Hallo Zusammen,
ich brauche in folgender Sache Eure Meinung/Rechtsauffassung:
Wenn Frau Elternzeit beanspruchen möchte, muss sie spätestens 7 Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber anmelden und sich verbindlich erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren die ELZ genommen werden soll. Mann kann ja in der ELZ bis zu 30 Stunden arbeiten und der Mitarbeiter kann eine Verringerung seiner Arbeitszeit beim Arbeitgeber beantragen. Dieser Anspruch muss dem AG (Beginn und Umfang der gewünschten Verringerung etc.) sieben Wochen vor Beginn der Tätigkeit schriftlich mitgeteilt werden.
Nun zu meiner Frage:
Da Frau sich für die ersten zwei Jahre verbindlich erklären muss, kann man doch her gehen und dem AG mitteilen, dass man 2 Jahre ELZ beantragt und im ersten Jahr gar nicht arbeiten möchte. Dann kann mann, wenn ich es richtig auslege, hergehen und 7 Wochen vor Ablauf des ersten Jahres ELZ TZ mit bis zu 30 Stunden beantragen, oder?
Oder muß mann direkt den Umfang und Verteilung der ELZ komplett festlegen, ohne zu wissen, wie die Betreuung des Kindes zu gewährleisten ist?
Vielen Dank für Eure Feedbacks
Wauci
ich brauche in folgender Sache Eure Meinung/Rechtsauffassung:
Wenn Frau Elternzeit beanspruchen möchte, muss sie spätestens 7 Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber anmelden und sich verbindlich erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren die ELZ genommen werden soll. Mann kann ja in der ELZ bis zu 30 Stunden arbeiten und der Mitarbeiter kann eine Verringerung seiner Arbeitszeit beim Arbeitgeber beantragen. Dieser Anspruch muss dem AG (Beginn und Umfang der gewünschten Verringerung etc.) sieben Wochen vor Beginn der Tätigkeit schriftlich mitgeteilt werden.
Nun zu meiner Frage:
Da Frau sich für die ersten zwei Jahre verbindlich erklären muss, kann man doch her gehen und dem AG mitteilen, dass man 2 Jahre ELZ beantragt und im ersten Jahr gar nicht arbeiten möchte. Dann kann mann, wenn ich es richtig auslege, hergehen und 7 Wochen vor Ablauf des ersten Jahres ELZ TZ mit bis zu 30 Stunden beantragen, oder?
Oder muß mann direkt den Umfang und Verteilung der ELZ komplett festlegen, ohne zu wissen, wie die Betreuung des Kindes zu gewährleisten ist?
Vielen Dank für Eure Feedbacks
Wauci
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