hallo,darf eine 100%ige tochterfirma eines großen mutterkonzernes in den ersten 4 jahren der neugründung der tochterfirma die arbeitnehmer 4 jahre befristet einstellen?ich frage deshalb,weil das ja bei rechtlichen umstrukturierungen von unternehmen nicht gilt.ist halt nur die frage,ob die tochterfirma unter dieses fällt!?es handelt sich um eine sachgrundlose befristung!
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4 jahre befristet
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AW: 4 jahre befristet
Hallo,
ja, siehe hier: § 14 Abs 2a TzBfG:
In den ersten vier Jahren nach der Gründung eines Unternehmens ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von vier Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von vier Jahren ist auch die mehrfache Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig.
TzBfG - Einzelnorm
Gruß
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AW: 4 jahre befristet
Zitat von thomas333 Beitrag anzeigenhallo,darf eine 100%ige tochterfirma eines großen mutterkonzernes in den ersten 4 jahren der neugründung der tochterfirma die arbeitnehmer 4 jahre befristet einstellen?danke
schau mal ob es hilft:
In der ersten vier Jahren nach der Gründung eines Unternehmens ist die kalendermäßige Befristung eines AV ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von 4 Jahren zulässig.Bis zu dieser Gesamtdauer von 4 Jahren ist auch die mehrfache Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig.
Dies gilt nicht für Neugründungen mit der rechtlichen Umstrukturierung von Unternehmen und Konzernen.Maßgebend ist der Zietpunktder Gründung des Unternehmens ist die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, die nach § 138 der Abgabenordnung der Gemeinde oder Finanzamt mitzuteilen ist.Auf die Befristung eines Arveitsvertrages nach § 14 Abs.2a Satz 1 TzBfG findeet § 14 Abs.2 Satz 2 bis 4 TzBfG entsprechende Anwendung. Das heißt:
Eine Befristung ohne Sachgrund bis zur Dauer von vier Jahren ist nicht zulässig, wenn mit dem selben AG bereits zuvor ein befristetes oder unbefrsitetes AV bestanden hat.
Durch TV kann die Anzahl der Verlängerungen oder die Höchstdauer der Befristung abweichend von § 14 Abs.2a Satz 1 TzbfG festgelegt werden.
Schau mal ob du damit was anfangen kannst.
Gruß FSIn einem guten Wort ist Wärme für drei Winter!
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AW: 4 jahre befristet
Zitat von thomas333 Beitrag anzeigenhallo,darf eine 100%ige tochterfirma eines großen mutterkonzernes in den ersten 4 jahren der neugründung der tochterfirma die arbeitnehmer 4 jahre befristet einstellen?ich frage deshalb,weil das ja bei rechtlichen umstrukturierungen von unternehmen nicht gilt.ist halt nur die frage,ob die tochterfirma unter dieses fällt!?
Vielleicht gibt es ja einen Sachgrund?
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AW: 4 jahre befristet
Zitat von thomas333 Beitrag anzeigenes handelt sich um eine sachgrundlose befristung!
netter wäre gewesen, wenn Du die Antwort unten gegeben hättest, statt oben den Beitrag zu ändern.
Fängt denn der AN ganz neu im UN an? Oder gab es schon vorher einen AV mit der Mutter oder einer anderen Tochter?
Letztendlich müsste ein Richter entscheiden.Natürlich kann ein Vegetarier sehr zivil mit einem Kannibalen über das gemeinsame Nachtmahl verhandeln; dabei sollte er das Küchenmesser aber nicht als Vorleistung abgeben
Josef Joffe
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AW: 4 jahre befristet
Zitat von Lotte Beitrag anzeigenThomas,
netter wäre gewesen, wenn Du die Antwort unten gegeben hättest, statt oben den Beitrag zu ändern.
Fängt denn der AN ganz neu im UN an? Oder gab es schon vorher einen AV mit der Mutter oder einer anderen Tochter?
Letztendlich müsste ein Richter entscheiden.
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