Hallo zusammen!
Ich hätte folgendes Anliegen:
Letztes Jahr habe ich einen Minijob in Heimarbeit gemacht. Eigentlich sollte meine Arbeitgeberin die Beiträge zur Sozialversicherung um meinen freiwilligen Anteil aufstocken und hat mir monatlich knapp 385 Euro überwiesen. Ich weiß die Hintergründe nicht ganz genau, jedenfalls hat sie die Beiträge wohl doch nicht weitergeleitet, sondern mir am Jahresende dann ausbezahlt.
Davon abgesehen hat sie ja aber trotzdem Abgaben/Steuern bezahlt. Nun meine Fragen:
1. Müsste sie mir nicht eine Art Jahresabrechnung ausstellen, aus der hervorgeht, dass ich bei ihr gearbeitet habe? Also im Prinzip eine Art Sozialversicherungsnachwe is?
2. Da es sich um Heimarbeit handelte, kann ich doch theoretisch meine Ausgaben (für Arbeitszimmer, Arbeitsmittel etc.) als Werbungskosten geltend machen, oder?! [Ich selbst kriege natürlich nichts zurück (ich habe ja auch keine Steuern bezahlt), aber da ich zusammen mit meinem Mann veranlagt werde, könnte ich die Kosten doch trotzdem abrechnen.] Brauche ich dafür irgendeinen Nachweis von meiner Arbeitgeberin?
Ich hatte sie schon zu Jahresbeginn gebeten, mir entsprechende Unterlagen zukommen zu lassen. Sie meinte aber, bei Minijob/Heimarbeit gäbe es sowas nicht.
Dass ich erst jetzt meine Steuererklärung abgebe, hat damit zu tun, dass ich eine Fristverlängerung beantragt hatte. Also nicht wundern.
Danke schon vorab für Eure Infos und viele Grüße,
AnBa.
Ich hätte folgendes Anliegen:
Letztes Jahr habe ich einen Minijob in Heimarbeit gemacht. Eigentlich sollte meine Arbeitgeberin die Beiträge zur Sozialversicherung um meinen freiwilligen Anteil aufstocken und hat mir monatlich knapp 385 Euro überwiesen. Ich weiß die Hintergründe nicht ganz genau, jedenfalls hat sie die Beiträge wohl doch nicht weitergeleitet, sondern mir am Jahresende dann ausbezahlt.
Davon abgesehen hat sie ja aber trotzdem Abgaben/Steuern bezahlt. Nun meine Fragen:
1. Müsste sie mir nicht eine Art Jahresabrechnung ausstellen, aus der hervorgeht, dass ich bei ihr gearbeitet habe? Also im Prinzip eine Art Sozialversicherungsnachwe is?
2. Da es sich um Heimarbeit handelte, kann ich doch theoretisch meine Ausgaben (für Arbeitszimmer, Arbeitsmittel etc.) als Werbungskosten geltend machen, oder?! [Ich selbst kriege natürlich nichts zurück (ich habe ja auch keine Steuern bezahlt), aber da ich zusammen mit meinem Mann veranlagt werde, könnte ich die Kosten doch trotzdem abrechnen.] Brauche ich dafür irgendeinen Nachweis von meiner Arbeitgeberin?
Ich hatte sie schon zu Jahresbeginn gebeten, mir entsprechende Unterlagen zukommen zu lassen. Sie meinte aber, bei Minijob/Heimarbeit gäbe es sowas nicht.
Dass ich erst jetzt meine Steuererklärung abgebe, hat damit zu tun, dass ich eine Fristverlängerung beantragt hatte. Also nicht wundern.

Danke schon vorab für Eure Infos und viele Grüße,
AnBa.
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