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!!!! Termin Lohn-/Gehaltszahlung !!!!

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  • !!!! Termin Lohn-/Gehaltszahlung !!!!

    Hallo zusammen!

    Ich bin bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt. In deren Arbeitsvertrag ist verankert, dass die Zahlung des Lohnes/Gehaltes erst am 21. des Folgemonats erfolgt.
    Meiner Meinung nach ist das dann doch sehr spät - zu spät. Deshalb frage ich mich, ob das überhaupt rechtens ist.(?????) - Und hoffe, hier eine Antwort zu bekommen, damit ich das schnellstmöglich ansprechen kann.

    Herzlichen Dank und liebe Grüße,
    Manja

  • #2
    AW: !!!! Termin Lohn-/Gehaltszahlung !!!!

    Wenn du das so unterschrieben hast, gilt das erst mal auch so. Könnte natürlich sein, dass ein TV Anwendung findet dann würden die dortigen Regelungen gelten!

    Gruß

    Micha

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    • #3
      AW: !!!! Termin Lohn-/Gehaltszahlung !!!!

      Zitat von manja1979 Beitrag anzeigen
      Hallo zusammen!

      Ich bin bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt. In deren Arbeitsvertrag ist verankert, dass die Zahlung des Lohnes/Gehaltes erst am 21. des Folgemonats erfolgt.
      Meiner Meinung nach ist das dann doch sehr spät - zu spät. Deshalb frage ich mich, ob das überhaupt rechtens ist.(?????) - Und hoffe, hier eine Antwort zu bekommen, damit ich das schnellstmöglich ansprechen kann.

      Herzlichen Dank und liebe Grüße,
      Manja
      Besteht ein Tarifvertrag an dem der AG gebunden ist?
      Harmonie exestiert nur in Träumen und in Phantasie

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      • #4
        AW: !!!! Termin Lohn-/Gehaltszahlung !!!!

        glaube an denen der zeitarbeit. müsste ich aber daheim nochmal nachschauen. und dann muss ich in dem tarifvertrag nachschauen.....nehme ich mal an.(?)

        LG, manja

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        • #5
          AW: !!!! Termin Lohn-/Gehaltszahlung !!!!

          schade. dachte, da gibt es irgendwas rechtlich geregeltes. schon komisch, wo es doch in deutschland für sämtlichen firrlefanz ein gesetz gibt.....

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          • #6
            AW: !!!! Termin Lohn-/Gehaltszahlung !!!!

            Genau so ist das ;-)) Wenn im TV was zum Auszahlungszeitpunkt geregelt ist, darf der Arbeitsvertrag nur eine für dich günstigere Regelung enthalten!

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