Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Krank im Urlaub

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Krank im Urlaub

    Hallo

    muss man sich auch im Urlaub umgehend beim Arbeitgeber melden und diesem mitteilen, dass man krank ist oder reicht es, wenn man die Arbeitsunfähigkeitsbesche inigung per Post dem Arbeitgeber zukommen läßt?


    Krankmeldung - das sollten sie beachten

    hieraus ist das für mich nicht eindeutig zu erkennen, es sei denn der erste Punkt gilt generell, egal ob normale Beschäftigung, Urlaub oder Kurzarbeit.

  • #2
    AW: Krank im Urlaub

    Zitat von Genesis Beitrag anzeigen
    Hallo

    muss man sich auch im Urlaub umgehend beim Arbeitgeber melden und diesem mitteilen, dass man krank ist oder reicht es, wenn man die Arbeitsunfähigkeitsbesche inigung per Post dem Arbeitgeber zukommen läßt?


    Krankmeldung - das sollten sie beachten

    hieraus ist das für mich nicht eindeutig zu erkennen, es sei denn der erste Punkt gilt generell, egal ob normale Beschäftigung, Urlaub oder Kurzarbeit.
    Hallo genesis,
    könnte mir vorstellen, dass diese Seite besser hilft:
    Krankschreibung während des Urlaubs und nun? Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin Blog
    Natürlich kann ein Vegetarier sehr zivil mit einem Kannibalen über das gemeinsame Nachtmahl verhandeln; dabei sollte er das Küchenmesser aber nicht als Vorleistung abgeben
    Josef Joffe

    Kommentar


    • #3
      AW: Krank im Urlaub

      Zitat von Genesis Beitrag anzeigen
      Hallo

      muss man sich auch im Urlaub umgehend beim Arbeitgeber melden und diesem mitteilen, dass man krank ist oder reicht es, wenn man die Arbeitsunfähigkeitsbesche inigung per Post dem Arbeitgeber zukommen läßt?


      Krankmeldung - das sollten sie beachten

      hieraus ist das für mich nicht eindeutig zu erkennen, es sei denn der erste Punkt gilt generell, egal ob normale Beschäftigung, Urlaub oder Kurzarbeit.
      Moin. Genesis

      ich denke es kommt immer auch darauf an wie es betrieblich geregelt ist.
      Wenn der AG ja darauf besteht sollte man ihm die AU am 1 Tag zukommen lassen.Ansonsten denke innerhalb von drei Tagen. Blos wie seiht es aus, wenn ich im Ausland bin und krank werde u.U. reichen die 3 Tage nicht und dann?
      Gruß FS
      In einem guten Wort ist Wärme für drei Winter!

      Kommentar


      • #4
        AW: Krank im Urlaub

        Zitat von Fussballsend Beitrag anzeigen
        Moin. Genesis

        ich denke es kommt immer auch darauf an wie es betrieblich geregelt ist.
        Wenn der AG ja darauf besteht sollte man ihm die AU am 1 Tag zukommen lassen.Ansonsten denke innerhalb von drei Tagen. Blos wie seiht es aus, wenn ich im Ausland bin und krank werde u.U. reichen die 3 Tage nicht und dann?
        Gruß FS
        es geht mir nicht um die AU-Bescheinigung, sondern darum, dass ich im Normalfall (kein Urlaub) dem AG unverzüglich die Arbeitsunfähigkeit/Krankmeldung melden muss/sollte.
        Ich weiß, dass die AU-Bescheinigung spätestens am 3. Tag vorliegen muss.


        Kann ich auf diese Meldung, selbst nach dem Arztbesuch wenn ich weiß wie lange die AU dauert verzichten oder muss ich den AG vorab (bevor er die AU-Bescheinigung erhält) unterrichten?

        Kommentar


        • #5
          AW: Krank im Urlaub

          Zitat von Genesis Beitrag anzeigen
          es geht mir nicht um die AU-Bescheinigung, sondern darum, dass ich im Normalfall (kein Urlaub) dem AG unverzüglich die Arbeitsunfähigkeit/Krankmeldung melden muss/sollte.
          Ich weiß, dass die AU-Bescheinigung spätestens am 3. Tag vorliegen muss.


          Kann ich auf diese Meldung, selbst nach dem Arztbesuch wenn ich weiß wie lange die AU dauert verzichten oder muss ich den AG vorab (bevor er die AU-Bescheinigung erhält) unterrichten?
          Die AU hat dem AG unverzüglich zu zugehen. (§ 5 Entgeltfortzahlungsgesetz )
          Auf die Meldung würde ich nicht verzichten, vorab mußt du den AG meiner Meinung nach nicht unterrichten.
          Gruß FS
          In einem guten Wort ist Wärme für drei Winter!

          Kommentar


          • #6
            AW: Krank im Urlaub

            Zitat von Genesis Beitrag anzeigen
            es geht mir nicht um die AU-Bescheinigung, sondern darum, dass ich im Normalfall (kein Urlaub) dem AG unverzüglich die Arbeitsunfähigkeit/Krankmeldung melden muss/sollte.
            Ich weiß, dass die AU-Bescheinigung spätestens am 3. Tag vorliegen muss.


            Kann ich auf diese Meldung, selbst nach dem Arztbesuch wenn ich weiß wie lange die AU dauert verzichten oder muss ich den AG vorab (bevor er die AU-Bescheinigung erhält) unterrichten?
            Die Anzeige hat unverzüglich, d. h. nach der Legaldefinition in § 121 I 1 BGB ohne schuldhaftes Zögern zu erfolgen. Der Arbeitnehmer hat im Normalfall dafür Sorge zu tragen, dass der Arbeitgeber bereits am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit während der üblichen Betriebsstunden informiert wird. Da die Anzeige formlos möglich ist, wird sie i.d.R. mündlich, z.B. telefonisch zu erfolgen haben. Ist der Arbeitnehmer in eigener Person zur Mitteilung nicht in der Lage, so muss er sich im Rahmen des Zumutbaren bemühen, dass ein Dritter den Arbeitgeber informiert. Eine schriftliche Anzeige, die erst am nächsten Tag mit der Post beim Arbeitgeber eingeht, ist im Regelfall nicht als unverzügliche Benachrichtigung anzusehen.
            Motto: „Lohn- und Arbeitsbedingungen sind nicht das Ergebnis von Billigkeitserwägungen, sondern der Ausdruck realer Machtverhältnisse. Nicht nach Recht und Gerechtigkeit füllt die Entscheidung darüber, ob die Löhne steigen oder fallen, ob Acht- oder
            Zehnstundenarbeitstag; alle Diskussionen darüber, ob das eine oder andere jeweils richtig und angemessen sei, sind nutzlos, der Stärkere setzt seinen Standpunkt durch.“
            Dr. Ernst Heller
            12. November 1925 im Unternehmerorgan „Das Holz“.

            Kommentar


            • #7
              AW: Krank im Urlaub

              Zitat von Brummbär Beitrag anzeigen
              Die Anzeige hat unverzüglich, d. h. nach der Legaldefinition in § 121 I 1 BGB ohne schuldhaftes Zögern zu erfolgen. Der Arbeitnehmer hat im Normalfall dafür Sorge zu tragen, dass der Arbeitgeber bereits am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit während der üblichen Betriebsstunden informiert wird. Da die Anzeige formlos möglich ist, wird sie i.d.R. mündlich, z.B. telefonisch zu erfolgen haben. Ist der Arbeitnehmer in eigener Person zur Mitteilung nicht in der Lage, so muss er sich im Rahmen des Zumutbaren bemühen, dass ein Dritter den Arbeitgeber informiert. Eine schriftliche Anzeige, die erst am nächsten Tag mit der Post beim Arbeitgeber eingeht, ist im Regelfall nicht als unverzügliche Benachrichtigung anzusehen.

              Danke! damit ist mir sehr geholfen und hat meine Meinung dazu bestätigt. Ich werde dies so meinem Bekannten umgehend mitteilen.

              Kommentar


              • #8
                AW: Krank im Urlaub

                Laut dem Entgeltfortzahlungsgesetz sollten Sie unverzüglich, spätestens am 3. Tag die Krankmeldung vorlegen. Falls Sie in der Kurzarbeit sind hier noch Zusatzinfo: Kurzarbeit Krankheit: Lohnfortzahlung oder Kurzarbeitergeld?

                Kommentar


                • #9
                  AW: Krank im Urlaub

                  Zitat von Liesamarie Beitrag anzeigen
                  Laut dem Entgeltfortzahlungsgesetz sollten Sie unverzüglich, spätestens am 3. Tag die Krankmeldung vorlegen. Falls Sie in der Kurzarbeit sind hier noch Zusatzinfo: Kurzarbeit Krankheit: Lohnfortzahlung oder Kurzarbeitergeld?
                  Ist es nicht der vierte?

                  Kommentar


                  • #10
                    AW: Krank im Urlaub

                    Zitat von Immi Beitrag anzeigen
                    Ist es nicht der vierte?
                    Korrekt!
                    Einen Schuss Wüste braucht der Mensch,

                    um des Glückes der Oase willen.
                    Martin Kessel

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: Krank im Urlaub

                      Zitat von Genesis Beitrag anzeigen
                      Hallo
                      muss man sich auch im Urlaub umgehend beim Arbeitgeber melden und diesem mitteilen, dass man krank ist oder reicht es, wenn man die Arbeitsunfähigkeitsbesche inigung per Post dem Arbeitgeber zukommen läßt?
                      Wichtiger als "Urlaub" ist die Frage, ob man sich im In- oder Ausland aufhält. Bei Auslandsaufenthalt reicht das Zusenden per Post nicht aus.

                      Österreich gilt hier schon als Ausland, Bayern noch nicht.

                      E.D.

                      Kommentar


                      • #12
                        AW: Krank im Urlaub

                        Zitat von nicoline Beitrag anzeigen
                        Korrekt!
                        Gut!

                        Kommentar


                        • #13
                          AW: Krank im Urlaub

                          Zitat von E.D. Beitrag anzeigen
                          Österreich gilt hier schon als Ausland, Bayern noch nicht.E.D.
                          Echt nett von Dir, dass Du das noch mal erkärt hast
                          Einen Schuss Wüste braucht der Mensch,

                          um des Glückes der Oase willen.
                          Martin Kessel

                          Kommentar


                          • #14
                            AW: Krank im Urlaub

                            Zitat von E.D. Beitrag anzeigen
                            Österreich gilt hier schon als Ausland, Bayern noch nicht.

                            E.D.
                            Das war Bismarcks einziger Fehler. Er hätte den Schluchtenscheißern auch noch die Alpenpisser geben sollen.

                            mfg


                            Günni
                            (ein stolzer wahrer Deutscher, von nördlich des Main)

                            Kommentar


                            • #15
                              AW: Krank im Urlaub

                              Auch und insbesondere aus derzeitiger Sicht wäre es für Bayern und Baden-Württemberg nicht unüberlegenswert, eher mit Österreich zu fusionieren und die maroden Nord- und Ostländer sich selbst überließen.
                              http://www.mittelstandsblog.de/wp-co...m-dezember.png

                              E.D.

                              Kommentar

                              Ad Widget rechts

                              Einklappen

                              Google

                              Einklappen
                              Lädt...
                              X