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  • Arbeitszeit freiwillig reduzieren

    Hallo zusammen,
    aus privaten Gründen, will ich mein Arbeitszeit (40 Std./Woche) zu 80% der Zeit über eine begrenzte Zeit reduzieren (4 Monate). Mein Arbeitgeber hat zugestimmt (schiließlich spart er auch Geld) und bietet mir zwei Möglichkeiten an: A) Der Arbeitgeber bietet mir Kurzarbeit 80% (so hat er finanzielle Vorteile vom Staat). B) Der Arbeitgeber bietet mir eine Vertragsänderung auf Teilzeit 32h und ich bekomme 80% meines normalen Gehalts, dafür muss eine Vertragsänderung gemacht werden. Nun habe ich viele Fragen:
    1. Wie sicher ist es (bei Kurzarbeit oder bei Teilzeit), dass ich wieder mein altes Arbeitsverhältnis zurück bekomme, die 40 Std./Woche? Sollte alles schriftlich gemacht werden?
    2. Wenn ich mich für Kurzarbeit entscheide, der Arbeitgeber hat gemeint, ich müsste vorher meinen restlichen Jahresurlaub aufbrauchen. Wie verrechne ich mein Urlaubsanspruch während der 4 Monate Kurzarbeit? Und wenn ich mich für die Teilzeit entscheide? Jetzt ist es so, mit 40 Std./Woche habe ich 2,5 freien Tagen pro Monat, d.h. 30 Urlaubstage im Jahr.
    3. Welche Aufwirkungen haben beide Möglichkeiten auf die Krankenkassebeiträge? (ich bin gesetzlich versichert). Auf Arbeitslosengeld in die Zukunft? Und auf die Rentenversicherung?
    4. Fällt euch noch was ein, worauf ich achten sollte? Ist eine vom beiden Möglichkeiten ratsamer, eure Meinung nach?
    5. An wen kann ich, als Arbeitnehmer, solche Fragen stellen? (ausser hier, natürlich)
    Vielen Dank
    Nadja

  • #2
    AW: Arbeitszeit freiwillig reduzieren

    Zitat von Nadja Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,
    aus privaten Gründen, will ich mein Arbeitszeit (40 Std./Woche) zu 80% der Zeit über eine begrenzte Zeit reduzieren (4 Monate). Mein Arbeitgeber hat zugestimmt (schiließlich spart er auch Geld) und bietet mir zwei Möglichkeiten an: A) Der Arbeitgeber bietet mir Kurzarbeit 80% (so hat er finanzielle Vorteile vom Staat). B) Der Arbeitgeber bietet mir eine Vertragsänderung auf Teilzeit 32h und ich bekomme 80% meines normalen Gehalts, dafür muss eine Vertragsänderung gemacht werden. Nun habe ich viele Fragen:
    1. Wie sicher ist es (bei Kurzarbeit oder bei Teilzeit), dass ich wieder mein altes Arbeitsverhältnis zurück bekomme, die 40 Std./Woche? Sollte alles schriftlich gemacht werden?
    2. Wenn ich mich für Kurzarbeit entscheide, der Arbeitgeber hat gemeint, ich müsste vorher meinen restlichen Jahresurlaub aufbrauchen. Wie verrechne ich mein Urlaubsanspruch während der 4 Monate Kurzarbeit? Und wenn ich mich für die Teilzeit entscheide? Jetzt ist es so, mit 40 Std./Woche habe ich 2,5 freien Tagen pro Monat, d.h. 30 Urlaubstage im Jahr.
    3. Welche Aufwirkungen haben beide Möglichkeiten auf die Krankenkassebeiträge? (ich bin gesetzlich versichert). Auf Arbeitslosengeld in die Zukunft? Und auf die Rentenversicherung?
    4. Fällt euch noch was ein, worauf ich achten sollte? Ist eine vom beiden Möglichkeiten ratsamer, eure Meinung nach?
    5. An wen kann ich, als Arbeitnehmer, solche Fragen stellen? (ausser hier, natürlich)
    Vielen Dank
    Nadja
    Hallo, Nadja

    Zu1
    Um KUG zu bekommen müßten aber auch die gesetzlichen Vorraussetzungen dafür gegeben sein. KUG beträgt 60 bzw.67 % des pauschalierten Nettolohns.(wenn der AG freiwillig erhöht um so besser)
    Zur Teilzeit: Wie viele Mitarbeiter hat denn euer Betrieb? In Bezug auf Teilzeit kannst du ins Teilzeitbefristungsgesetz nachsschauen.
    Während des Bezuges von KUG besteht die Sozialversicherungpflicht fort. Die Beträge für das während der Kurzarbeitsphase durch Arbeit erzielte(gekürzte) Arbeitsentgelt(=Istentgel t) zahlen AG und AN je zur Hälfte. Die Beiträge (Kranken-,Pflege.und Rentenversicherung) in Bezug auf das KUG hat der AG allein zu trgan (Bemesseungsgrundlage ist der auf 80% verminderte Untersschiedbetrag zwischen Sollentgelt und Istentgelz)
    Beim Urlaub verändert sich nichts.
    Gruß FS
    In einem guten Wort ist Wärme für drei Winter!

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    • #3
      AW: Arbeitszeit freiwillig reduzieren

      Hallo Fussballsend,
      vielen Dank für deine schnelle Antwort.
      Ich könnte Kurzarbeit bekommen, weil die gesetzlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind. Der Arbeitgeber würde mich so melden, so das wäre kein Problem. Ich würde dann 60% der Differenz bekommen. Ich weiss, mit Kurzarbeit wäre mein Gehalt weniger „betroffen“, aber rechtlich gesehen, ich weiss nicht, ob es eine „unsichere“ Variante als Teilzeit betreffs Vertragssicherheit, Arbeitslosengeld, KK, usw. sein kann. Ich kenne mich mit dem Thema gar nicht aus, deswegen weiss ich nicht, ob ich mit Kurzarbeit bzw. Teilzeit mein Job in Gefahr bringe.
      Was Urlaub betrifft, wenn ich nur 32 Std. die Woche arbeite, statt 40, ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass sich nicht verändert? Müsste doch weniger Urlaub sein?
      Vielen Dank nochmal
      Nadja

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      • #4
        AW: Arbeitszeit freiwillig reduzieren

        Zitat von Nadja Beitrag anzeigen
        Hallo Fussballsend,
        vielen Dank für deine schnelle Antwort.
        Ich könnte Kurzarbeit bekommen, weil die gesetzlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind. Der Arbeitgeber würde mich so melden, so das wäre kein Problem. Ich würde dann 60% der Differenz bekommen. Ich weiss, mit Kurzarbeit wäre mein Gehalt weniger „betroffen“, aber rechtlich gesehen, ich weiss nicht, ob es eine „unsichere“ Variante als Teilzeit betreffs Vertragssicherheit, Arbeitslosengeld, KK, usw. sein kann. Ich kenne mich mit dem Thema gar nicht aus, deswegen weiss ich nicht, ob ich mit Kurzarbeit bzw. Teilzeit mein Job in Gefahr bringe.
        Was Urlaub betrifft, wenn ich nur 32 Std. die Woche arbeite, statt 40, ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass sich nicht verändert? Müsste doch weniger Urlaub sein?
        Vielen Dank nochmal
        Nadja
        Kurzarbeit dient ja in erster Linie um Entlassungen zu vermeiden.
        Der Urlaub wird in Tagen gerechnet nicht in Stunden.
        An wie vielen Tagen in der Woche arbeitest du denn und hast du eine 5 oder 6 Tage -Woche?
        In einem guten Wort ist Wärme für drei Winter!

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        • #5
          AW: Arbeitszeit freiwillig reduzieren

          Zitat von Fussballsend Beitrag anzeigen
          An wie vielen Tagen in der Woche arbeitest du denn und hast du eine 5 oder 6 Tage -Woche?
          Ich arbeite 5 Tage in der Woche (Mo. bis Fr.)
          Danke
          Nadja

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          • #6
            AW: Arbeitszeit freiwillig reduzieren

            Hallo

            Der Schilderung nach erscheint mir die sauberste Lösung, die Reduzierung auf TZ für 4 Monate zu sein. Sachlich befristet auf konkreten Wunsch des AN. Während der Kurzarbeit wird der Urlaub "normal" ungeachtet der Kurzarbeit gezahlt. Auf das ALG scheint mir auf den ersten Blick keine Auswirkungen zu haben, wenn ausreichend Vollzeit-Tätigkeit ausgeübt wurde. "Wenden" kann man sich als AN natürlich auch immer an kostenpflichtige Beratungsstellen, wie einen Fachanwalt bzw - als Mitglied - an die Gewerkschaft. Die Frage bzgl des ALG 1 kann man bei der AfA erfragen.

            Gruß,
            LeoLo
            Wer sich die Anwaltskosten für eine Beratung nicht leisten kann und keine Versicherung hat, die einspringt, hat die Möglichkeit, Beratungshilfe beim Amtsgericht am Wohnort zu beantragen (außer in Hamburg und Bremen). Eine fachanwaltliche Erstberatung kostet dann eine Selbstbeteiligung von derzeit 10,00 €. Der Rechtsanwalt erhält vom Gericht dann eine Pauschale für Beratung und ggf erste außergerichtliche Tätigkeiten. Im Falle eines Prozesses kann man wiederum Prozesskostenhilfe beantragen.

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            • #7
              AW: Arbeitszeit freiwillig reduzieren

              Die Variante Kurzarbeit wäre zwar möglich, ist aber eigentlich gesetzwidrig, da der Staat nur den konjunkturbedingten Ausfall (nicht einen privaten) zahlt. Den Arbeitgeber kostet diese Variante genausoviel wie die Reduzierung auf Teilzeit. Den Jahresurlaub müssen Sie nicht aufbrauchen, Urlaubsanspruch bleibt bestehen. - siehe Kurzarbeit Urlaub
              Auf Arbeitslosengeld wirkt sich das KUG nicht aus - siehe Kurzarbeit Arbeitslosengeld
              Kassenbeiträge - Sozialversicherung wird bei Kurzarbeit in den ersten 6 Monaten zu 50% vom Arbeitgeber und Staat dann zu 100% vom Staat bezahlt. siehe pauschale Erstattung der SV-Beiträge in der Kurzarbeit

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