Hallo zusammen,
ich möchte (v.a. aus finanziellen Gründen) eine neue Stelle annehmen. Die schriftliche Einstellungszusage habe ich bereits. Meinen Willen diese Stelle anzunehmen habe ich per E-Mail dem neuen Arbeitgeber kundgetan. Die Unterschrift unter den neuen Arbeitsvertrag soll ich bei Arbeitsantritt leisten (in 3 Monaten).
Ich muss diesen Monat noch formal kündigen. Nachdem ich mein Vorhaben meinem alten Arbeitgeber mündlich mitgeteilt habe, fällt der trotz vorheriger Andeutungen meinerseits "aus allen Wolken", bleibt freundlich und unterbreitet mir unverhofft ein Angebot, das besser ist als das des neuen Arbeitgebers. Vorher schien dies auch in persönlichen Gesprächen nicht möglich. Beide Arbeitgeber haben >2000 MA. Mit meinem Vorgesetzten verstehe ich mich blendend. Er setzt sich für meinen Verbleib ein. Daher wohl auch das neue Angebot.
Der "alte" Job macht mir noch Freude, der neue sowieso.
Meine Frage zu diesem Sachverhalt:
Hätte es rechtliche Konsequenzen, wenn ich die neue Stelle wieder absage? Bis wann kann ich sie im allgemeinen absagen? Bis zur Unterschrift unter den neuen Arbeitsvertrag?
Vielen Dank
Zera
ich möchte (v.a. aus finanziellen Gründen) eine neue Stelle annehmen. Die schriftliche Einstellungszusage habe ich bereits. Meinen Willen diese Stelle anzunehmen habe ich per E-Mail dem neuen Arbeitgeber kundgetan. Die Unterschrift unter den neuen Arbeitsvertrag soll ich bei Arbeitsantritt leisten (in 3 Monaten).
Ich muss diesen Monat noch formal kündigen. Nachdem ich mein Vorhaben meinem alten Arbeitgeber mündlich mitgeteilt habe, fällt der trotz vorheriger Andeutungen meinerseits "aus allen Wolken", bleibt freundlich und unterbreitet mir unverhofft ein Angebot, das besser ist als das des neuen Arbeitgebers. Vorher schien dies auch in persönlichen Gesprächen nicht möglich. Beide Arbeitgeber haben >2000 MA. Mit meinem Vorgesetzten verstehe ich mich blendend. Er setzt sich für meinen Verbleib ein. Daher wohl auch das neue Angebot.
Der "alte" Job macht mir noch Freude, der neue sowieso.
Meine Frage zu diesem Sachverhalt:
Hätte es rechtliche Konsequenzen, wenn ich die neue Stelle wieder absage? Bis wann kann ich sie im allgemeinen absagen? Bis zur Unterschrift unter den neuen Arbeitsvertrag?
Vielen Dank
Zera
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