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schwanger geworden in der Transfergesellschaft

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  • schwanger geworden in der Transfergesellschaft

    Hallo an alle die sich hier auskennen und mir helfen können

    ich bin während ich in der Transfergsellschaft bin schwanger geworden.
    was habe ich da für Rechte ??
    habe ich überhaupt Rechte??
    Da ich eine absolute Risikoschwangere bin und ein Beschäftigungsverbot bekomme wollte ich mal wissen was das für meine Zukunft und die meines Kindes bedeutet??

    Wie wirkt sich das auf das Elterngeld aus??
    Bin im 2. Monat und in 2 Monaten endet der Vertrag mit der Transfergesellschaft.
    ich müsste mich ja dann arbeitslos melden oder??

    ich bin völlig ratlos im Moment.
    Kann mir jemand helfen??

    Vielen Dank
    vlg vritl

  • #2
    AW: schwanger geworden in der Transfergesellschaft

    Während des Beschäftigungsverbotes wird das normale Gehalt weiter gezahlt, der Arbeitgeber bekommt es von der U2-Versicherung erstattet. Das nur so lange das Arbeitsverhältnis besteht, falls die Befristung wirksam ist also noch 2 Monate lang.

    Anschließend beginnt jene Phase, in der die Arbeitsagenturen meist meinen sie wären nicht zuständig mangels Vermittelbarkeit, das Hessissche Landessozialgericht aber meint die Arbeitsagentur muß schon zahlen.

    Hebamme4u: Beschäftigungsverbot als Falle für schwangere Frauen?

    Ob das örtlich zuständige Sozialgericht auch dieser Ansicht ist, kann man im Klagewege erfahren. Außerdem, siehe den o.g. Artikel, käme auch Krankengeld je nach Lage des Falles in Betracht.

    E.D.

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    • #3
      AW: schwanger geworden in der Transfergesellschaft

      Zitat von E.D. Beitrag anzeigen
      Während des Beschäftigungsverbotes wird das normale Gehalt weiter gezahlt, der Arbeitgeber bekommt es von der U2-Versicherung erstattet. Das nur so lange das Arbeitsverhältnis besteht, falls die Befristung wirksam ist also noch 2 Monate lang.

      Anschließend beginnt jene Phase, in der die Arbeitsagenturen meist meinen sie wären nicht zuständig mangels Vermittelbarkeit, das Hessissche Landessozialgericht aber meint die Arbeitsagentur muß schon zahlen.

      Hebamme4u: Beschäftigungsverbot als Falle für schwangere Frauen?

      Ob das örtlich zuständige Sozialgericht auch dieser Ansicht ist, kann man im Klagewege erfahren. Außerdem, siehe den o.g. Artikel, käme auch Krankengeld je nach Lage des Falles in Betracht.

      E.D.

      Danke E.D für deine Ausführungen

      Bin ich schon mal ein Stück schlauer und begreife ein wenig wie es dann so läuft.
      Ich dachte ja das vielleicht der Mutterschutz greift, aber da der vertrag mit der Trasnfergesellschaft ja befristet ist, sind die ja erstmal raus aus der Sache, wenn der Vertrag endet.
      ich nehme auch an, das ich ohne Beschäftigungsverbot ja ganz sicher ALg bekomme und leider wird dann wahrscheinlich auch das ALg zur Berechnug des Elterngeldes mit herangezogen ?ß
      Weisst du darüber noch etwas??
      Es sind ja die letzten 12 Monate vor der geburt des Kindes, also dann wohl 6 Monate ALG 3 Monate Transfergehalt und 3 Monate Gehalt meines ehemaligen AG.

      Sehe ich das richtig?ß
      ist das so??

      liebe Grüsse vritl

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