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Anmeldung Elternzeit und Anmeldung Teilzeit

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  • Anmeldung Elternzeit und Anmeldung Teilzeit

    Hallo Zusammen,

    ich brauche in folgender Sache Eure Meinung/Rechtsauffassung:

    Wenn Frau Elternzeit beanspruchen möchte, muss sie spätestens 7 Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber anmelden und sich verbindlich erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren die ELZ genommen werden soll. Mann kann ja in der ELZ bis zu 30 Stunden arbeiten und der Mitarbeiter kann eine Verringerung seiner Arbeitszeit beim Arbeitgeber beantragen. Dieser Anspruch muss dem AG (Beginn und Umfang der gewünschten Verringerung etc.) sieben Wochen vor Beginn der Tätigkeit schriftlich mitgeteilt werden.

    Nun zu meiner Frage:

    Da Frau sich für die ersten zwei Jahre verbindlich erklären muss, kann man doch her gehen und dem AG mitteilen, dass man 2 Jahre ELZ beantragt und im ersten Jahr gar nicht arbeiten möchte. Dann kann mann, wenn ich es richtig auslege, hergehen und 7 Wochen vor Ablauf des ersten Jahres ELZ TZ mit bis zu 30 Stunden beantragen, oder?
    Oder muß mann direkt den Umfang und Verteilung der ELZ komplett festlegen, ohne zu wissen, wie die Betreuung des Kindes zu gewährleisten ist?

    Vielen Dank für Eure Feedbacks

    Wauci

  • #2
    AW: Anmeldung Elternzeit und Anmeldung Teilzeit

    Mit Beantragung der Elternzeit muss gleichzeitig erklärt werden, für welche Zeiten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerin Elternzeit nehmen werden. Diese Erklärung gilt für einen Zeitraum von zwei Jahren und ist für diesen Zeitraum bindend.
    Der Arbeitnehmer beantragt für einen Zeitraum von 2 Jahren Elternzeit bei seinem Arbeitgeber. Diese Elternzeit möchte der Arbeitnehmer so gestalten, dass er im ersten Jahr garnicht arbeitet, in dem verbleibenden 1 Jahren möchte der Arbeitnehmer 25 Stunden arbeiten, an jedem Wochentag fünf Stunden. Hieran ist der Arbeitnehmer gebunden, er kann nicht eine Verkürzung der Arbeitszeit von 25 auf 20 Stunden verlangen, da er an seinen Antrag für einen Zeitraum von 2 Jahren gebunden ist.

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    • #3
      AW: Anmeldung Elternzeit und Anmeldung Teilzeit

      Nachtrag:
      Für das sich anschließende dritte "flexible" Jahr muss die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer weitere Elternzeiten schriftlich neu beim Arbeitgeber beantragen, und dabei auch die Frist von acht Wochen beachten.

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