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Urlaubsanspruch bei wechsel von Teilzeit auf Vollzeit

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  • Urlaubsanspruch bei wechsel von Teilzeit auf Vollzeit

    Liebe Arbeitsrechtsexperten,

    ich habe da mal ein Problem. Laut Arbeitsvertrag habe ich einen Arnspruch auf 28 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche. Von Jan.-Juni arbeitete ich 4-Tage die Woche und hatte da laut Abrechnung 24 Tage Urlaub. Soweit alles korrekt. Nun arbeite ich ab Juli wieder in einer 5-Tage-Woche. Und in meiner Lohnabrechnung stehen jetzt 25 Tage Urlaubsanspruch. Nach den ganzen Urlaubsrechnern scheint dies erstmal korrekt, aber ich hatte bisher keinen Urlaub genommen und mir sind nach der neuen Berechnung 3 Tage geklaut worden. Bei 28 Tagen Urlaub ergeben sich 5,6 Wochen im Jahr umgerechnet müssen es doch auch für eine Teilzeitstelle 5,6 Wochen sein, oder? Jetzt kriege ich nur noch 5 Wochen. Mit meiner Chefin habe ich mich heute auch schon rumgestritten. Sie findet ihre Abrechnung korrekt. Und will von mir einen Nachweis, das meine Meinung richtig ist, sonst ändert sie nichts. Wer kann mir da helfen?? Ich sage schon mal danke. Cora74

  • #2
    AW: Urlaubsanspruch bei wechsel von Teilzeit auf Vollzeit

    Den Nachweis kann dir dein Arbeitsrichter verschaffen, wenn du die verweigerten Tage einklagst.

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    • #3
      AW: Urlaubsanspruch bei wechsel von Teilzeit auf Vollzeit

      Hallo

      Zitat von cora74 Beitrag anzeigen
      Laut Arbeitsvertrag habe ich einen Arnspruch auf 28 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche. ... Nun arbeite ich ab Juli wieder in einer 5-Tage-Woche.
      (...)
      Und will von mir einen Nachweis, das meine Meinung richtig ist, sonst ändert sie nichts. Wer kann mir da helfen??
      Der Arbeitsvertrag kann da helfen. Da steht der Anspruch doch drin. 28 Tage bei einer 5-Tage-Woche.

      Gruß,
      LeoLo
      Wer sich die Anwaltskosten für eine Beratung nicht leisten kann und keine Versicherung hat, die einspringt, hat die Möglichkeit, Beratungshilfe beim Amtsgericht am Wohnort zu beantragen (außer in Hamburg und Bremen). Eine fachanwaltliche Erstberatung kostet dann eine Selbstbeteiligung von derzeit 10,00 €. Der Rechtsanwalt erhält vom Gericht dann eine Pauschale für Beratung und ggf erste außergerichtliche Tätigkeiten. Im Falle eines Prozesses kann man wiederum Prozesskostenhilfe beantragen.

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      • #4
        AW: Urlaubsanspruch bei wechsel von Teilzeit auf Vollzeit

        Hallo,
        ich will ja nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen. Aber, wenn ich deinen Wink richtig verstehe, liege ich mit meiner Ansicht richtig?!

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        • #5
          AW: Urlaubsanspruch bei wechsel von Teilzeit auf Vollzeit

          28 Tage bei einer 5-Tage-Woche ist ja richtig, nur rechnet meine Chefin halt den Urlaubsanspruch anteilig auch auf eine 4-Tage-Woche, da ich ja bis Juni so gearbeitet habe. Ihre Rechnung ist: 28 Tage durch 5 X 4 für 6 Monate und 28 Tage durch 12 Monate x 6 für die Zeit ab Juli. Und da kommt man auf 25 Tage Urlaub.

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          • #6
            AW: Urlaubsanspruch bei wechsel von Teilzeit auf Vollzeit

            Hallo cora

            Ich hab das schon verstanden. Auch beim zweiten Mal...

            Trotzdem meine ich das schon so, wie ich es geschrieben habe: im Arbeitsvertrag steht 28 Tage bei einer 5-Tage-Woche. Ob der AN vorher mal mehr mal weniger mal was weiß ich gearbeitet hat, ist schnuppe. Entscheidend für die Berechnung ist der IST-Zustand. Sofern aktuell also 5 Tage / Woche gearbeitet wird, ist der Anspruch wie vertraglich vereinbart. Da muß also nix wild rumgerechnet werden.

            Daß eine andere Vorgehensweise gegen das Gesetz verstößt, will ich mal exemplarisch zeigen:
            Angenommen ein AN hat vertraglich einen Erholungsurlaub von 24 ARBEITStagen bei einer 6-Tage-Woche und arbeitet im ersten Halbjahr nur 3 Tage / Woche. Danach Vollzeit. Die Rechnung der von Dir geschilderten AG sähe jetzt so aus:
            von Jan - Jun 12 Arbeitstage bei Vollzeit, also nur 6 weil Teilzeit
            von Jul - Dez 12 Arbeitstage
            Macht zusammen: 18 Arbeitstage für das ganze Jahr.
            Das wäre gegen das Bundesurlaubsgesetz, da damit das gesetzliche Minimum von 4 Wochen nicht erfüllt wäre, sondern mit 18 Tagen nur drei Wochen Urlaub genommen werden könnten.

            Der Gesetz zielt demnach immer auf den aktuelle Stand des Arbeitsverhältnisses. Im umgekehrten Falle wäre es ebenso.

            Gruß,
            LeoLo
            Wer sich die Anwaltskosten für eine Beratung nicht leisten kann und keine Versicherung hat, die einspringt, hat die Möglichkeit, Beratungshilfe beim Amtsgericht am Wohnort zu beantragen (außer in Hamburg und Bremen). Eine fachanwaltliche Erstberatung kostet dann eine Selbstbeteiligung von derzeit 10,00 €. Der Rechtsanwalt erhält vom Gericht dann eine Pauschale für Beratung und ggf erste außergerichtliche Tätigkeiten. Im Falle eines Prozesses kann man wiederum Prozesskostenhilfe beantragen.

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            • #7
              AW: Urlaubsanspruch bei wechsel von Teilzeit auf Vollzeit

              Danke, das Beispiel zieht. Die Vergleichsrechnung werde ich ihr Montag gleich präsentieren. LG

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