Hallo zusammen,
ich habe noch eine Frage.
In meinem Vertrag gibt es eine Klausel, dass Mehrarbeit als Freizeit ausgeglichen werden kann. Hiervon habe ich in den letzten Jahren keinerlei Gebrauch gemacht, obwohl sich viele viele Stunden angesammelt haben.
Könnte ich den Freizeitausgleich jetzt statt Kurzarbeit in Anspruch nehmen bzw. muss ich das sogar?
Verfällt der Anspruch irgendwann?
Und drittens: Wenn ich einen Tag Freitzeitausgleich im Anschluss an meinem Urlaub nehme, muss ich dann nicht diesen schriftlich irgendwo genehmigen lassen?
Bei uns meint man, da nicht alle so eine Regelung haben, man solle dies auf dem kurzen Dienstweg klären.
Danke für eure Erfahrungen
Sommersprosse
ich habe noch eine Frage.
In meinem Vertrag gibt es eine Klausel, dass Mehrarbeit als Freizeit ausgeglichen werden kann. Hiervon habe ich in den letzten Jahren keinerlei Gebrauch gemacht, obwohl sich viele viele Stunden angesammelt haben.
Könnte ich den Freizeitausgleich jetzt statt Kurzarbeit in Anspruch nehmen bzw. muss ich das sogar?
Verfällt der Anspruch irgendwann?
Und drittens: Wenn ich einen Tag Freitzeitausgleich im Anschluss an meinem Urlaub nehme, muss ich dann nicht diesen schriftlich irgendwo genehmigen lassen?
Bei uns meint man, da nicht alle so eine Regelung haben, man solle dies auf dem kurzen Dienstweg klären.
Danke für eure Erfahrungen
Sommersprosse
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