnecker oder im Rechtsstaat ? Ich ahne schon, im Zweifelsfall Ersteres.

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        • #5
          AW: ALG1 Sperre trotz Küschutzklage?

          Zitat von michael123456 Beitrag anzeigen
          Auf Verdacht ? Sind wir hier am Amtsgericht Erich Honnecker oder im Rechtsstaat ? Ich ahne schon, im Zweifelsfall Ersteres.
          Wenn man sich schon solcher Unsachlichkeiten/Platitüden hingibt, dann sollte man es da tun, wo es gewünscht ist - ich für meinen Teil finde das nicht prickelnd.
          Es gehört aber auch zum Rechtsstaat solche Meinungsäußerungen zu tolerieren.

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          • #6
            AW: ALG1 Sperre trotz Küschutzklage?

            Zitat von Kölner Beitrag anzeigen
            Wenn man sich schon solcher Unsachlichkeiten/Platitüden hingibt, dann sollte man es da tun, wo es gewünscht ist - ich für meinen Teil finde das nicht prickelnd.
            Es gehört aber auch zum Rechtsstaat solche Meinungsäußerungen zu tolerieren.
            ...zumal bei gleichzeitiger Kündigungsschutzklage er der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung steht.
            Motto: „Lohn- und Arbeitsbedingungen sind nicht das Ergebnis von Billigkeitserwägungen, sondern der Ausdruck realer Machtverhältnisse. Nicht nach Recht und Gerechtigkeit füllt die Entscheidung darüber, ob die Löhne steigen oder fallen, ob Acht- oder
            Zehnstundenarbeitstag; alle Diskussionen darüber, ob das eine oder andere jeweils richtig und angemessen sei, sind nutzlos, der Stärkere setzt seinen Standpunkt durch.“
            Dr. Ernst Heller
            12. November 1925 im Unternehmerorgan „Das Holz“.

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            • #7
              AW: ALG1 Sperre trotz Küschutzklage?

              Hallo

              Zitat von Brummbär Beitrag anzeigen
              ...zumal bei gleichzeitiger Kündigungsschutzklage er der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung steht.
              Warum nicht? Ganz im Gegenteil.

              KSchG - Einzelnorm

              Gruß,
              LeoLo
              Wer sich die Anwaltskosten für eine Beratung nicht leisten kann und keine Versicherung hat, die einspringt, hat die Möglichkeit, Beratungshilfe beim Amtsgericht am Wohnort zu beantragen (außer in Hamburg und Bremen). Eine fachanwaltliche Erstberatung kostet dann eine Selbstbeteiligung von derzeit 10,00 €. Der Rechtsanwalt erhält vom Gericht dann eine Pauschale für Beratung und ggf erste außergerichtliche Tätigkeiten. Im Falle eines Prozesses kann man wiederum Prozesskostenhilfe beantragen.

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              • #8
                AW: ALG1 Sperre trotz Küschutzklage?

                Bis die Umstände geklärt sind ist es wohl rechtens. Mehr: Kündigung: ALG-Sperrzeit Arbeitslosengeld Sperre

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