Hallo zusammen,
hier ein "fiktives Beispiel" worauf ich gern eine Antwort hätte.
Unternehmen:
Dienstleistungsanbieter im Bereich Telekommunikation, Hautparbeitsmedium - Telefon
Situation:
Gegen 14 Uhr fallen sämtliche Telefone aus.
Schuldiger:
Deutsche Telekom, äußert Leitungen durchtrennt, erst Morgen wieder verfügbar.
Geschäftsleitung:
GF beschliesst, Halber Tag Urlaub, ausnahmslos für jeden MA sofort ein zu reichen.
Mitarbeiter:
Hätte um 17 Uhr Feierabend gehabt, durfte auch nicht bleiben, weil mehrfach aufgefordert wurde, das Unternehmen zu verlassen.
Jetzt möchte dieser fiktive Mitarbeiter natürlich KEINEN Urlaub einreichen, da es erstens nicht mal ein halber Tag Urlaub wäre und weiter ist der Arbeitnehmer der Meinung, dass er nicht für diese höhere Gewalt "büßen" muss.
Wie sieht die rechtliche Lage aus?
Meines Wissens nach muss sich der AG für solche Situationen absichern und darf dann aber NICHT den AN bluten lassen oder?
Bitte um zeitnahe Antwort, vielen Dank!
LG,
Massa.
hier ein "fiktives Beispiel" worauf ich gern eine Antwort hätte.
Unternehmen:
Dienstleistungsanbieter im Bereich Telekommunikation, Hautparbeitsmedium - Telefon
Situation:
Gegen 14 Uhr fallen sämtliche Telefone aus.
Schuldiger:
Deutsche Telekom, äußert Leitungen durchtrennt, erst Morgen wieder verfügbar.
Geschäftsleitung:
GF beschliesst, Halber Tag Urlaub, ausnahmslos für jeden MA sofort ein zu reichen.
Mitarbeiter:
Hätte um 17 Uhr Feierabend gehabt, durfte auch nicht bleiben, weil mehrfach aufgefordert wurde, das Unternehmen zu verlassen.
Jetzt möchte dieser fiktive Mitarbeiter natürlich KEINEN Urlaub einreichen, da es erstens nicht mal ein halber Tag Urlaub wäre und weiter ist der Arbeitnehmer der Meinung, dass er nicht für diese höhere Gewalt "büßen" muss.
Wie sieht die rechtliche Lage aus?
Meines Wissens nach muss sich der AG für solche Situationen absichern und darf dann aber NICHT den AN bluten lassen oder?
Bitte um zeitnahe Antwort, vielen Dank!
LG,
Massa.
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